Die Umsetzung einer EU-Verordnung, die HBCD-belastete Dämmstoffe als gefährlichen Abfall einstuft, köchelt weiter. Nach anfänglichem Chaos hat der Bundestag reagiert und die Kennzeichnung im Dezember für ein Jahr ausgesetzt. Damit hat man Zeit gewonnen, eine Lösung ist das aber noch nicht. Und die Uhr tickt weiter.
Es war im September 2016: Heizungsbauer Gerhard W. aus Nürnberg war wie immer mit seinem Verpackungsmüll zur örtlichen Deponie gefahren. Entsorgen wollte er diesmal alte Styropor-Platten aus einer Sanierung und diverse Verpackungen von Heizkörpern, Durchlauferhitzern und Badmöbeln. Doch daraus wurde nichts: Die Mitarbeiter der Deponie forderten Gerhard W. auf, jeden Schnipsel Schaum, egal ob aus Styropor oder Styrodur, auszusortieren und wieder mitzunehmen. So wie Herrn W. erging es im vergangenen Herbst vielen Handwerkern.
Das Problem hat vier Buchstaben: Es heißt "HBCD" und ist ein Flammschutzmittel. Es wurde für Dämmstoffprodukte aus expandiertem Polystyrolhartschaum (EPS) – auch bekannt unter dem Markennamen "Styropor" – sowie Polsterstoffe von Möbeln, Vorhängen oder auch Gehäusekunststoffe verwendet.
HBCD gilt als giftig und extrem langlebig. Es reichert sich in Lebewesen und Böden an und wird über die Umwelt – Wind, Meere, Erosion – weit verbreitet. Sogar in Fischen, Meeressäugern und Raubvögeln arktischer Regionen kann man heute HBCD nachweisen. Das Mittel beeinträchtigt die Fruchtbarkeit und kann Babys über die Muttermilch gesundheitlich schädigen.[1]
Das Umweltbundesamt weist jedoch darauf hin, dass es unter Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen beim Rückbau, Abbruch und Transport von HBCD-haltigen Dämmplatten zu keinem Gesundheitsrisiko komme.
Die Rechtslage
Im Mai 2013 haben die Vertragsstaaten der Stockholm-Konvention HBCD als persistenten organischen Schadstoff (persistant organic pollutant – kurz POP) definiert. Für die Entsorgung bedeutet das, dass das HBCD durch abfallwirtschaftliche Maßnahmen zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden muss. Materialien gelten als mit HBCD belastet, wenn die Konzentrationsgrenze von 1.000 Milligramm pro Kilogramm überschritten wird.
Als geeignete Maßnahme hierfür gilt die thermische Behandlung in einer gängigen Abfallverbrennungsanlage. Im März 2016 hat die EU die auf internationaler Ebene vereinbarten Grenzwerte in die europäische POP-Verordnung übernommen. Der Bundesrat hatte im November 2015 im Rahmen der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) eine dynamische Verlinkung zur POP-Verordnung in die AVV eingebracht (BR-Drs. 340/15 Beschluss).
Demnach gelten künftig automatisch alle in der POP-Verordnung gelisteten Abfälle in Deutschland als gefährlich. HBCD-haltiges Polystyrol wurde nicht explizit, also willentlich, als gefährlicher Abfall definiert. Die Einstufung als "gefährlich" ist vielmehr ein Nebenprodukt der AVV-Novelle. Europarechtlich gefordert ist diese Einstufung nicht.
Entsorgungsstau in Deutschland
Bisher wurden HBCD-haltige Stoffe mit einem Ersatzbrennstoff vermischt und anschließend in Müllheizkraftwerken verbrannt. Ab 1. Oktober 2016 sollten Polystyrol-Abfälle in deutlich teurere Sondermüllverbrennungsanlagen ge-bracht werden. Doch es gibt bundesweit nur etwa 30 solcher reinen Sonderabfall- und Rückstandsverbrennungsanlagen.[2]
Und das noch größere Problem: Da bisher keine Kennzeichnungspflicht bestand, sieht man dem Müll nur in Ausnahmefällen eine eventuelle HBCD-Haltigkeit an. Der einzelne Handwerker tut sich schwer, den Müll entsprechend vorzusortieren. In der Folge kann der Entsorgungsbetrieb seine Fracht nicht klar beschriftet bei der Müllverbrennungsanlage abliefern. Dazu gesellen sich noch alles andere als rosige Zukunftsaussichten: Bundesweit kleben etwa 800 Mio. m² HBCD-beschichtete Styropor-Platten auf Fassaden – eine Fläche größer als das Stadtgebiet von Hamburg. [3]
Im Dezember 2016 hat deshalb die Bundesregierung einen einjährigen Aufschub erwirkt. Seither darf HBCD-haltiges Styropor wieder wie früher entsorgt und zusammen mit anderen Abfällen verbrannt werden – vorerst. Denn das Moratorium gilt eben nur für ein Jahr.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verlangte daraufhin umgehend eine langfristige Lösung: "Es muss sichergestellt sein, dass die Betriebe in einem Jahr nicht erneut einem Entsorgungsnotstand gegenüberstehen und die Entsorger Mondpreise für die Verbrennung fordern", so ZDH-Hauptgeschäftsführer Holger Schwannecke.[4]
Was ist seither geschehen? Beginnt das Dilemma ab 31. Dezember 2017 von Neuem? Bundesumwelt- und -bauministerin Barbara Hendricks will weg von der Einstufung als gefährlicher Abfall. Für eine bundeseinheitliche, rechtskonforme Lösung ist sie derzeit im Gespräch mit den Ländern. Konkrete Ergebnisse stehen momentan noch aus, ein Referentenentwurf wird zurzeit erarbeitet.[5]
Wie auch immer die Lösung aussehen wird: Die SHK-Branche sollte sich schon jetzt mit dem Thema befassen. Wer zum Beispiel angesichts der Notstandssituation im November und Dezember neue Entsorgungsverträge zu deutlich höheren Preisen als früher abgeschlossen hat, der sollte mit den Entsorgungsunternehmen unter Hinweis auf das Bundesrats-Moratorium schon jetzt neu verhandeln. Daneben sollte bei neuen Projekten gleich auf HBCD-freie Dämmungen geachtet werden. Hersteller wie Zewotherm haben bereits angefangen, ihre Produkte deutlich mit "HBCD-frei" zu kennzeichnen.
