Ab dem 26. September 2015 müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken (sog. Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte labeln. Hierbei spricht man auch von einem Produktlabel. Im Gegensatz zum Produktlabel, bei dem nur das einzelne/vorgenannte Produkt betrachtet wird, müssen im heizungstechnischen Bereich auch Energielabel beim Verkauf von sog. Produktpaketen ausgestellt werden (Raumheizgerät, Kombiheizgerät oder Warmwasserbereiter zusammen mit weiteren Komponenten des Heizungs- oder Warmwasserbereitungssystems). In einem solchen Fall spricht man von einem Paketlabel oder auch einem Etikett einer Verbundanlage.
Zusätzlich zu der Energieeffizienzkennzeichnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der vorgenannten Produkte (Ökodesign-Anforderungen) eingeführt (EU-Verordnungen Nr. 813/2013, Nr. 814/2013), welche sukzessive ab dem 26. September 2015 in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich eingehalten werden müssen. Dies sind z.B. Vorgaben an die Energieeffizienz der Produkte (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz, Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, Warmhalteverluste) oder auch Grenzwerte für bestimmte Emissionen, wie z.B. NOx und Schall.
In der Abb. 1 finden Sie eine Übersicht mit den heizungstechnischen Produkten, die den Ökodesign-Anforderungen und der Label-Pflicht unterliegen.
Energielabel von heizungstechnischen Produkten
Man unterscheidet zwischen Produkt- und Paketlabeln.
Die Produktlabel werden durch den Hersteller ausgestellt. Paketlabel müssen ausgestellt werden, wenn Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte oder Warmwasserbereiter, für die ein Produktlabel ausgestellt wurde, mit zusätzlichen Heizungskomponenten zu einem Produktpaket zusammengestellt und durch den Handwerker zum Verkauf angeboten werden (sogenannte Verbundanlagen im Sinne der EU-Verordnungen).
Die im Produktpaket einbezogenen Heizungskomponenten, welche zu einer verpflichtenden Ausstellung eines Paketlabels führen, sind Temperaturregler, Solaranlagen nebst solarbetriebenem Warmwasserspeicher sowie weitere Wärmeerzeuger (Zusatzraumheizgeräte). Oftmals führt die Ausstellung eines Paketlabels zu einer höheren Energieeffizienzklasse. Der Handwerker ist verpflichtet, dem Endverbraucher mit dem Angebot auch die Energieeffizienzklasse des Produktpakets zu übermitteln.
Produktlabel
Durch die EU-Verordnungen Nr. 811/2013 und Nr. 812/2013 wird eine Vielzahl von Produktlabeln eingeführt, welche sich in der äußeren Form und zum Teil auch in der vorgegebenen Skalierung unterscheiden. Über Berechnungsverfahren ermittelt der Hersteller unter Berücksichtigung der energetischen Produktkenndaten die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz hs für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz hwh für Kombiheizgeräte und Warmwasserbereiter bzw. die Warmhalteverluste S für Warmwasserspeicher. Die Berechnungsverfahren sind in den beiden EU-Verordnungen, in begleitenden Mitteilungen der EU-Kommission sowie in harmonisierten europäischen Normen festgelegt.
Auf Basis der Energieeffizienz bzw. der Warmhalteverluste wird das Produkt in der vorgesehenen Skala G bis A++ (Funktion Raumheizung) und G bis A (Warmwasserbereitung und -speicherung) eingestuft.
Manche Produkte erhalten aufgrund ihrer Doppelfunktion (Raumheizung und Warmwasserbereitung) ein Label mit zwei Effizienzklassen. In den Abb. 3, 4 und 5 sind die einzelnen Energielabel dargestellt, welche ab dem 26. September durch den Hersteller verpflichtend als Produktlabel ausgestellt werden müssen.
Gas- und Ölbrennwertkessel
In der Abb. 6 ist beispielhaft ein Energielabel für einen Gas- oder Öl-Brennwertkessel dargestellt und erläutert.
