HeizungsJournal-Expertentreff zum Thema „Wohnraumlüftung“

Führende Hersteller diskutieren

Nachdem die HeizungsJournal-Gruppeninterviews zu unterschiedlichen Themen der Branche in der Vergangenheit auf positive Resonanz gestoßen sind, hat die Redaktion mit dem ersten Expertentreff „Wohnraumlüftung“ ein neues Format umgesetzt und hierfür führende Hersteller aus dem Marktsegment Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung eingeladen.

Über die aktuelle Entwicklung der Branche, Akzeptanz, gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die technischen Trends und Innovationen haben wir gesprochen mit:

Diese Zahlen kennt jeder ambitionierte Heizungsbauer, jeder SHK-Fachhandwerker aus dem Effeff: 20,7 Mio. Wärmeerzeuger versorgen deutsche Wohnungen und Häuser mit Wärme. Auf den Verbrauch dieser 20,7 Mio. Wärmeerzeuger entfallen über ein Drittel des deutschen Endenergieverbrauchs und gut ein Viertel der CO2-Emissionen. Etwa 70 Prozent des Anlagenbestands entspricht nicht dem Stand der Technik. Würden diese veralteten Anlagen modernisiert, könnten zwischen 13 und 15 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs eingespart werden. Jeder weiß, der Wärmemarkt ist ein „schlafender Riese“, der leider immer noch seelenruhig vor sich hindöst und im vergangenen Jahr gar im fast komatösen Tiefschlaf war. 2015 kann nur besser werden – und in der Tat hat sich der deutsche Heizungsmarkt im ersten Quartal 2015, nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH), wieder leicht positiv entwickelt.

Wie aber steht es um das Wissen des ambitionierten SHK-Fachhandwerks in Sachen „Wohnraumlüftung“? Können die einschlägigen Marktzahlen, -daten und -fakten hier ebenfalls, wie aus der Pistole geschossen, aufgesagt werden?

Höchstwahrscheinlich sitzen diese Größen noch nicht ganz felsenfest. Klar: Im Vergleich zum Heizungsfach ist die Wohnraumlüftung ja auch noch relativ jung. Also bemühen wir wieder die Verbände und ihre Statistiken. Laut Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) wurden im Jahr 2014 49.000 zentrale Wohnraumlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung verkauft und installiert – zum Vergleich: 2010 waren es noch 29.000. Das entspricht einer Steigerungsrate von fast 70 Prozent! Hinzu kommen laut FGK mehr als doppelt so viele dezentrale Wohnraumlüftungsgeräte, welche letztes Jahr eingebaut wurden. Wir halten fest: Die Raumlufttechnik bzw. die Wohnraumlüftung ist ein Wachstumsmarkt und kann sich auch dann positiv entwickeln, wenn „der große Bruder“ Heizungsmarkt schwächelt.

Spätestens hier muss jeder ambitionierte SHK-Fachhandwerker aufhorchen und feststellen, dass mit der Wohnraumlüftung nicht nur hier und da ein schönes Zusatzgeschäft winkt, welches man mitnehmen kann, sondern er muss erkennen, dass die Wohnraumlüftung (schon längst) ein ernstzunehmendes Geschäftsfeld ist, das mit Leben gefüllt und mit Know-how bearbeitet werden muss. Denn Relevanz und Potential hat die Wohnraumlüftung nicht erst im Passivhaus oder ab 2020 im „nearly Zero-Energy Building“ (Fast-Nullenergiegebäude), sondern gehört in das Repertoire jedes Fachbetriebs, welcher seine Kundschaft ernsthaft in Sachen Energieeffizienz und Wohnkomfort beraten will. „Energieef­fiziente Klima- und Lüftungstechnik ist nicht nur ein unverzichtbarer Baustein für eine erfolgreiche Energiewende, sie ist auch Garant für ein angenehmes und gesundes Lebens- und Arbeitsumfeld der Menschen. Das vermeintliche Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Behaglichkeit löst unsere innovative Branche buchstäblich in »Luft« auf“, schreibt der FGK. Diesen Satz kann man sich getrost ins Pflichtenheft schreiben!

