Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 im Bundestag beschlossen

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) wurde vom Bundestag am 8. Juli 2016 beschlossen. Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft, vorbehaltlich der Notifizierung durch die Europäische Kommission. Das EEG 2017 soll den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Andererseits wird mit dem EEG 2017 der Übergang zur wettbewerblichen Ausschreibung der Förderung weitergeführt.

Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) wurde vom Bundestag am 8. Juli 2016 beschlossen. Damit tritt das Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft, vorbehaltlich der Notifizierung durch die Europäische Kommission. Das EEG 2017 soll den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sicherstellen. Andererseits wird mit dem EEG 2017 der Übergang zur wettbewerblichen Ausschreibung der Förderung weitergeführt.

Der Gesetzgeber ist leider wesentlichen Forderungen des B.KWK und anderer Verbände nicht gefolgt. Die Ausnahmeregel für die Umlagebefreiung kleiner EE-Anlagen bleibt unverändert begrenzt auf 10 kW und höchstens 10 MWh pro Jahr. Dieser Wert ist repräsentativ für kleine PV-Anlagen, nicht jedoch für kleine KWK-Anlagen. Auch den Wünschen nach Anhebung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse sowie der Erhöhung des maximalen Gebotspreises bei Versteigerungen wurde nicht entsprochen. Zumindest dürfen jetzt auch Bestandsanlagen an der wettbewerblichen Ausschreibung der anzulegenden Werte teilnehmen. Eine Mieterstromregelung ausschließlich für PV-Strom kann per Verordnung getroffen werden. Das diskriminiert KWK-Anlagen in Mieterstrommodellen.

Das EEG 2017 sieht auch für KWK-Anlagen mit Biomasse zahlreiche einschneidende Veränderungen vor.

Hierzu zählen insbesondere:

Marktprämie und Einspeisevergütung

Wettbewerbliche Bestimmung der Marktprämie

Höchstwert für Gebote des anzulegenden Wertes

Der Höchstwert für Gebote aus neuen Biomasseanlagen beträgt im Jahr 2017 14,88 Cent pro kWh und für Gebote aus Bestands¬anlagen 16,09 Cent pro kWh.

Anzulegende Werte

Zahlungen für Flexibilität

Einen Flexibilitätszuschlag von 40 pro kW installierter Leistung und Jahr können Stromerzeugungsanlagen mit Biogas erhalten, wenn sie eine installierte Leistung von mehr als 100 kW leisten und in Direktvermarktung gefördert werden oder wenn die Förderung per Ausschreibung ermittelt wurde.

Bestimmungen für Strom aus Gasen

Förderung Mieterstrommodelle mit PV-Anlagen

Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes durch das EEG 2017; hier: Reduzierung Wirkleistungseinspeisung aus KWK-Anlagen

Seminar: Was bringt das EEG 2017?

Am 8. Juli 2016 verabschiedete der Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017. Doch was bringt das EEG 2017 mit sich? Das EEG 2017 hat erhebliche Auswirkungen auf die dezentrale Stromerzeugung mit Kraft-Wärme-Kopplung. Aspekte wie Flexibilität, die Pflicht zur Direktvermarktung des in den KWK-Anlagen erzeugten Stroms und die Ausschreibung der Förderhöhe auch für Biomasseanlagen treten in den Fokus. Im Zusammenspiel mit anderen relevanten Gesetzen bilden sich so neue rechtliche Rahmenbedingungen.

Im Rahmen des Seminars werden in kompakter Weise aktuelle Informationen zum neuen Gesetzesrahmen und insbesondere seine Bedeutung für die Praxis vermittelt. Anhand von aktuellen Beispielen aus der Branche möchten wir Ihnen Lösungen bieten, das Know-how führender Experten vermitteln und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Angesprochen sind Fachleute aus den Bereichen Betrieb und Herstellung von KWK-Anlagen, Berater, Kommunalpolitiker sowie Wohnungswirtschafts- und Industrieunternehmen und Gewerbe. Das Seminar findet am 30. August 2016 in Düsseldorf statt.

Weitere Informationen unter: www.bkwk.de/veranstaltungen

Montag, 05.09.2016