Mit der Einführung der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der hydraulische Abgleich für zahlreiche Bauwerke verpflichtend geworden.
Mit der Einführung der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) sowie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der hydraulische Abgleich für zahlreiche Bauwerke verpflichtend geworden.
Der Gesetzgeber hat die Zeitvorgaben für die Umsetzung des hydraulischen Abgleichs äußerst straff bemessen. Die Anwendung einer digitalen Methode für den hydraulischen Abgleich verspricht hier erhebliches Potenzial.
Der hydraulische Abgleich muss bis spätestens zum 30. September 2023 in Gebäuden mit einer Gas-Zentralheizung und mindestens 10 Wohneinheiten (ab 6 Wohneinheiten bis zum 15. September 2024) oder Nichtwohngebäuden ab einer beheizten Fläche von 1.000 Quadratmetern durchgeführt werden. Das GEG trat am 01.01.2024 in Kraft, wobei die GEG-Anforderungen zum hydraulischen Abgleich aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit der EnSimiMaV erst ab dem 01.10.2024 gelten. Bis dahin sind in Sachen hydraulischer Abgleich die Angaben der EnSimiMaV zu beachten. Es ist zu erwarten, dass die Richtlinien für den hydraulischen Abgleich bei Ablauf der Frist für die EnSimiMaV in das GEG übernommen werden.
Je nach bestehendem Heizsystem – ob eine Einrohr- oder Zweirohrheizungsanlage oder eine Fußbodenheizung vorhanden sind – wird der hydraulische Abgleich unterschiedlich durchgeführt. Der Regelungsspezialist blossom-ic hat mit dem digitalen hydraulischen Abgleich (dhb – digital hydraulic balancing) ein zertifiziertes und förderfähiges System entwickelt, das den hydraulischen Abgleich sowohl für Einrohr- und Zweirohrheizungsanlagen als auch für Fußbodenheizungen vereinfacht. Dieses zertifizierte und förderfähige System ermöglicht einen normgerechten hydraulischen Abgleich sowohl für Einrohr- und Zweirohrheizungsanlagen als auch für Fußbodenheizungen. Es verspricht Flexibilität und Energieeinsparungen und ermöglicht die Durchführung des hydraulischen Abgleichs bei Bestandsbauten und während des laufenden Heizbetriebs gemäß Verfahren B.
Radiatoren und Fußbodenheizungen stellen unterschiedliche Anforderungen an den hydraulischen Abgleich aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften und Betriebsparameter. In der Regel erfordert jedes dieser Systeme einen eigenen hydraulischen Abgleich. Dabei werden grundsätzlich zwei Verfahrensarten unterschieden: Verfahren A, ein einfaches Schätzverfahren, und Verfahren B, das präzisere Verfahren, welches die raumweise Heizlast berechnet. Bei Verfahren B erfolgt eine aufwendige Ermittlung der benötigten Wärme für jeden Raum durch Fachkräfte, gefolgt von einer manuellen Einstellung des Heizsystems. Oftmals müssen dabei die vorhandenen Ventile gegen voreinstellbare ausgetauscht werden, was wiederum eine Entleerung und Befüllung der Anlage nach VDI 2035 erfordert. Dieser Vorgang gestaltet sich insbesondere in Objekten wie Hotels, öffentlichen Gebäuden oder Beherbergungsbetrieben während des laufenden Betriebs als herausfordernd, wenn nicht sogar unmöglich. Im Gegensatz dazu bietet der digitale hydraulische Abgleich eine zeit- und kostensparende Alternative, die eine präzise Anpassung des Heizsystems ermöglicht, ohne die Notwendigkeit einer manuellen Intervention und Unterbrechung des Betriebsablaufs.
In Einrohrheizungsanlagen wird das Heizungswasser von einem Hauptrohr zu den einzelnen, in Reihe miteinander verbundenen Heizkörpern und dann wieder zurück zum Hauptrohr geführt. Der herkömmliche hydraulische Abgleich erfolgt typischerweise über das Einstellen der Thermostatventile und der Vorlauftemperatur: Am Thermostatventil jedes Heizkörpers kann die Durchflussmenge von heißem Heizwasser über das Thermostatventil geregelt werden. Am Kessel kann die Vorlauftemperatur eingestellt werden, um die Wärmeabgabe an das gesamte System anzupassen. Durch die Anpassung der Thermostatventile und der Vorlauftemperatur kann der hydraulische Abgleich erreicht werden.
In einer Zweirohrheizungsanlage gibt es zwei separate Rohrsysteme: ein Vorlaufrohr, das heißes Wasser zu den Heizkörpern führt und ein Rücklaufrohr, welches das abgekühlte Wasser vom Heizkörper zurückführt. Der hydraulische Abgleich erfolgt hier ähnlich wie in Einrohrheizungsanlagen über das Einstellen der Thermostatventile an den Heizkörpern und über das Einstellen der Vorlauftemperatur am Kessel.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Systemen liegt in der Art und Weise, wie das Wasser durch das System fließt und wie die Ventile und Temperatureinstellungen verwendet werden, um den hydraulischen Abgleich zu erreichen. Da in Zweirohrsystemen der Vor- und Rücklauf voneinander getrennt sind, hat man hier mehr Kontrolle über die Temperatur in jedem Heizkörper – während in einem Einrohrheizsystem die Temperatur des Heizkörpers stärker von der Position des Heizkörpers im Heizsystem abhängt.
