Einer Studie der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zufolge, sind aktuell nur 31 Prozent der etwa 15,5 Millionen ...
Hydraulischer Abgleich mit messtechnischem Verfahren
Einer Studie der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zufolge, sind aktuell nur 31 Prozent der etwa 15,5 Millionen ...
... zentral beheizten Wohngebäude in Deutschland hydraulisch abgeglichen – immerhin ein Zuwachs um 13 Prozent-punkte innerhalb von sechs Jahren. Umgekehrt werden in 69 Prozent der Wohngebäude immer noch ineffiziente Heizungsanlagen betrieben, wodurch etwa drei Milliarden Euro an zusätzlichen Energiekosten pro Jahr anfallen.
Klassische Kennzeichen hydraulisch nicht abgeglichener Anlagen sind: Übermäßige Erwärmung der Räume, die sich in der Nähe der Heizanlage – die zumeist im Keller steht – befinden. Räume, die fernab des Wärmeerzeugers liegen, werden nicht optimal geheizt. Entsprechend muss die Vorlauftemperatur höher als nötig gewählt werden und die ebenfalls meist zu hohen Rücklauftemperaturen verhindern den energieeffizienten Betrieb des Heizgeräts.
Ein hydraulischer Abgleich basierend zum Beispiel auf einer Heizlastermittlung nach dem patentierten messtechnischen Verfahren von myWarm kann hier den Komfort erhöhen und helfen, das enorme Einsparpotential zu heben. myWarm führt den hydraulischen Abgleich als Full-Service-Dienstleistung in Heizungssystemen vollständig durch. Dazu nutzt das Verfahren computergesteuerte Mess- und Einstellmodule, die Servicemitarbeitende an den Heizkörpern montieren. Die Messkomponenten übermitteln kontinuierlich Vor- und Rücklauftemperaturen am Heizkörper sowie Raumtemperaturen an einen Leitstand. Dort werden die Daten durch einen Algorithmus ausgewertet und Einstellwerte für Heizkörperventile, Differenzdruckregler und Pumpen aus den kontrollierten Lastsituationen ermittelt.
Nach der Analyse sendet der Algorithmus Befehle an die Einstellmodule an den Heizkörpern, damit sie die richtige Voreinstellung zur optimalen Versorgung jedes einzelnen Heizkörpers vornehmen. Neben den Durchflussmengen stellen die Servicemitarbeitenden auch Pumpenleistungen und Wärmeerzeugungsanlagen richtig ein und beheben Fehler im System. Auch Heizkörper, die keine voreinstellbaren Heizkörperventile besitzen, können mit dem Verfahren eingestellt und hydraulisch abgeglichen werden. Dies geschieht über den von myWarm eigens entwickelten Ventilhubbegrenzer. Größere Umbauarbeiten an den Heizkörpern entfallen somit.
Nach der Optimierung werden sämtliche Mess- und Einstellkomponenten wieder abmontiert – lediglich die Ventilhubbegrenzer verbleiben dauerhaft in den Liegenschaften. Auf- und Abbau der Komponenten sind in wenigen Mi-nuten pro Heizfläche erledigt. Für Prüfung und Abgleich in einem Mehrfamilienhaus mit beispielsweise 300 Einstellpunkten ist etwa eine Woche zu veranschlagen.
Auch komplexe Heizungssysteme mit mehr als 1.000 Heizkörpern und Systeme mit Fancoils, Luftheizern in Hallen, Lüftungsanlagen usw. kann myWarm abgleichen. Aufgrund des konsequenten temperaturmesstechnischen Ansatzes berücksichtigt das Abgleichverfahren von myWarm im Vergleich zu anderen Verfahren die gerade in Bestandsanlagen oft hohen und unberechenbaren thermischen Verluste im Verteilsystem. Damit sichert dieser Ansatz, dass nicht nur die richtigen Wassermengen, sondern auch die richtigen Wärmemengen an jeder Heizfläche und in jedem Raum in jeder Lastsituation der Anlage bei optimierten Systemtemperaturen und Pumpenleistungen zur Verfügung stehen.
Mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) wurde der hydraulische Abgleich für Nichtwohngebäude ab 1.000 m2 beheizter Fläche sowie große Wohngebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten, die Gas als Energieträger zum Heizen verwenden, schon bis zum 30. September 2023 Pflicht. Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten mit Gas-Zentralheizung haben dafür noch bis zum 15. September 2024 Zeit. Die EnSimiMaV tritt dann mit 30. September 2024 außer Kraft.