Gas- und Ölbrennwertkessel erreichen in der Regel die Energieeffizienzklasse A. Energieeffizienzklassen über A werden erreicht, wenn entweder ein merklicher Anteil erneuerbarer Energien über Wärmepumpen genutzt oder gleichzeitig Strom mit einer Mikro- oder Mini-KWK-Anlage erzeugt wird.
Raumheizgeräte
In der Abb. 7 finden Sie eine Darstellung über die Einstufung gängiger Raumheizgeräte in die einzelnen Energieeffizienzklassen (nur Funktion Raumheizung). Die Übersicht soll der Orientierung dienen. Die Einstufung kann je nach Produkteigenschaften zu einer anderen Energieeffizienzklasse führen.
Raumheizgeräte können für die Funktion Raumheizung (siehe Abb. 7) maximal die Energieeffizienzklasse bis A++ erreichen. Die Energieeffizienzklasse A+++ wird erst zum 26. September 2019 eingeführt. Gleichzeitig werden zu diesem Zeitpunkt die unteren Energieeffizienzklassen G bis E gestrichen, sodass man wieder das übliche Sieben-Klassen-Energielabel erhält.
Wärmepumpen
Bei den Energielabeln für Wärmepumpen wird die Energieeffizienzklasse jeweils für die Mitteltemperatur- (55 °C) und für die Niedertemperaturanwendung (35 °C) angegeben. Bei Niedertemperatur-Wärmepumpen bezieht sich die ausgewiesene Effizienzklasse nur auf die Niedertemperaturanwendung. Zur Einhaltung einer bestimmten Energieeffizienzklasse müssen bei der Niedertemperaturanwendung höhere jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz-Werte erreicht werden als bei der Mitteltemperaturanwendung.
Weiterhin wird in den Energielabeln für Wärmepumpen zwischen unterschiedlichen Klimaverhältnissen unterschieden (durchschnittlich: Standort Straßburg; kalt: Standort Helsinki; warm: Standort Athen). Die ausgewiesene Energieeffizienzklasse der Wärmepumpen nimmt aber immer Bezug auf die durchschnittlichen Klimaverhältnisse. Die Nennleistung der Wärmepumpe wird im Energielabel jedoch für alle drei Klimaverhältnisse angegeben.
Warmwasserbereiter und Kombiheizgeräte
Warmwasserbereiter und Kombiheizgeräte können für die Funktion der Warmwasserbereitung maximal die Energieeffizienzklasse A erreichen. Die Energieeffizienzklasse A+ wird erst am 26. September 2017 eingeführt. Die Funktion der Warmwasserbereitung wird durch das Symbol eines Wasserhahns ausgewiesen (s. Abb. 9). Neben dem Wasserhahn ist das Lastprofil angegeben, für das der Hersteller den Warmwasserbereiter oder das Kombiheizgerät vorgesehen hat (z.B. L in Abb. 9).
Bei solarbetriebenen Warmwasserbereitern sowie bei Warmwasserbereitern und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe nimmt die ausgewiesene Energieeffizienzklasse Bezug auf die durchschnittlichen Klimaverhältnisse in Europa. Kombiheizgeräte mit Gas- und Ölheizkesseln sowie mit Wärmepumpen erhalten ein Doppellabel, in dem die Energieeffizienzklassen für die Funktion Raumheizung (s. Abb. 8) und die Funktion Warmwasserbereitung (s. Abb. 9) ausgewiesen sind.
Warmwasserspeicher
Warmwasserspeicher (Symbol s. Abb. 10) können ebenfalls nur die Energieeffizienzklasse A erreichen.
Die Energieeffizienzklasse A+ wird zum 26. September 2017 eingeführt. Im Energielabel werden neben der Energieeffizienzklasse die Warmhalteverluste des Warmwasserspeichers sowie das Speichervolumen angegeben. Die Einstufung in eine Energieeffizienzklasse ist abhängig vom Speichervolumen (s. Abb. 11).
So erhält beispielsweise ein Warmwasserspeicher mit einem Volumen von 150 l und einem Warmhalteverlust von 1,5 kWh/d die Energieeffizienzklasse C.