Im Vergleich zu Heizkörpern oder Radiatoren haben Fußbodenheizungen eine größere Oberfläche, über die die Wärme abgegeben wird. Die Rohrleitungen sind i.d.R. eng miteinander verflochten und gleichmäßig verteilt. Zugleich kann die Wärmeabgabe je nach Bodendicke und Oberbelag wie Fliese, Parkett oder Teppich variieren. Hier gibt es verschiedene Systeme für den hydraulischen Abgleich. Bei Flächenheizungen im Bestand darf für eine Förderung seit Januar 2023 der hydraulische Abgleich nur nach Verfahren B gemäß des Bestätigungsformulars des hydraulischen Abgleichs der VdZ erfolgen. Dabei erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise. Die Dimensionierung der Anlage ist anhand der Heizlastermittlung nach DIN 12831 vorgeschrieben.
Trotz des Mangels an Fachkräften besteht der Gesetzgeber auf den zwei knappen Fristen 30.09.2023 bzw. 15.09.2024. Bis dahin müssen bzw. mussten alle Heizanlagen in größeren Gebäuden hydraulisch abgeglichen werden (mit wenigen Ausnahmen). Bei dem blossom-ic Verfahren wird der hydraulische Abgleich ohne großen Aufwand vorgenommen: Lediglich die Gebäudehülle muss berechnet werden, der Zustand der Heizungsanlage wird überprüft und die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen werden. Daraufhin werden die blossom-ic Anlagenkomponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Sobald dies geschehen ist, gleicht das blossom-ic System die Heizungsanlage permanent vollautomatisch hydraulisch ab. Es herrscht somit zu jeder Zeit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – egal ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt. Nach Durchlaufen des Algorithmus dhb bekommt der Nutzer Informationen über unterdimensionierte Heizkörper, die getauscht werden müssen und die optimale Justierung der Heizkurve. Bei Anschluss des Gateways an einen Router lassen sich alle Einstellungen zusätzlich per Smartphone vornehmen. Das Gateway übernimmt in Kombination mit den Thermostaten automatisch und permanent den hydraulischen Abgleich. Das System arbeitet dabei im homesicheren Bereich. Neben dem digitalen hydraulischen Abgleich kombiniert das System ein Smart Home Funk-Regelsystem zur Heizungssteuerung mit erweiterbaren Funktionen.
Ein konventioneller, hydraulischer Abgleich (statisch) kann die Energiekosten um bis zu 5% senken und ist damit eine sinnvolle Maßnahme. Die Verfahren A und B sind jedoch gerade in der Kürze der vorgeschriebenen Fristen sehr aufwendig umsetzbar. Je nach Heizungsanlage sind verschiedene Eigenschaften und Betriebsparameter zu beachten, auch im Hinblick auf mögliche Förderungen. Eine mögliche Alternative können digitale Systeme bieten: So ist das zertifizierte System des Memminger Regelungsspezialisten blossom-ic schnell installierbar, es sind keine Elektro-Arbeiten notwendig, das Entleeren und Befüllen der Heizungsanlage entfällt. Durch einen digitalen Abgleich lassen sich statt 5% sogar bis zu 10% Energie einsparen. Zusätzlich werden bis zu 15% durch die parallel stattfindende Digitalisierung der Raumtemperaturregelung erreicht.
Über einen Algorithmus führt das zertifizierte blossom-ic System den hydraulischen Abgleich permanent vollautomatisch und mindestens gleichwertig zum manuellen Verfahren durch. Das System erfüllt somit die Vorgaben zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEB) und wird im Rahmen der Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst. Bei folgenden Einzelmaßnahmen wird auch das blossom-ic System gefördert: Beim Förderprogramm „Klimafreundliche Heizung mit Nutzung erneuerbarer Energien“, z.B. dem Einbau einer Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung oder Solarthermieanlage gibt es weitere kumulierbare Zuschüsse. Hierbei ist der hydraulische Abgleich Fördervorrausetzung. Kunden erhalten dieselbe Förderhöhe für das blossom-ic System wie die Gesamtförderung, z.B. 45% der Investitionskosten bei Installation einer Wärmepumpe für alte Öl-Heizung, auch für das blossom-ic System. Aber auch als niederschwellige Maßnahme zur Heizungsoptimierung eignet sich der digitale hydraulische Abgleich von blossom-ic. Die Heizungsoptimierung wird mit 15% bezuschusst und ist bereits als niederschwellige und günstige Lösung ein wichtiger Beitrag für die Erreichung der Klimaziele.
Weiterführende Informationen: https://www.blossomic.de/
Montag, 08.07.2024