Zum 1. Januar 2024 trat bekanntlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das die Vorgaben der EnSimiMaV weiter fortschreibt und die Regelungen zudem auf ältere Heizungsanlagen mit weiteren Brennstoffen (eben nicht nur Erdgas) überträgt.
Seit 1. Januar 2024 sind so Wärmepumpen gemäß § 60a GEG, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrer Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung – wozu auch ein hydraulischer Abgleich gehört – zu unterziehen. Diese Prüfung muss für Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.
§ 60b GEG regelt darüber hinaus die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen mit mindestens sechs Wohneinheiten: Ab 1. Oktober 2024 gilt dann, dass eine Heizungsanlage im Bestand, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, gemäß § 60b GEG innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen ist.
Ebenso sind Heizungsanlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Prüfung und Optimierung zu unterziehen. Gleichzeitig ist der Gesetzbegründung zum § 60b GEG zu entnehmen, dass zur Heizungsprüfung auch die Frage gehört, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen wurde. Falls dies nicht der Fall ist, ist der hydraulische Abgleich als Optimierungsmaßnahme innerhalb der oben genannten Fristen für Bestandsanlagen durchzuführen.
Ebenfalls ab dem 1. Oktober 2024 gilt beim Neubau von Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen gemäß § 60c GEG, dass das Heizungssystem nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme hydraulisch abzugleichen und dieses entsprechend zu dokumentieren ist. Dazu zählt auch der Anschluss an Fernwärme.
Eigentlich sind SHK-Fachbetriebe aufgrund der VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C bzw. DIN 18380 bereits seit Jahrzehnten verpflichtet, im Neubau zum Beispiel beim Herstellen von Heizanlagen mit zentraler Wärmeerzeugung einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Dies muss bei der Gebäudeabnahme entsprechend nachgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, kann das dazu führen, dass das Bauordnungsamt die Baugenehmigung zurückzieht – unter Umständen sogar noch nachträglich – und eventuell Förderungen zurückbezahlt werden müssen.
Für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist aktuell das Verfahren B der VdZ sowohl in der EnSimiMaV als auch im GEG vorgeschrieben. Wer die finanziellen Fördermöglichkeiten beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden ausschöpfen möchte, ist außerdem verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B vorzulegen.
Grundlage für die Heizlastberechnung ist Teil 1 der DIN EN 12831 (Energetische Bewertung von Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast). Basierend auf Gebäude- und Raumdaten (Zustand der Außenwanddämmung, Qualität der Fenster, Wärmeverluste über Fußboden und Decke) wird die raumweise Heizlast errechnet. Da dazu jedoch für jeden Raum detaillierte Informationen bezüglich bauphysikalischer Daten der verbauten Bauteile nötig sind, ist dieses Verfahren vor allem in Neubauten üblich. Im Bestand hingegen fehlen diese Informationen meistens oder liegen nur unvollständig vor, sodass die Berechnung der Raumheizlasten in Bestandsgebäuden fast immer nur auf Annahmen und Schätzungen fußt.
Eigentümer einer Liegenschaft, Wohneigentümergemeinschaften usw. stehen hier vor der Herausforderung, dass dadurch Planung und Durchführung des hydraulischen Abgleichs mit hohem Aufwand verbunden sind. So müssen Gebäudedaten nachträglich beschafft und Planer sowie ausführende SHK-Fachbetriebe koordiniert werden. Die Ergebnisse dieser Heizlastberechnungen zeigen darüber hinaus große Abweichungen zu den realen Verhältnissen und führen damit mit entsprechendem Risiko zu falschen Ableitungen und Entscheidungen (z. B. Überdimensionierung der Heizleistung, zu steile Heizkurve, teure Dämmmaßnahmen mit verhältnismäßig geringer Wirkung).
