Führende Hersteller sprechen mit uns über Potentiale und Herausforderungen der dezentralen Wohnraumlüftung.
Führende Hersteller sprechen mit uns über Potentiale und Herausforderungen der dezentralen Wohnraumlüftung.
Im Interview
Dipl.-Ing. Bernhard Martin, Geschäftsführer bei der Blumartin Gmbh
Harry Haas, Bereichsleiter Vertrieb KWL bei der Helios Ventilatoren GmbH + Co KG
Kay Freytag, Produktmarketing-Manager bei der Inventer GmbH
Michael Merscher, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Lunos Lüftungstechnik GmbH
Dipl.-Ing. Christian Bolsmann, Geschäftsführer bei der Pluggit GmbH
Burkhard Max, Geschäftsführer bei der Tecalor GmbH
Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Dipl.-Ing. Bernhard Martin, Geschäftsführer bei der Blumartin Gmbh: Seit der Gründung der bluMartin GmbH im Jahr 2010 lag das jährliche Umsatzwachstum immer über 20 Prozent. So hatten wir 2019 auch wieder ein sehr erfolgreiches Jahr mit solidem Wachstum. Der Zugewinn an Wohnqualität durch den Einsatz von hochwertigen Lüftungsanlagen mit Gegenstrom-Wärmeübertrager und einer bedarfsgeführten Steuerung wird in der Bevölkerung mehr und mehr realisiert. Daher sehen wir das Jahr 2020 und das gesamte Jahrzehnt sehr positiv und werden noch dieses Jahr ein neues Werk eröffnen.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Martin: Wärmerückgewinnung im Wohnbereich ist eine sehr einfache und zugleich äußerst wirksame Maßnahme für den Klimaschutz. Diese wird durch die Einführung der CO!SUB(2)SUB!-Abgabe richtigerweise unterstützt. Allerdings wäre es wünschenswert, dass die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung aufgrund ihres großen Beitrags zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor auch direkt stärker gefördert wird und so noch mehr Verbreitung erfährt.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Martin: Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine große und komplexe Aufgabe, die zu Recht gefördert wird. Wir setzen darauf und haben daher gerade ein neues Produkt zur Vereinfachung von Sanierungsmaßnahmen auf den Markt gebracht, das den nachträglichen Einbau unserer Wohnraumlüftung durch vorgefertigte Montageelemente noch einmal deutlich erleichtert.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Martin: Natürlich hätten wir uns im Sinne des Klimaschutzes einen noch weitreichenderen Wurf gewünscht. Die Richtung ist aber richtig.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Martin: Wir sind dankbar, dass sich alle Beteiligten auf die aktualisierten Normen geeinigt haben. Die Anwendung ist vereinfacht worden und führt zu besseren Ergebnissen.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Martin: Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der Einsatz von Lüftungsanlagen im Wohnbereich in Deutschland noch nicht selbstverständlich. Daher haben Gerätehersteller, Planer und Installateure in den nächsten Jahren noch viel zu leisten und die Gewerke zu optimieren.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Martin: Lüftungsanlagen sollen angenehme Begleiter des Wohnens sein. Daher geht der Trend zu besserer Steuerung, nicht nur mit Feuchtesondern auch mit CO!SUB(2)SUB!-Sensorik. Der Serviceaufwand und die Geräuschentwicklung müssen weiter minimiert werden.