Luft ist unser wichtigstes Lebensmittel und aus diesem Grund sollte sie „gesund“, das heißt, hygienisch sein: Pollen, Hausstaubmilben, Sporen, Schimmelpilze, Stäube, Partikel, unangenehme Gerüche, gesundheitsschädliche Ausdünstungen und andere organische/anorganische Verbindungen haben in der Raum- und damit Atemluft nichts zu suchen – gerade angesichts zunehmender chronischer Atemwegserkrankungen oder Allergien unterschiedlichen Ursprungs, unter denen immer mehr Menschen leiden. Leider gibt es (noch) keine Kennzeichnungspflicht für belastete Atemluft in Wohn- und Aufenthaltsräumen …

KWL mit WRG: Viel mehr als nur Feuchteschutz!

Genau an dieser Stelle wollen die führenden Hersteller aus dem Marktsegment Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung zukünftig verstärkt ansetzen und viel mehr über das Lebensmittel Luft, die Themen Hygiene und Gesundheit sprechen. Die Lüftungstechnik sei schließlich erfunden worden, um frische Luft ins Haus zu bekommen, betont Klaus Lang, Product Area Director Residential Ventilation bei Systemair. „Wir müssen raus aus der Energieeffizienz­debatte und den Komfortaspekt mehr in den Vordergrund rücken“, fordert Harry Haas, Bereichsleiter Vertrieb KWL bei Helios, im Rahmen des Expertentreffs „Wohnraumlüftung“ des HeizungsJournal-Verlags. Ähnlich sieht das Oliver Fiedel, Leiter Produktmanagement „Comfosystems“ bei Zehnder: „Neben einem ge­sicherten, nutzerunabhängigen Luftaus­tausch, dem Schutz der Gebäudesubstanz und der Effizienzsteigerung durch Wärmerückgewinnung bietet die KWL eben vor allem Komfort.“ Es herrsche aber nach wie vor ein hoher Informationsbedarf auch unter Architekten und Planern – angesichts der Tatsache, dass nur rund 30 Prozent der Neubauten mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet werden, sei das Potential enorm. Hier wünscht sich Uwe Schumann, Schulungsleiter bei Pluggit, eine deutlich intensivere Diskussion, um die Schlüsselrolle der Wohnraum­lüftung mit Wärmerückgewinnung in der Öffentlichkeit herauszuarbeiten: „Energie- und Wärmewende sind in aller Munde, aber eine Lüftungswende kennt keiner!“ Elementar sei es deshalb, ein Gebäude als komplexes System zu verstehen und weiter über bauphysikalische Sachzusammenhänge aufzuklären.

„Die Sensibilität für das Thema nimmt zu, jedoch hat die Lüftung einfach noch nicht den hohen Stellenwert, welcher der Heizungstechnik beigemessen wird“, gibt Dieter Megerle, Vertriebsleiter bei Limot, zu bedenken. Björn Peters, Gebietsleiter Baden-Württemberg bei LTM, und Axel Dignas, Regionalverkaufsleiter Süd-West bei Maico, bewerten die Situation genauso: „Das Thema Wohnraumlüftung ist im Vergleich zur Heizung schwieriger zu kommunizieren“, so Peters. „Für den Endkunden ist Wärme interessanter als das Thema Raumluftqualität“, kritisiert Dignas.

Fest steht jedenfalls – hier sind sich die Vertreter der Hersteller einig –, dass das Marktsegment die Nische längst verlassen hat und die Systeme zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Wohnräumen nicht mehr nur als „notwendiges Übel“ betrachtet werden. Vielmehr spielt die Lüftungstechnik in wärmegedämmten und luftdichten Gebäuden, wie sie der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert, eine Schlüsselrolle im Hinblick auf Bautenschutz, Energieeffizienz und nicht zuletzt Behaglichkeit. So nehmen Lüftungswärmeverluste in diesen Gebäuden einen immer größeren Anteil an den gesamten Wärmeverlusten ein (ca. 60 Prozent). Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung reduzieren diese Verluste und vermeiden, dass sprichwörtlich „zum Fenster hinaus“ geheizt wird. Zudem findet in luftdichten Gebäuden kein natürlicher und kontinuierlicher Luftaustausch durch Ritzen oder Fugen mehr statt. Feuchtigkeit und Schadstoffe werden dadurch nicht mehr automatisch abgeführt. Lüftungsanlagen stellen dagegen einen ausreichenden Luftaustausch sicher und vermeiden so Feuchtigkeits-, Schimmel- und Gesundheitsprobleme.

EnEV: Gut, aber bitte konkreter!

Insofern müsste die genannte Energieeinsparverordnung – EnEV 2014, § 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“ – den Trend hin zur KWL eigentlich unterstützen und die Marktdurchdringung positiv beeinflussen.