SHK-Fachbetriebe hingegen sind mit der korrekten Durchführung zumeist überfordert – was vor allem den Abgleich von größeren Liegenschaften betrifft. Außerdem sind deren Kapazitäten oftmals durch Tätigkeiten ausgelastet, die aufgrund anderer gesetzlich forcierter Themen ebenfalls dringlich sind.
myWarm geht hier einen anderen Weg: Bei der Heizlastermittlung werden die Temperaturdaten raumweise gemessen, wie eingangs erwähnt. Die Analyse der über Sensoren laufend aufgezeichneten Daten erfolgt cloudbasiert mittels einer KI-gestützten Software. Es sind weder Gebäude- noch Raumdaten zu erheben, keine Planerleistungen zur Berechnung nötig, weswegen sich das Verfahren für größere Gebäude im Bestand anbietet. Der hydraulische Abgleich erfolgt bei myWarm komplett aus einer Hand, womit nur ein sehr geringer Koordinierungsaufwand bei den Verantwortlichen entsteht.
Gegenüber dem Berechnungsverfahren erzielt das messtechnische Verfahren eine exaktere Einstellung der Gesamtanlage. Die richtige Funktion und die korrekten Einstellungen aller Komponenten werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Versorgung im Volllastfall messtechnisch kontrolliert und protokolliert. Es sind damit Energieeinsparpotentiale von bis zu 35 Prozent möglich – im Durchschnitt werden in der Praxis 18 Prozent erzielt. Das myWarm-Verfahren entspricht dabei den Anforderungen der EnSimiMaV und des GEG und ist bereits seit dem Jahr 2017 als gleichwertig zu Verfahren B durch das ITG Dresden zertifiziert.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zwingen Gebäudeeigentümer dazu, Gebäude verfahrenskonform hydraulisch abzugleichen. Alle bisher vom SHK-Fachhandwerk eingesetzten Lösungen auf Basis von vereinfachten Berechnungsverfahren (Verfahren A) sind in größeren Liegenschaften nicht mehr erlaubt. Zudem wird im Rahmen der regelmäßigen Heizungsprüfung gemäß § 60b GEG, der schon am 1. Oktober 2024 in Kraft treten wird, geprüft, ob die Anlage korrekt hydraulisch abgeglichen ist.
Eine energieeffiziente Immobilie spart wertvolle Primärenergie und senkt den CO!SUB(2)SUB!-Ausstoß, womit sich die Kosten innerhalb weniger Jahre amortisieren. Gleichzeitig profitieren Immobilieneigentümer langfristig von einer besseren Gebäudebewertung durch Kreditinstitute, was sich positiv auf Finanzierungen und beim Verkauf auswirkt.
Das myWarm-Verfahren basiert auf dem Motto „geringinvestiv und minimalinvasiv“: Da hier die vorhandene Infrastruktur optimiert wird, können aufwendige bauseitige Änderungen vermieden werden. Ebenso bewegt sich das Investment für Immobilieneigentümer in einem vergleichbaren finanziellen Rahmen, wie er auch für einen hydraulischen Abgleich nach dem klassischen Berechnungsverfahren anzusetzen wäre. Mit dem Unterschied, dass die Einstellungen präziser und kontrolliert sind, die Anlage auf fehlerfreie Funktion geprüft und der Nutzerkomfort deutlich höher ist.
[Kurt Müller, Produktmarketingmanager, Brunata-Metrona, München]
Der Münchener Energie- und Messdienstleister Brunata-Metrona hat sein „Greentech“-Portfolio im Immobilienbereich mit der Übernahme der myWarm-Gruppe weiter ausgebaut. Das in Berlin und Wien ansässige Unternehmen gilt als ein Spezialist für den automatisierten/digitalen (temperaturbasierten) hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen. Die Brunata-Metrona GmbH & Co. KG München ist seit Mitte Oktober 2023 100-prozentige Eigentümerin von myWarm. myWarm besteht als eigenständige Unternehmensgruppe und Marke aber fort.
myWarm wurde 2010 gegründet und ist aktuell mit 47 Mitarbeitenden in Deutschland, Österreich und Südtirol aktiv. Zum Kundenkreis von myWarm gehören Wohnungsunternehmen, die öffentliche Hand, Gesundheitseinrichtungen und Betreiber von Gewerbeimmobilien. Um eine gleichbleibend hohe Qualität in der Ausführung zu garantieren, setzt myWarm auf eigene Service-Teams, die sich aus Anlagenmechanikern SHK, Servicetechnikern SHK bzw. Heizungstechnikern zusammensetzen.
Weiterführende Informationen: https://www.brunata-metrona.de/
Dienstag, 30.04.2024