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Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Harry Haas, Bereichsleiter Vertrieb KWL bei der Helios Ventilatoren GmbH + Co KG: Grundsätzlich hat sich der Markt für Wohnraumlüftung in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Die oben erwähnten, unterschiedlichen Entwicklungen zwischen den beiden Systemen sind jedoch etwas zu relativieren. Berücksichtigt man, dass für eine Wohneinheit durchschnittlich vier bis sechs dezentrale Geräte, anstatt eines zentralen, eingesetzt werden müssen, beträgt das reale Wachstum auf der Betrachtungsbasis "Wohneinheiten" etwa elf Prozent. Hinzu kommt, dass auch reine Abluftlösungen einen Zuwachs erfuhren. Die Erwartungen für 2020 sind damit bei Helios als Systemanbieter mit zahlreichen Lösungen sehr positiv.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Haas: Für uns interessant sind hier vor allem die lüftungstechnischen Anforderungen, die sich zukünftig für unsere Gebäude ergeben und hier erwartet uns leider keine Verschärfung, die darauf abzielt, ventilatorgestützt und mit Wärmerückgewinnung Gebäude maschinell zu lüften. Der bisherige Entwurf sieht lediglich vor, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften zur Be- und Entlüftung von Gebäuden unberührt bleiben. Ein Mindestluftwechsel oder gar ein Verweis auf eine anerkannte Regel der Technik, wie beispielsweise die DIN 1946-6, wird nicht vorgeschrieben.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Haas: Da der Markt der dezentralen Wohnraumlüftungssysteme schon lange auf dem Vormarsch ist, wird die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen auch diese Art von Lüftungssystemen weiter unterstützen. Zumal auch hier die Normgebung einen großen Schritt für die Gültigkeit von dezentralen Systemen getan hat. Es ist essentiell wichtig, dass dem Endkunden bewusst ist, welches System verbaut wird. Die Vor- und Nachteile von zentralen gegenüber dezentralen Geräten sollten daher im Vorfeld klar kommuniziert werden.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Haas: Wie bereits bei der zweiten Frage erwähnt, sehen wir aus diesem Entwurf keinen konkreten Fortschritt für die ventilatorgestützte Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Öffentlichrechtliche Vorschriften bleiben unberührt – das bedeutet, dass innenliegende Bäder gemäß DIN 18017-3 baurechtlich ventilatorgestützt entlüftet werden müssen. Für alles Weitere sind neben Systemen mit Wärmerückgewinnung auch Abluftanlagen und Arten der freien Lüftung nach wie vor erlaubt.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Haas: Durch die Überarbeitung der DIN 1946-6 erwarten wir in der gesamten Lüftungsbranche eine steigende Akzeptanz dieser Norm. Wichtig ist die erstmalige Behandlung von kombinierten Lüftungssystemen, wovon wir uns eine wirkungsvolle Reduzierung von falschen Auslegungen versprechen. Besonders erfreulich ist, dass die Nennlüftungsstufe weiterhin Grundlage für die normkonforme Auslegung von Lüftungsgeräten sowohl in ventilatorgestützten als auch in kombinierten Lüftungssystemen bleibt. Damit ist bei geplanter Personenbelegung der Wohnung (Nutzungseinheit) ein hygienischer Luftwechsel ohne zusätzliche Fensterlüftung gewährleistet.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Haas: Die DIN 1946-6 unterstützt nicht nur bei der korrekten Auslegung – sie gibt auch Hinweise zur Ausführung und Wartung. Als Systemanbieter für die kontrollierte Wohnraumlüftung legen wir besonderen Wert auf eine einfache Planung und Installation aller Komponenten. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert das Risiko einer Falschinstallation. Dennoch ist eine gewissenhafte und gut geschulte Bauleitung erforderlich. Zur Qualifizierung der unterschiedlichen am Bau beteiligten Personen bietet Helios praxisorientierte Schulungen. Einen akuten Handlungsbedarf sehen wir aber aktuell nicht.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Haas: Die bedarfsgeführte Regelung wird sich in allen Bereichen der Gebäudetechnik zur Optimierung von Energieverbrauch und Komfort stark ausbreiten. Dabei wird die technische Umsetzung immer mehr mithilfe von netzwerkfähigen Komponenten erfolgen. Inwieweit sich eine gewerkeübergreifende Vernetzung durchsetzen wird, hängt von der Kompatibilität sowie von der Notwendigkeit des funktionalen Zusammenwirkens ab. Eine einfache Bedienung auf Basis einer einheitlichen, für alle Bereiche der Haustechnik nutzbaren Bedienoberfläche fördert in jedem Fall die Akzeptanz beim Endverbraucher.