Jedoch wünschen sich die Teilnehmer des HeizungsJournal-Expertentreffs hier eine Vereinfachung bzw. Konkretisierung der Gesetzeslage. „Die Energieeinsparverordnung wie auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind kein Hemmschuh für die Lüftungstechnik. Aber sie sollten fordernder sein“, unterstreicht Uwe Schumann. Will heißen: Die EnEV sollte nicht nur die Sicherstellung, sondern auch den Nachweis des Mindestluftwechsels fordern, da der Begriff „Sicherstellung“ vielfach nicht eindeutig wahrgenommen wird. Außerdem sollte das EEWärmeG die Wärmerückgewinnung nicht nur als Ersatzmaßnahme behandeln, sondern als regenerative Energie anerkennen. Um die gesetz­lichen Vorgaben klarer und vor allem praxisgerecht zu gestalten, sollte das EEWärmeG ferner in das Energieeinsparungsgesetz (EnEG: Grundlage der EnEV) integriert werden.

„Das Lüftungskonzept muss verpflichtend sein“, bringt es Harry Haas auf den Punkt. Auch Klaus Lang äußert Kritik an der EnEV in heutiger Form und fordert, dass eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in das EnEV-Referenzhaus aufgenommen wird – aktuell wird hier nur mit einer Abluftanlage gerechnet. Mit Blick auf den kommenden Niedrigstenergiestandard sei dies nicht nachvollziehbar: „Das Ziel ist klar definiert. Der Weg zum Niedrigenergiehaus ab 2020 bleibt aber offen.“

Wir halten also fest: Die EnEV muss sich deutlicher für innovative Anlagentechniken – wie die Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung – aussprechen! Hier ist der Gesetzgeber gefragt, sich intensiver mit den heute marktverfügbaren Systemen und Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Ob das in Zukunft auch passiert, bleibt abzuwarten. Oliver Fiedel sieht dies jedenfalls kritisch, werde die Lüftungstechnik generell doch eher stiefmütterlich behandelt.

ErP: Achtung, Labelflut!

Denn auch beim aktuell heiß diskutierten Thema „Ökodesign“ bzw. „Energie­label“ spielt die Wohnraumlüftung nicht gerade die „erste Geige“: Müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken, Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte schon ab dem 26. September 2015 labeln, so werden Wohnraumlüftungsgeräte erst ab dem 1. Januar 2016 mit Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ausgestattet und tragen erst ab diesem Stichtag ein entsprechendes Energielabel. Von der europäischen Ökodesign-/ErP-Richtlinie waren im Bereich der Raumlufttechnik bisher nur Raumklimageräte und Ventilatoren betroffen. Seit 2013 müssen Raumklima­geräte bei einer Kühlleistung bis 12 kW in Energieeffizienzklassen A+++ bis D ein­gestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen. Seit 2013 gelten Mindestanforderungen auch für Ventilatoren ab einer Leistung von 125 W.

Raumlufttechnische Zentralgeräte müssen nun ab 1. Januar 2016 Mindestan­forderungen in Bezug auf die Ventilatorstromaufnahme und die Effizienz der Wärmerückgewinnung einhalten. Wohnraumlüftungsgeräte müssen ab 1. Januar 2016 mindestens so viel Primärenergie einsparen wie sie verbrauchen und ein Energielabel tragen (A+ bis G). Geräte mit einem Nennluftvolumenstrom von bis zu 1.000 m³/h werden dabei generell als Wohnraumlüftungsgerät behandelt. Ausnahmen gibt es für kleinere Abluftgeräte mit einer Leistung von unter 30 W (z. B. Ventilatoren für die Bad- und Toilettenentlüftung nach DIN 18017-3) sowie für Geräte zwischen 250 und 1.000 m³/h, wenn sie als RLT-Geräte für den Einsatz in Nichtwohngebäuden deklariert werden. Diese Geräte müssen kein Energielabel tragen. Ab 1. Januar 2018 werden die Anforderungen weiter erhöht, dann müssen die Wohnraumlüftungsgeräte mindestens Effizienzklasse D erreichen und den Lüftungswärmebedarf des Wohngebäudes in etwa halbieren.

Das EU-Energielabel klassifiziert die betroffenen Wohnraumlüftungsgeräte mittels eines Kennwerts für den „spezi­fischen Energieverbrauch“ – SEV (s. Tab.). Dieser Wert gibt die mögliche Primärenergieeinsparung (Stromverbrauch Ventilatoren minus Heizenergieeinsparung) des Lüftungsgeräts im Vergleich zu einer Fensterlüftung gleicher Luftqualität wieder. Das heißt, je kleiner („je negativer“) dieser Wert, desto mehr Energie spart das Gerät ein. Der Kennwert SEV setzt sich aus folgenden Geräteeigenschaften zusammen:

Außerdem informiert das Energielabel über den Nennluftvolumenstrom und den Schallleistungspegel des Geräts.

