Heizungsumwälz- und Zirkulationspumpen nach dem neuen GEG

Welche Auswirkungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) speziell auf den Bereich der Heizungsumwälzpumpen und Zirkulationspumpen hat, lesen Sie hier.

Die Anforderungen an Umwälzpumpen und Zirkulationspumpen werden im GEG in § 64 wie folgt definiert und stellen de facto keine Veränderung zur Heizungsanlagenverordnung der 1990er-Jahre bzw. der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) dar:

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

(1) Eine Umwälzpumpe, die im Heizkreis einer Zentralheizung mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung eingebaut wird, ist so auszustatten, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit die Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht entgegensteht.

(2) …

In Bezug auf Umwälzpumpen findet man darin also wenig Neues. Die Vorschrift für die Ausstattung mit energiesparender Regelungstechnik entspricht den bisherigen Regelungen in § 14 Absatz 3 und 4 der abgelösten EnEV.

Die Europäischen ErP-/Ökodesign-Verordnungen für Umwälzpumpen (EU) Nr. 1781/2019, (EU) Nr. 622/2012 und (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bleibt darin jedoch unberücksichtigt!

Es wäre mehr drin gewesen

Es ist unerklärlich, warum derartige europaweite Anforderungen im aktuellen GEG nicht erwähnt werden, zumal die Energieeinsparung und der Klimaschutz erklärtes Ziel dieses Gesetzes sind und diese Anforderungen auch teilweise bei der erbetenen Stellungnahme von fast 150 Verbänden, unter anderem auch vom VDI und VDMA, erwähnt wurden.

Reicht es also, Hocheffizienzpumpen einzubauen, wie sie heute de facto nur noch auf dem Markt verfügbar sind? Sicherlich können diese ihre Drehzahl in mehr als drei Stufen ändern. Was bedeutet aber selbsttätig und bedarfsabhängig? Es reicht also nicht, sie auf eine feste Drehzahl einzustellen? Sind Pumpen, die von einer externen Regelung gesteuert werden, selbsttätig? Führt der Satz "[…] sofern die Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht entgegensteht" dazu, dass die Diskussion neu angefeuert wird, ob Hocheffizienzpumpen auch in Heizgeräten einzusetzen sind?

Warum hat man mit dem GEG nicht gleich zu einem großen Wurf zur Optimierung der Anlagenhydraulik ausgeholt? Schon in den 1990er-Jahren haben Schweizer Behörden bei der ersten Einführung geregelter Umwälzpumpen festgestellt, dass damit der Stromverbrauch anstieg anstatt zu fallen! Ursache: Die Pumpen wurden vor Ort nicht mehr eingestellt und den unterschiedlichen Anlagenverhältnissen angepasst, "da sie ja selbstregelnd sind".

Die Tabelle gibt einen Überblick über die fünf Schritte zur Energieeinsparung bei Umwälzpumpen – leider sucht man diese im neuen GEG vergeblich.

Sicherlich erfüllen die üblichen Hocheffizienzpumpen das Ziel des GEG, es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzestext an dieser Stelle weniger Interpretationsfreiheiten offengelassen hätte!

Trinkwasserzirkulationspumpen – Konflikt zwischen Energieeinsparung und Hygiene

Bei Trinkwasserzirkulationspumpen findet sich ebenfalls eine nicht sauber definierte Forderung im Gesetzestext, welche wie folgt lautet:

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

(1) …

(2) Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.

Aus energetischen Gründen sollen die Pumpen selbsttätig ein- und ausgeschaltet werden. Andererseits soll in den Trinkwarmwasserleitungen aus hygienischen Gründen eine hohe Mindestrücklauftemperatur gehalten werden.

Im Entwurf des GEG aus dem letzten Jahr wurde noch als Erläuterung angefügt, die im finalen Text nun aber fehlt:

Absatz 2 Satz 2 ("Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.“) dient der Klarstellung (insofern wird auf die Ausführungen zu § 10 Absatz 3 verwiesen):

So muss etwa auch bei der Erfüllung der Anforderungen des GEG an Zirkulationspumpen, die einen energiesparenden Betrieb der Warmwasseranlage sicherstellen sollen, der aus Sicht des Trinkwasserrechts zum Schutz der Gesundheit zu gewährleistende hygienisch-sichere Betrieb der Warmwasseranlage beachtet werden.

So ist nach § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Anlagen für erwärmtes Trinkwasser gleichzeitig sicherzustellen, dass im Zirkulationssystem die Mindesttemperatur des erwärmten Trinkwassers von 55 °C in Großanlagen zu keiner Zeit unterschritten wird. Zur Definition einer Großanlage wird auf die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) § 3 Nr. 12 verwiesen. Für Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung gelten die Regelungen als Empfehlung. Betriebstemperaturen unter 50 °C sollten jedoch aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes vermieden werden.

Was also tun? Schaltuhren einzubauen, um dem GEG genüge zu leisten, reicht nicht. Aber die Pumpen durchlaufen zu lassen, um die Mindestrücklauftemperatur nicht zu unterschreiten, umgeht die GEG-Forderung.

In Fachkreisen werden schon seit längerem verschiedene Lösungsansätze, wie adaptive Zeitschaltprogramme, temperaturgesteuerte Strangventile, Hocheffizienz-Zirkulationspumpen oder die Einbindung in "Smart Home"-Systeme, diskutiert. Richtige Dimensionierung und Einstellung der Pumpen sind aber auch hier erforderlich. Die Gewährleistung der hohen Wassertemperatur zur Vermeidung von Legionellen ist gerade in größeren Anlagen sicherlich wichtiger als die mögliche Energieeinsparung, die sich zum Beispiel auch durch durchlaufende Hocheffizienzpumpen erreichen ließe.

Bei Heizungsanlagen spricht jeder vom hydraulischen Abgleich. Dieser ist bei größeren Anlagen mit mehreren Strängen auch bei der Trinkwasserzirkulation erforderlich oder kann durch die bedarfsabhängige Schaltung einzelner Zirkulationsstränge, beispielsweise durch temperaturgesteuerte dezentrale Pumpen oder thermostatische Strangventile, kompensiert werden. Bei Mehrstrang-Zirkulationsanlagen kann es sonst nämlich zu stark unterschiedlichen Rücklauftemperaturen kommen, die unter Umständen einzelne Stränge ganz kalt bleiben lassen.

Leider lässt das Gebäudeenergiegesetz 2020 offen, wie diese Aspekte umzusetzen sind. Es lässt sich nur hoffen, dass für Handwerker und Planer Rechtssicherheit besteht, wenn sie über die GEG-Bestimmungen hinaus eine optimale Lösung aus Effizienz, Komfort und Hygiene suchen.

Donnerstag, 12.11.2020