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Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Kay Freytag, Produktmarketing-Manager bei der Inventer GmbH: Die dezentrale Wohnraumlüftung gestaltet sich im deutschen Lead-Markt schon seit Jahren als Wachstumsmarkt mit zweistelligen Wachstumszahlen. Diesen Trend konnten wir auch im letzten Jahr weiter beobachten. Die Nachfrage ist ungebrochen hoch und hat sich natürlich auch in unseren eigenen Verkaufszahlen 2019 manifestiert. Zudem konnten wir als führendes Unternehmen der dezentralen Lüftung sowohl mengen- als auch wertmäßig ein Wachstum über dem Marktdurchschnitt verzeichnen. Wir gehen auch in 2020 von einem anhaltenden Marktwachstum aus.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Freytag: Absolut lobenswert ist hierbei, dass das energetische Einsparpotential des Gebäudebestands erkannt wurde und steuerliche Fördermaßnahmen zur Senkung der CO!SUB(2)SUB!-Emission in diesem Sektor eingeflossen sind. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssen insbesondere die energetische Sanierung aktueller Bestandsgebäude stärker forciert und entsprechende Anreize gesetzt werden.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Freytag: Als energetische Sanierungsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang bisher nur der Tausch von Heizungen und Fenstern sowie die Dämmung von Außenwänden und Dächern explizit erwähnt. Insbesondere bei Fenstertausch und Dämmmaßnahmen wird man um zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen nicht herumkommen. Idealerweise beinhalten diese dann natürlich eine Wärmerückgewinnung. Die explizite Erwähnung und Förderung lüftungstechnischer Maßnahmen mit Wärmerückgewinnung wäre ein weiterer attraktiver Hebel zur CO!SUB(2)SUB!-Reduktion.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Freytag: Im GEG-Entwurf wird das Thema Lüftung nur indirekt bei der Gebäudedichtheit mit angerissen. Es wird lediglich davon gesprochen, dass geltende Vorschriften zum erforderlichen Mindestluftwechsel nach wie vor Anwendung finden. Diese Aussage ist natürlich sehr rudimentär und es besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer expliziten Erwähnung von lüftungstechnischen Maßnahmen, hier insbesondere von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Alles in allem gewinnt man den Eindruck, dass das Thema Lüftung als Klimaschutzmaßnahme bei der Politik noch nicht angekommen ist.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Freytag: Sowohl die DIN 1946-6 als auch die DIN 18017-3 sind für die Branche von hoher Bedeutung und die Überarbeitung bzw. Aktualisierung der beiden Normen ist natürlich zu begrüßen. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Aufbau übersichtlicher geworden ist und Berechnungen entsprechend vereinfacht wurden. Mit dem neuen Kapitel zu kombinierten Lüftungssystemen hat man sich zudem auch dem praktischen Einsatz der Geräte stärker angenähert. Positiv ist auch, dass die Planer mehr Spielraum in der Auslegung bekommen haben, was der Anwenderfreundlichkeit und Praxistauglichkeit stark entgegen kommt.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Freytag: Als noch junge Branche existieren bei der dezentralen Wohnraumlüftung immer noch technologische Unsicherheiten und, die Produktqualität betreffend, eine große Bandbreite. So gibt es immer wieder unerfahrene Neueinsteiger, die mit unausgereiften Geräten und mäßigem Know-how im Markt Fuß fassen wollen. Selbst etablierte Unternehmen vertreiben zum Teil Geräte von Drittanbietern unter ihrer Marke, die unseren Qualitätsstandards nicht gerecht werden würden. Die Schaffung von einheitlichen Marktstandards ist absolut erstrebenswert, da so die Transparenz und Vergleichbarkeit der Geräte gefördert würde.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Freytag: Die Einbindung von dezentralen Lüftungsgeräten in kabellose Steuerungssysteme sehe ich aktuell als größten technischen Trend. Trotz "Smartphone-Zeitalter" werden dezentrale Geräte hauptsächlich als komplettverkabelte Anlagen mit zentralen Steuereinheiten vertrieben.
Bei inVENTer steht nun die Markteinführung einer Funklösung bevor, die vor allem mit einer kabellosen App-Steuerung, einem eigenen autarken Funknetzwerk, automatischen Verschlussklappen, Funksensoren und digitaler Zonierung punktet. Diese Kombination wird einen neuen Meilenstein auf dem Markt für dezentrale Lüftungssysteme darstellen.