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In Summe soll die neue Regelung also ab 2016 sicherstellen, dass eine ver­gleichbare Datenbasis für alle Produkte in Europa existiert. Dies könnte zu einem transparenteren Markt für Wohnraumlüftungsgeräte sowie zu besserer Verbraucherinformation führen. Aber: Welche „Gefühle“ löst das EU-politische Thema „Energielabel“ bei den etablierten Anbietern bzw. Herstellern von Lüftungsgeräten aus? Kurz, knapp und eindeutig: Die Unternehmen, die beim HeizungsJournal-Expertentreff „Wohnraumlüftung“ teilgenommen haben, stehen dieser Thematik mit gemischten Gefühlen gegenüber. Denn das, was im Consumer-Bereich und bei der „Weißen Ware“ funktioniere und durchaus Sinn machen könne, müsse sowohl im Heizungs- als auch im Lüftungstechnikmarkt nicht zwangsläufig erfolgreich sein, da hier bekanntlich komplexe Systeme mit etlichen Variablen zu bewerten seien. Helios, Limot, LTM, Maico, Pluggit, Systemair und Zehnder sehen im Label für Wohnraumlüftungsgeräte deshalb zunächst nur eine Richtschnur und einen Wegweiser für Endverbraucher. Schließlich könne durch ein „A“ die Kaufbereitschaft positiv unterstützt werden. Jedoch liege auch ein Gefahrenmoment darin, wenn der Endkunde nur auf eine möglichst gute Effizienzklasse schielt und dabei den Systemkontext komplett außer Acht lässt. Die Fachwelt und die Hersteller kann das natürlich nicht befriedigen. Vor allem der beschriebene „spezifische Energie­verbrauch“ (SEV) bzw. die dem SEV zugrundeliegenden Berechnungsgrundlagen seien teilweise fragwürdig. Axel Dignas und Oliver Fiedel halten hier Vieles für noch nicht ausdefiniert: „Etliche Fragen sind noch zu klären und die Zeit wird für die ganze KWL-Branche knapp!“

ErP: Sachkenntnis gefragt!

„Erklärungsbedürftig wird auch sein, dass ein Wohnraumlüftungsgerät – je nach Ausstattung und Beschaffenheit – unterschiedliche Energielabel tragen kann und dass manche Systemkonstellationen nicht in die Labelpflicht fallen bzw. bisher noch nicht entsprechend gelabelt werden können“, so Uwe Schumann. „Trotz einer Labelflut, der wir uns ausgesetzt sehen, muss die Anlage am Ende schlüssig zusammengesetzt sein“, mahnt Harry Haas. Dieter Megerle, Björn Peters und Klaus Lang verweisen hier auf die Verantwortung der Fachplaner und Fachhandwerker: „Bei der Beratung und Berechnung ist Sachkenntnis gefragt!“

Fakt ist: Die in der Raumlufttechnik umzusetzende ErP-Richtlinie kann Kauf­anreize für den Endkunden schaffen. In jedem Falle erhöht sie den Beratungsbedarf und entsprechend den Aufwand beim Hersteller, im Handel und im Handwerk.

ErP, EnEV, EEWärmeG – an allen Ecken bieten sich Chancen und Möglichkeiten für die Wohnraumlüftung. Allerdings sind auch Unschärfen, Unsicherheiten und Risiken mit diesen Abkürzungen verknüpft. Wäre eine bundesweite Förderung für Systeme zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Wohnräumen – z. B. im Stile des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP) – da nicht herzlich willkommen und segensreich, um die Technologie endgültig zu etablieren?

Klare Antwort der Branchenvertreter: „Fördern ja, aber bitte logisch und im Sachzusammenhang.“ Wohlwissend, dass eine Förderung junger Technolo­gien nach dem Gießkannenprinzip mehr Fluch als Segen ist – bekanntestes Beispiel: die Photovoltaikbranche. Außer Frage steht für die Teilnehmer des Expertentreffs „Wohnraumlüftung“ jedenfalls, ob eine Förderung nach den Regeln des MAP überhaupt möglich sei, habe die Wärmerückgewinnung in der Raumlufttechnik doch regenerativen Charakter – es werde schließlich Lüftungswärme, sprich: Verlustenergie, über den Wärmeübertrager zurückgeholt!

