Am 1. Mai 2015 ist die Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung (KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung – KNV-V) veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
Die KWK-KNV-V verlangt die Einführung einer Kosten-Nutzen-Analyse für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Abwärme in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wird damit Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Bei Neubau oder bei der erheblichen Modernisierung von Stromerzeugungsanlagen und Industrieanlagen (über 50 Prozent der Investitionskosten einer Neuanlage) sowie beim Neubau von Fernwärme- und Fernkältenetzen wird für die Betreiber die Pflicht zur Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen der Genehmigungsverfahren festgeschrieben.
Ziel ist die Prüfung eines wirtschaftlichen Betriebs der Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung bzw. mit Rückführung industrieller Abwärme. Die Verpflichtung gilt grundsätzlich für:
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thermische Stromerzeugungsanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW,
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sonstige Anlagen, bei der Abwärme mit einem nutzbaren Temperaturniveau entsteht, mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW,
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Energieerzeugungsanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW in einem bestehenden Fernwärme- oder Fernkältenetz,
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und bei Planfeststellung für ein neues Fernwärme- oder Fernkältenetz.
Die Kosten-Nutzen-Analyse wird Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und die KWK- und Abwärmenutzung (unter Einschränkungen) zur Genehmigungsvoraussetzung. Das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse ist im Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde zu berücksichtigen.