Auch im Energielabel für Warmwasserspeicher werden nur die Warmhalteverluste des Speichers berücksichtigt. Andere konstruktive Merkmale des Speichers, wie z.B. die moderne Schichtladetechnik, werden nicht in der Bewertung erfasst. Somit deckt die Energieeffizienzklasse eines Warmwasserspeichers nur ein Kriterium eines modernen energieeffizienten Warmwasserspeichers ab. Weiterhin ist der Warmwasserspeicher Bestandteil eines Heizungs- oder Trinkwarmwassersystems. Somit ist bei der Auswahl des Warmwasserspeichers darauf zu achten, dass der Warmwasserspeicher auf das Heizungs-/Trinkwarmwassersystem abgestimmt ist.
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Paketlabel
Paketlabel können vorab durch den Hersteller ausgestellt und ausgewiesen werden, wenn alle Komponenten von ihm als vorkonfiguriertes Paket angeboten werden. Der Fachhandwerker kann in diesem Fall beim Verkauf auf das Paketlabel des Herstellers zurückgreifen. Wird ein Paket aus Komponenten von unterschiedlichen Herstellern zum Verkauf angeboten, so muss der Fachhandwerker die Energieeffizienzklasse des Pakets auf Basis der energetischen Kenndaten der Komponenten selber ermitteln und dem Endnutzer im Angebot mitteilen. In der Abb. 12 sind die einzelnen Paketlabel-Arten dargestellt: für die Raumheizung, Warmwasserbereitung und Kombiheizung. Das Paketlabel besetzt im Gegensatz zum Produktlabel alle Energieeffizienzklassen (G bis A+++).
Im linken Bereich des Energielabels werden das Raumheizgerät (Symbol Heizkörper), der Warmwasserbereiter (Symbol Wasserhahn mit Lastprofil) oder das Kombiheizgerät (beide Symbole) mit der ursprünglichen Energieeffizienzklasse aus dem Produktlabel angegeben. Weiterhin werden im linken Bereich die zusätzlich im Paketlabel eingebundenen Komponenten abgebildet (Solareinrichtung, Warmwasserspeicher, Temperaturregler, Zusatzraumheizgerät).
Beim Ausstellen des Labels ist durch ein Kreuz an der jeweiligen Stelle kenntlich zu machen, welche Komponenten im Produktpaket eingebunden sind.
Im rechten Bereich des Energielabels erfolgt die Ausweisung der Energieeffizienzklasse des Produktpakets durch einen Pfeil in der Skalierung oder im Falle einer Kombiheizung durch jeweils einen Pfeil in der Skalierung für die Funktion Raumheizung und für die Funktion Warmwasserbereitung.
In der Abb. 13 ist für ein Produktpaket, bestehend aus einem Gas-Brennwertkessel, einem Temperaturregler und einer Solaranlage mit einem solarbetriebenen Warmwasserspeicher, das Berechnungsschema zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse des Produktpakets für die Funktion Raumheizung dargestellt.
Ausgehend von der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gas- Brennwertkessels von 92 Prozent werden drei Prozent für den Einsatz eines witterungsgeführten Temperaturreglers (Klasse V) und elf Prozent für die Einbindung der solaren Heizungsunterstützung hinzu addiert. Im Ergebnis wird der im Produktlabel A gekennzeichnete Gas-Brennwertkessel durch die zusätzlichen Heizungskomponenten zu einem A+ aufgewertet. Die in der Berechnung benötigten Kenndaten der Komponenten des Produktpakets können aus den Produktunterlagen der Hersteller entnommen werden. Die Ermittlung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Produktpakets mit einem Kombiheizgerät oder einem Warmwasserbereiter erfolgt in ähnlicher Weise.
