Das BAFA hat mit den seit 1.1.2020 geltenden Förderrichtlinien auch die Förderung von Gasmotorwärmepumpen deutlich vereinfacht.
Das BAFA hat mit den seit 1.1.2020 geltenden Förderrichtlinien auch die Förderung von Gasmotorwärmepumpen deutlich vereinfacht.
Die Bundesregierung belohnt nun vollumfänglich den Einsatz dieses umweltfreundlichen Heiz- und Kühlsystems, ob Neubau oder Sanierung.
Bauherren erhalten bis zu 35% staatliche BAFA-Förderung durch den Einsatz einer Gaswärmepumpe und sogar bis zu 45% beim Tausch gegen eine bestehende Ölheizung. Die Vorteile der Gaswärmepumpe - sehr niedrige Betriebskosten, kurze Amortisationszeit, geringe Primärenergieverbrauch und Unabhängigkeit vom Stromnetz - können dadurch besonders wirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden auch die damit verbundenen Umfeldmaßnahmen, also Montagen und weiteren erforderlichen Anlagenkomponenten.
Die Förderungsprogramme richten sind nicht nur an Privathaushalte, sondern auch an Unternehmen, die ihren Heiz- und Kühlbedarf ganz oder teilweise mit einer Wärmepumpe abdecken möchten. Für gewerbliche Anwendungen bietet z.B. der Heiz- und Kühlsystem-Hersteller Schwank ein breites Angebot an Gaswärmepumpen.
Montag, 08.06.2020