Der B.KWK informiert stets über aktuelle Entwicklungen im gesetzlichen Rahmen für die KWK. Heute aber wollen wir einen Ausblick in die Zukunft wagen.
Der B.KWK informiert stets über aktuelle Entwicklungen im gesetzlichen Rahmen für die KWK. Heute aber wollen wir einen Ausblick in die Zukunft wagen.
Das Jahr 2016 war spannend genug: Am 1. Januar 2016 trat das neue KWKG zwar in Kraft, aber wegen der noch ausstehenden beihilferechtlichen Genehmigung der EU war insbesondere der Förderteil des neuen Gesetzes bis Oktober noch ausgesetzt. Ein neues Gesetz, dessen Kernbestandteil mehr als neun Monate nicht galt!
Seit dem 24. Oktober 2016 liegt nun die Genehmigung aus Brüssel vor, der Förderteil konnte endlich wirksam werden. Aber schon "drohte" Neues: Auflagen der EU führten dazu, dass das noch junge Gesetz bereits wieder wesentlich geändert werden musste. Dieses deutlich überarbeitete KWKG trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Das EEG, das mit den Bestimmungen zur EEG-Umlage auch Regelungen für die gas- und ölbetriebene KWK enthält, wurde ebenfalls zum 1. Januar 2017 erneut geändert.
Fast nebenbei, von vielen Akteuren in der Branche kaum bemerkt, trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zum 1. September 2016 in Kraft. Dabei verändert das MsbG gerade bei KWK-Anlagen in der Eigen- und Objektversorgung das Messwesen erheblich. Überall dort, wo bisher geeichte Zähler ausreichten, muss nun ein vollständiger Messstellenbetrieb mit allen komplizierten Regelungen umgesetzt werden. Und weitere Änderungen des sogenannten Strommarktdesigns werden noch diskutiert.
Kein Wunder also, dass die Zeit der Unkenrufe über die Zukunft der KWK angebrochen ist.
Hat die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung noch eine Zukunft? Kann der Installateur seinen Kunden noch guten Gewissens eine KWK-Anlage empfehlen? Sind Investitionen in KWK-Anlagen noch gerechtfertigt?
Die Antwort auf diese Fragen lautet eindeutig "Ja"!
Ja, dezentrale KWK hat eine Zukunft, weil sie noch auf viele Jahrzehnte eine wichtige Rolle in der Energiewende einnehmen wird.
Noch fossil betriebene KWK-Anlagen und EEG-Anlagen stellen keinen Widerspruch für die Energiewende dar! Die Technologie der Herstellung von Windmethan und Solarmethan ist schon beachtlich weit fortgeschritten und wird in einigen Jahren marktreif und konkurrenzfähig sein. Skeptikern, die an dieser These zweifeln, halten wir entgegen, dass 1988 nach nur fünf Jahren Betrieb die Windanlage Growian eingestellt und abgebaut wurde. Growian sollte den Beweis erbringen, dass Windkraft niemals im großtechnischen Maßstab funktionieren würde. Heute, keine 30 Jahre später, können wir darüber nur noch müde lächeln.
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Warum dann der optimistische Fokus auf die mit Erdgas, Flüssiggas und Heizöl betriebene KWK?
Deutschland kennt die Bevorratungspflicht für Öl, die Mindestreserven für 90 Tage vorschreibt. Ideal, um aus Bioabfällen hergestelltes Bio-Öl aufzunehmen. Auch diese stoffliche Umwandlungstechnik steht noch am Anfang, sie wird sich aber rasch weiterentwickeln.
Das Gasverbundnetz und die angeschlossenen Speicherkavernen nehmen das Gas für ebenfalls mindestens rund 90 Tage auf! Wir verfügen also bereits über gewaltige Speicherkapazitäten in Deutschland. Diese wertvollen Infrastrukturen dürfen nicht entwertet werden, da wir sie brauchen werden. Wir müssen lernen, statt nur in noch weiterzuentwickelnden Strom- und Heißwasserspeichern in Solar-, Windmethan- und in Bioölspeichern zu denken.
Und hier kommt die dezentrale KWK ins Spiel. Ganz gleich, ob als Mikro- und Mini-KWK in der privaten Anwendung oder als Großmotoren und Turbinen-KWK in der kommunalen und industriellen Anwendung. Dezentral werden die wertvollen erneuerbaren Gase und Öle zu Strom und Wärme umgewandelt. Immer dann, wenn Wind und Sonne gerade nicht ausreichen, verrichtet die KWK ihren wertvollen Dienst. Und um Strom- und Wärmebedarfsanforderungen für die KWK entkoppeln zu können, sind die Heizwasserspeicher in Verbindung mit Wärmenetzen ein ebenfalls wichtiger Baustein. Strommarkt und Wärmemarkt, in neuen Dimensionen gedacht, ist die Zukunftsperspektive der KWK.
Ja, und genau deswegen kann der Installateur seinen Kunden die KWK empfehlen: Die Technologie wird sich trotz oder auch gerade wegen der destruktiven Änderungen im Strommarktdesign als zukunftsträchtig bewähren.
Ja, die Investition ist mehr als gerechtfertigt. Denn wenn auch die Förderung abgeschmolzen wird: wirtschaftlich, vor allem in Zeiten niedrigster Zinsen, ist die Investition in die KWK auf jeden Fall. Und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Schonung des Klimas stellt die KWK zweifellos dar.
Montag, 20.02.2017