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Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Michael Merscher, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Lunos Lüftungstechnik GmbH: Das Jahr 2019 war für Lunos ein sehr erfolgreiches Jahr, in welchem wir überdurchschnittlich gewachsen sind und die von uns selbst gesteckten Ziele übererfüllt haben. Speziell der Bereich dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung hat sich im In- als auch im Ausland sehr positiv entwickelt. Auch im Jahr 2020 sehen wir für uns und unser Marktsegment eine positive Entwicklung. Wir erwarten weiter ein Wachstum.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Merscher: Grundsätzlich hält sich Lunos bei politischen Themen sehr zurück, da Politik und Wirtschaft oft nicht zu 100 Prozent kompatibel sind. In diesem speziellen Fall jedoch können auch wir vom Klimaschutzpaket behaupten, dass unsere Regierung hier mit etwas mehr Mut an dieses Thema hätte herangehen können. Deutschland ist technologisch so weit und definitiv weltweit führend, dass auch weitergehende und stärkere Maßnahmen problemlos hätten umgesetzt werden können. Und gerade in Zeiten von "Negativzinsen" ist jeder gut beraten, sein Geld in nachhaltige Projekte zu investieren. Viel mehr als ein kleiner weiterer Schritt in die richtige Richtung ist dieses Paket aber leider nicht.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Merscher: Lunos ist seit mehr als 60 Jahren am Markt aktiv und "kommt aus der Sanierung". Das heißt, viele unserer Produkte sind speziell für Sanierungen entwickelt und wir haben sehr gute Kontakte in die gesamte Branche. Trotzdem ist der Sanierungsbereich speziell der Lüftungstechnik quasi "verschlossen". Nur ganz spezielle Geräte werden in einigen wenigen Projekten eingesetzt. Ein guter Teil liegt hier sicherlich beim Geld und der Tatsache, dass man die Wohnung eher durch höherwertige Ausstattung als durch Energieeffizienzprodukte gewinnbringender vermieten kann. Wir werden sehen, ob diese Maßnahme im Bereich der Lüftung einen Effekt hat. Von meinem Gefühl her würde ich eher sagen, dass der Effekt eher gering ausfallen wird.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Merscher: Ich denke nicht. Wir haben mit großen Marktteilnehmern im Baubereich gesprochen und der Tenor ist, dass sich durch das GEG "nichts ändern wird". Soll heißen, die Gebäude werden weder anders geplant noch anders ausgestattet als bisher. Derjenige, der Lüftung auch bisher verbaut hat, hält daran fest, jemand, der es bisher nicht gemacht hat, will dies auch zukünftig nicht tun. Zumindest nicht aufgrund der Anforderungen des GEG. Hier gibt es andere Gründe, eine (dezentrale) Lüftungsanlage einzusetzen.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Merscher: Eine ganz ehrliche Meinung? Es ist schade, was hier veröffentlicht wurde. Die Berechnungen sind noch komplizierter geworden, mehr Faktoren, die keiner wirklich begründen kann, und Maßnahmen werden beschrieben, welche in der Praxis nichts verloren haben. Technisch sind die Möglichkeiten der Normung um Jahre voraus. Man hat es (wieder einmal) nicht geschafft, diese Möglichkeiten in der Normung entsprechend umzusetzen. Sensorbasierte Lösungen mit abschaltbaren Lüftungsgeräten sind heute der Standard – diese Geräte laufen nur dann, wenn es wirklich erforderlich ist. Die Überarbeitungen haben hier aber die Anforderungen sogar so verändert, dass diese Möglichkeiten überhaupt nicht mehr zum Tragen kommen und sogar noch mehr Energie verschwendet wird als vorher schon. Eine hundertprozentige Umsetzbarkeit der Normen war schon vorher nicht oder nur eingeschränkt möglich, nun wird es noch undurchsichtiger. Und ich denke, das Vertrauen in diese Art der Normung wird durch diese Überarbeitungen nicht unbedingt gestärkt.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Merscher: Das ist ein großes Thema. Wir beschäftigen eine komplette Abteilung mit Ingenieuren, Technikern und anderen Fachleuten, welche Planer und Architekten bei der Planung und Umsetzung der Lüftungsanlagen unterstützt. Die Anforderungen an uns als Hersteller werden hier immer größer und der Beratungsaufwand steigt kontinuierlich. Auch im Bereich der Umsetzung und dem Betrieb der Anlagen muss noch viel passieren: Planer und Installateure haben, unter anderem aufgrund des Personalmangels, kaum noch Zeit, sich mit der Materie auseinanderzusetzen und es passieren Fehler, die hätten vermieden werden können. Aus- und Weiterbildung ist hier das Mittel der Wahl.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Merscher: Vernetzung oder "Smart Home" kennt (fast) jeder oder hat zumindest schon mal davon gehört. Es gibt hier tolle Entwicklungen. So kann man schon mit den ersten Lüftungsgeräten per Sprache kommunizieren oder per "Geofencing" und Smartphone das Lüftungsgerät automatisch so betreiben, dass es noch energiesparender ist. Wir sehen aber aktuell das Thema Feinstaubfilterung oder Schallschutz als deutlich wichtiger und interessanter an. Gebäude werden an immer "unmöglicheren" Standorten mit teils schon fast absurden Anforderungen errichtet. Zum Beispiel direkt an einer ICE-Strecke, an vielbefahrenen Straßen oder in Einfluggebieten an Flughäfen. Die dort gestellten technischen Anforderungen steigen und müssen erst einmal erfüllt werden.