Pflichten der Fachhandwerker beim Verkauf von heizungstechnischen Produkten
Fachhandwerker und Händler, die ab dem 26. September 2015 Raumheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass:
- an jedem Raumheizgerät in der Verkaufsstelle das vom Hersteller bereitgestellte Energielabel deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist;
- bei zum Verkauf angebotenen Raumheizgeräten, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, das Gerät zusammen mit den durch den Hersteller bereitgestellten Informationen zum Energielabel vermarktet werden;
- Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Raumheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells umfasst;
- technische Unterlagen, die sich auf ein bestimmtes Raumheizgerätemodell beziehen und dessen besondere technische Parameter beschreiben, einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Modells umfassen.
Die gleichen Pflichten für den Fachhandwerker gelten beim Verkauf von Warmwasserspeichern, Warmwasserbereitern und Produktpaketen (Verbundanlagen).
Worauf muss geachtet werden?
Bei der Bewertung der Energieeffizienzklasse eines Energielabels im Heizungsbereich ist zu berücksichtigen, dass ein Raumheizgerät, ein Warmwasserbereiter, ein Kombiheizgerät und auch ein Warmwasserspeicher immer eine Komponente eines Heizungs- und/oder eines Trinkwarmwasserbereitungssystems ist. Dies ist bei Produkten der weißen Ware oder auch bei TV-Geräten nicht der Fall. Hier handelt es sich um Produkte, welche durch einen Stromanschluss elektrische Energie beziehen und eine abgeschlossene Einheit für sich sind.
Bei Heizungs- und Trinkwarmwassersystemen muss darauf geachtet werden, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind und das System ordnungsgemäß installiert, betrieben und gewartet wird. Ansonsten lassen sich die im Energielabel ausgewiesenen Energieeffizienzklassen im realen Betrieb nicht erreichen. Der Fachhandwerker und Planer muss somit den Endnutzer immer beraten und auf die Auswahl des passenden, für das System und die Nutzung richtigen Produkts hinweisen. Dies gilt auch für Warmwasserspeicher.
Des Weiteren weisen die einzelnen Energielabel im Heizungsbereich unterschiedliche Skalierungen bei der Angabe der Energieeffizienzklasse auf. Während z.B. Produktpakete die Energieeffizienzklasse A+++ erreichen können, liegt bei Warmwasserspeichern und Warmwasserbereitern das Maximum bei A. Raumheizgeräte können maximal ein A++ erreichen. Dies ist bei der Auswahl eines heizungstechnischen Produkts oder eines Produktpakets zu beachten.
Auch sind die Anforderungen zum Erreichen einer Energieeffizienzklasse unterschiedlich. So ist es durchaus möglich, dass z.B. ein Warmwasserspeicher als Einzelprodukt nur die Energieeffizienzklasse B erreicht, als Bestandteil eines Kombiheizgerätes oder eines Produktpakets in Abhängigkeit des Lastprofils aber ein A+ bzw. ein A++.
Ebenfalls muss bei der Auswahl eines Warmwasserspeichers berücksichtigt werden, dass in die Energieeffizienzklasse eines Warmwasserspeichers nur die Bereitschaftsverluste des Speichers einfließen. Weitere konstruktive Merkmale des Speichers, sowie z.B. die energieeffiziente Schichtladetechnik, werden nicht berücksichtigt.
Durch den Einbezug von Produkten und Produktpaketen, welche unterschiedliche Energieträger benötigen, lassen sich die zu erwartenden Energiekosten nicht vollständig aus der Energieeffizienzklasse ableiten. Die spezifischen Kosten des Energieträgers sind hierbei zu berücksichtigen.
Die vorgenannten Anmerkungen verdeutlichen, dass die ausgewiesene Energieeffizienzklasse nur ein Entscheidungskriterium bei der Auswahl eines heizungstechnischen Produkts oder Produktpakets ist. Wichtig ist, dass der Endverbraucher zusätzlich durch einen Fachhandwerker oder Planer beraten wird und die Information erhält, ob das Raumheizgerät, der Warmwasserbereiter, das Kombiheizgerät oder der Warmwasserspeicher für den Betrieb in seinem Heizungs- und/oder Trinkwarmwassersystem geeignet ist.