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Umweltschonende Alternativen
So gibt es schon länger Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel "Polymer-FR" enthalten. Diese umweltverträglichere Alternative wird von den großen Chemiekonzernen seit einigen Jahren bei der Herstellung von Polystyrol-Dämmstoffen verwendet.
Wer auf nachwachsende Materialien setzen will, der greift zu Dämmstoffen aus Holz, Zellulose, Hanf, Holzfasern oder Schafwolle. Sie sind gesundheitlich unbedenklich, lassen sich gut recyceln und besitzen eine gute Wasserdampfdurchlässigkeit. Um auch diese Nachfrage bedienen zu können, führt Systemhersteller Zewotherm eine Biofaserlochplatte zur Dämmung von Fußbodenheizungen im Sortiment. Die harte Bio-Platte besteht aus gehäckseltem Holz, das anschließend im Wasserbad gekocht und dann verpresst wird. Dabei wird komplett auf Bindemittel, Klebstoffe oder synthetische Farbzusätze verzichtet.
Den Anspruch auf umweltschonende Materialien hat das Unternehmen aus Remagen bereits 2014 auf alle EPS Dämmstoffe ausgeweitet. Sie werden seither mit "Polymer-FR" produziert. Bei der Flächentemperierung kommen sowohl die Standard-Dämmsysteme Tacker als auch das Noppen- und das Klett-System ohne das giftige Flammschutzmittel aus. Das für Sanierungen entwickelte, dünnschichtige Trockenbausystem steht ebenso für eine HBCD-freie Dämmung der Fußbodenheizung. Und auch das Gittermattensystem und die "EPS DEO"-Platten für die Zusatzdämmung enthalten "Polymer-FR".
Fazit: Es gibt noch viel zu tun
Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sind ohne EPS-Dämmstoffe kaum erreichbar. EPS-Dämmung wird bei etwa 80 Prozent aller Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)-Anwendungen eingesetzt.[6]
Ein umweltschonender Flammschutz ist dabei zwingend nötig und wird auch zu Recht gefordert. Die passenden Alternativen sind bereits großflächig im Einsatz. Darüber müssen entlang der Wertschöpfungskette alle Beteiligten informiert sein. Für mehr Transparenz sind die Hersteller gefordert, ihre Produkte klar zu kennzeichnen. Auch dafür sind erste lobenswerte Aktionen gestartet.
Die größten Hausaufgaben hat aber nach wie vor noch die Politik zu leisten. Die Lebensdauer von EPS-Dämmung wird laut Fraunhofer-Institut für Bauphysik auf etwa 50 bis 60 Jahre geschätzt.[7] Da erst in den 1960er-Jahren mit dessen Verwendung begonnen wurde, besteht momentan noch kein großes Abfallproblem – aber es ist damit zu rechnen. Sollte die Entsorgung nicht klar geregelt und HBCD wieder als gefährlicher Abfall eingestuft werden, drohen hohe Kosten und Engpässe bei der Entsorgung. Damit wäre weder der Umwelt noch der Branche geholfen.
Quellen:
[1] Hintergrund Hexabromcyclododecan (HBCD). Antworten auf häufig gestellte Fragen. Umweltbundesamt, Dezember 2016
[2] Daten zur Umwelt. Der Zustand der Umwelt in Deutschland. Ausgabe 2005. Umweltbundesamt. Erich Schmidt Verlag
[3] http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Ignorierte-Gefahr-Gift-in-Waermedaemmung-waermedaemmung222.html
[4] Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) vom 16.12.2016: Handwerk: Dämmstoffentsorgung nachhaltig regeln
[5] Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 16.12.2016: Hendricks begrüßt Bundesrats-Beschluss zum Moratorium bei Dämmstoff-Entsorgung
[6] http://www.baustoffwissen.de/wissen-baustoffe/baustoffknowhow/ haus-garten-wegebau/daemmung/warmedaemmverbundsystem-recyceln-muellberg/
[7] Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP). IBP-Bericht BBHB 019/2014/281: Rückbau, Recycling und Verwertung von WDVS. Möglichkeiten der Wiederverwertung von Bestandteilen des WDVS nach dessen Rückbau durch Zuführung in den Produktionskreislauf der Dämmstoffe bzw. Downcycling in die Produktion minderwertiger Güter bis hin zur energetischen Verwertung. 12.11.2014