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Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Dipl.-Ing. Christian Bolsmann, Geschäftsführer bei der Pluggit GmbH: Erfreulicherweise konnten wir 2019 sowohl für unsere zentralen als auch für unsere dezentralen Wohnraumlüftungssysteme sehr positive Entwicklungen verzeichnen. Generell ist zu erwarten, dass die dezentralen Systeme die Akzeptanz aller Wohnraumlüftungssysteme per se steigern. Der Anteil fertiggestellter Wohnungen mit KWL wird auch 2020 weiter wachsen.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Bolsmann: Die Zielsetzung der CO!SUB(2)SUB!-Minderung ist der richtige Weg und jede initiierte Maßnahme ist besser als weiterer Stillstand. Der Gebäudesektor stellt eine wesentliche Säule zur Erreichung der Klimaziele dar. Die Wärmerückgewinnung wirkt sich positiv auf die Absenkung des Wärmebedarfs aus und das Einsparpotential von bis zu 600 kg CO!SUB(2)SUB! je Anlage ist ein deutlicher Beitrag.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Bolsmann: Der steuerliche Anreiz ist auf jeden Fall der richtige Weg. Das größte Potential hat der Geschosswohnungsbau, der in der Regel stadtnah und an Verkehrswegen erfolgt. Eine dezentrale Lüftungslösung mit einer Laibungslösung in Verbindung mit der Dämmung kann die Schallimmissionen draußen halten und hat damit hervorragende Einsatzchancen.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Bolsmann: Die Dichtheitsanforderungen an Gebäuden sollen entsprechend dem Entwurf auf gleichem Niveau bleiben. Daher wird auch zukünftig ein Grundbedarf an Lüftungslösungen gegeben sein. Leider entfällt in der Entwurfsfassung die Anforderung zum Mindestluftwechsel. Die Entwurfsfassung des GEG ist also kein großer Wurf zur Erreichung der Klimaziele, zumal sie auch bis 2023 keine energierechtliche Verschärfung vorsieht.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Bolsmann: Die Neufassung der DIN 1946-6 vereinfacht zum Beispiel durch den Entfall der Infiltration grundsätzlich die Berechnung und verschafft durch den raumweisen Ansatz mehr Klarheit. Die Luftmengenanforderungen wurden im Mittel leicht reduziert, was den Geräteeinsatz vereinfacht. Die Öffnung hin zu hybriden Systemen lässt nun auch die energetisch sinnvolle Sanierung von Wohnungen mit innenliegenden Bädern in Verbindung mit dezentralen Lüftungssystemen zu.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Bolsmann: Die derzeit am Markt verfügbaren Systemlösungen verfügen über eine ausgereifte Technik. Die gegebenen Normen bilden für alle Hersteller eine definierte, einheitliche Grundlage. Daher begrüßen wir sehr den Ansatz einer normgerechten Planung der Lüftungssysteme, der die Transparenz beim Vergleich alternativer Planungen verbessert.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Bolsmann: Die Einbindung der Einzelraumlösungen in die Gebäudeleittechnik, Stichwort "Smart Home", eröffnet weitere Spielräume. App- und sprachbasierte Steuerungen werden stärker nachgefragt und erhöhen die Akzeptanz und Attraktivität der Produkte. Die Innenraumluftqualität wird verstärkt in den Vordergrund rücken und damit auch die Sensorik.