Technische Trends: Da kommt noch einiges!

Gerade hier – im Bereich der Wärmerückgewinnung – und beim Stromverbrauch der Geräte und Ventilatoren seien, laut Uwe Schumann, in Zukunft noch Verbesserungen zu erwarten – genauso in den Bereichen Luftverteilung und Luftdurchlässe (Schall).

Überhaupt, das hat auch die vergangene ISH wieder gezeigt (s. HeizungsJournal 6/2015, S. 70 bis 74, und HeizungsJournal 7-8/2015, S. 68 bis 71), besitzt die KWL-Branche einiges an Innovations­potential und ist in Sachen technischer Entwicklung noch lange nicht am Ende. Oliver Fiedel denkt dabei vor allem an das installierende Fachhandwerk und die Themen Montagefreundlichkeit und -zeit. Der Mega-Trend „Vernetzung und Internet der Dinge und Dienste“ macht natürlich nicht vor der Lüftungstechnik halt, sondern hat diese vielmehr voll erfasst: „Die Regelung macht den Unterschied“, betont Dieter Megerle. Björn Peters sieht die MSR-Technik und Automationskomponenten ebenfalls im Aufwind, mahnt Planer und Handwerker aber zur Vorsicht, das Thema nicht zu überreizen – die ganze Sache müsse schließlich vom Endverbraucher noch vernünftig bedient werden können.

Vor allem der Sensorik und der damit verknüpften Regelung auf Basis der Luftfeuchte, der CO2- oder VOC-Konzentration (VOC = flüchtige organische Verbindungen) wird hohes Potential zugeschrieben. Die Vertreter der Hersteller waren sich einig, dass diese Regelungsarten zum Standard werden. In Bezug auf den Feuchtehaushalt eines Gebäudes könne eine Feuchterückgewinnung durchaus sinnvoll sein, unterstreicht Axel Dignas. Dass Lüftungsgeräte langfristig mehrere Funktionen übernehmen, davon ist Klaus Lang überzeugt und hebt die Vorteile kompakter Haustechnikzentralen hervor, welche neben einem kontinuierlichen Luftaus- tausch unter anderem die Beheizung und Warmwasserbereitung übernehmen.

Sehr gut entwickelt sich, wie eingangs erwähnt, das Marktsegment der dezentralen Wohnraumlüftungsgeräte – auf der ISH 2015 haben fast alle Hersteller entsprechende Lösungen präsentiert. Die Frage, welche Lösung – zentral oder dezentral – sich langfristig im Markt durchsetzen wird, stellt sich für die Teilnehmer des Expertentreffs „Wohnraumlüftung“ nicht. Beide Systemwelten hätten ihre Einsatzmöglichkeiten und -grenzen. Eine allgemeingültige Empfehlung für oder gegen zentrale bzw. dezentrale Lüftungsgeräte könne man nicht geben, weil man immer die jeweilige Anwendung sowie Kundenpräferenz beachten müsse – Stichwort: Gebäude als System! Anders und stark vereinfacht ausgedrückt: Ein Zentralgerät ist nicht automatisch gut und dezentrale Geräte sind nicht automatisch schlecht. „Es gibt in der Branche keine »eierlegende Wollmilchsau«. Entscheidend und wichtig ist immer der fach- und sachgerechte Systemvergleich“, betont Harry Haas. Auch das Thema „Preis und Investitionskosten“, welches bei der Gegenüberstellung von dezentraler und zentraler Technik immer wieder aufkommt, sei überholt. Einzelraumgeräte seien so bei Einfami­lienhäusern und größeren Wohnungen nicht preiswerter als zentrale Lösungen.

„Die Welt dreht sich weiter“, bewertet Axel Dignas diese Diskussion.

In der Tat: Die SHK-Welt dreht sich permanent und beständig weiter. Trends kommen und gehen. Fakt ist – das hat der HeizungsJournal-Expertentreff „Wohnraumlüftung“ mit den Unternehmen Helios, Limot, LTM, Maico, Pluggit, Systemair und Zehnder deutlich gezeigt –, die Lüftungstechnik ist eine stabile und essentielle Säule im Markt. Eine Konstante, mit der man einfach rechnen muss.

Über interessante Entwicklungen wird Sie das HeizungsJournal, wie immer, aktuell informiert halten.

Donnerstag, 03.09.2015