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Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Burkhard Max, Geschäftsführer bei der Tecalor GmbH: Die Stagnation im Markt der zentralen Lüftungsanlagen ist durch den Rückgang der bundesweit erteilten Baugenehmigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern zu erklären. Hingegen steigt im Zuge der Urbanisierung in Deutschland die Zahl der Geschosswohnungsbauten – parallel findet die dezentrale Lüftung in Mehrfamilienhäusern immer mehr Berücksichtigung, weil sie leichter zu implementieren ist. Diesen Trend und damit das weitere Wachstum bei dezentraler Lüftung sehen wir auch für das Jahr 2020. Mit unserem Portfolio im Bereich dezentraler Lüftung werden wir von dieser Marktentwicklung profitieren.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Max: Das Klimaschutzpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Der Austausch von alten Heizungen gegen umweltfreundliche Wärmepumpensysteme steht hier sicherlich im Fokus. Alles in allem regt das Klimaschutzpaket aber vor allem zum Handeln an und schafft im Bereich der Sanierung auch die Nachfrage nach kontrollierter Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Max: Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden gewinnt die dezentrale Lüftung immer stärker an Bedeutung, da sie sich sowohl in die verschiedenen Gebäude als auch in die Bauabläufe problemlos integrieren lässt. Die verschiedenen Außenwandanschlüsse von tecalor sind hierbei ein großer Vorteil. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit: Sie schafft interessante zusätzliche Anreize für Investoren und Betreiber von Mehrfamilienhäusern. Aus diesen Gründen sehen wir für tecalor eine gute Grundlage, um diese Entwicklung mitzugestalten.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Max: Wir sind uns sicher, dass die Bundesregierung bei dem neuen Gebäudeenergiegesetz die Lüftung nicht nur im Entwurf berücksichtigt, sondern lüftungstechnische Maßnahmen zumindest implizit beschließt. Sicher wird die kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung keine zwingende Voraussetzung werden – aber durch die angepassten Vorgaben bei Energieverbrauch und Dichtigkeit der Gebäude wird eine lüftungstechnische Maßnahme zwangsläufig immer häufiger die Regel werden.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Max: In der jüngsten Novellierung der DIN 1946-6 werden typische Anwendungsfälle für unsere dezentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und unsere Abluftgeräte berücksichtigt. Für uns als Hersteller von dezentralen Lüftungssystemen ist das natürlich ein großer Erfolg – zumal die tecalor-Geräte diese Normanforderungen absolut erfüllen.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Max: Durch die immer größer werdende Akzeptanz von Lüftungsanlagen steigt auch die Nachfrage vonseiten der Planer und Architekten. Als Hersteller schafft tecalor in eigenen Seminaren die Grundlagen für die Dimensionierung und Auslegung der Systeme. Selbstverständlich arbeiten wir unseren Kunden auch mit unserer hausinternen Planungsabteilung zu. Von der Berechnung der notwendigen Volumenströme bis zur Zeichnung erstellen unsere Spezialisten alles gemäß der gültigen Gesetzgebungen. Optional mögliche Inbetriebnahme und Einweisung durch unseren Werkskundendienst runden unsere Serviceleistungen ab.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Max: Bei den kommenden Trends sehen wir das Thema Hygiene sehr weit vorne. Hier haben wir mit unserem Aluminium-Wärmeübertrager einen riesigen Vorteil gegenüber Wärmeübertragern aus Keramik. Auch Regelungstechnik und Integration in die Gebäudeautomation werden zukünftig eine große Rolle spielen. Zudem fragen Architekten nach verschiedenen Anschlüssen an die Fassade: Hier kann tecalor durch eine Vielzahl an Möglichkeiten und Farben zu einer harmonischen Fassadengestaltung beitragen.
Montag, 27.04.2020