Vermehrt kommen Kühlanlagen zum Einsatz.
Vermehrt kommen Kühlanlagen zum Einsatz.
Diese sind vor allem in modernen Nichtwohngebäuden sowie industriell genutzten Liegenschaften nicht mehr wegzudenken und auch im Wohnungsbau spielt die Kühlung eine immer wichtigere Rolle. Diese neuen Anforderungen resultieren in komplexen Anlagenkomponenten und einer Vielzahl unterschiedlicher Werkstoffe. Durch Mischinstallationen, Verunreinigungen aufgrund einer unzureichenden Aufbereitung des Füll- bzw. Ergänzungs- und Umlaufwassers sowie mangelhafte Druckhaltung und Entgasung kann es zu Betriebsstörungen, Effizienzverlusten und entsprechenden Instandsetzungsarbeiten an Kalt- und Kühlwasserkreisläufen kommen. Deshalb wurde die BTGA-Regel 3.003 geschaffen, die aber oftmals noch nicht die notwendige Beachtung findet.
Kühlanlagen, zum Beispiel Kaltwassersätze, senken die Temperatur des Betriebsmediums Wasser, um Räume, große Hallen oder technische Prozesse mit Kälte zu versorgen. Ein wasserführender Kühlkreislauf funktioniert dabei grundsätzlich wie ein Heizkreislauf: Die Umwälzpumpe schickt kaltes Wasser durch Rohrleitungen zu verschiedenen Wärmeübertragern. Diese nehmen thermische Energie aus Räumen oder von Prozessen auf. Während sich Prozess-Wärmeübertrager in die technischen Geräte integrieren lassen, kann Kühlwasser aber auch durch Kühldecken oder Wärmeübertrager von Lüftungsanlagen strömen.
Besondere Anforderungen bezüglich der Beschaffenheit und Sauberkeit von Prozesswasser schützen das System auch in diesem Zusammenhang vor Korrosion und Ablagerungen. Die Anforderungen definiert die BTGA-Regel 3.003 („Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe - Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“). Die Regel beschreibt probate Lösungen, um Korrosionsschäden zu verhindern. Die BTGA-Regel bietet somit Hilfestellungen für Betreiber, Planer und Anlagenbauer – sie vereinheitlicht verschiedene Richtlinien und Normen und ergänzt diese. Das gilt besonders für die vorgegebenen Maximal- und Minimal-Werte für Inhaltsstoffe und physikalische Parameter des Wassers.
Für eine Inbetriebnahme muss das Füllwasser vorher wasserchemisch analysiert und die Ergebnisse dokumentiert werden. Einen weiteren Schutz bietet die Kontrolle des resultierenden Umlaufwassers nach der Befüllung und vor der Abnahme der Anlage. Alle geforderten Richtwerte (etwa pH-Wert-Bereiche, maximale Gesamthärte und Leitfähigkeit) führt diese Technische Regel tabellarisch auf. Eine salzarme Fahrweise sei aus korrosionstechnischer Sicht zu empfehlen.
Der Betreiber einer Kühlanlage muss:
• den bestimmungsgemäßen Betrieb, • die Instandhaltung, um die Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten, und • das Wahrnehmen der Verkehrssicherungspflichten sicherstellen.
Die Kontrolle der Umlaufwasserqualität muss spätestens 48 Stunden nach der Befüllung erfolgen. Hier gilt es, mindestens die elektrische Leitfähigkeit und Gesamthärte zu messen. Drei Monate nach der Inbetriebnahme ist dann eine vollständige Analyse des Umlaufwassers durchzuführen und zu dokumentieren. !PAGEBREAK()PAGEBREAK!
Bei geschlossenen Kühlkreisläufen wird das Wasser praktisch nicht erneuert, es verbleibt sehr lange im System. Anders als in offenen Kühlkreisläufen gelten hier weniger strenge Hygieneanforderungen. Oftmals treffen SHK-Fachbetriebe deshalb auf Umlaufwasser, das beispielsweise durch den Betreiber mit Inhibitoren oder Dichtmitteln nicht sachgerecht behandelt wurde. Bei einer falschen Dosierung können diese Zusätze mikrobiologische Vorgänge und Korrosion noch verstärken. Die genannte BTGA-Regel beschreibt ausführlich Erscheinungsbilder, mögliche Ursachen und Abhilfemaßnahmen für mineralische, biologische und korrosive Ablagerungen.
Für die Kalt- bzw. Kühlwasseraufbereitung gibt es spezielle Dienstleister, wie UWS Technologie, die das Wasser analysieren, objektbezogene Besonderheiten klären und das Wasser mit dafür geeigneten Geräten aufbereiten. Die notwendigen Messungen und abschließende Dokumentation nach BTGA-Regel 3.003 wird von diesen Anbietern ebenso übernommen. Um die Wasserqualität in geschlossenen Systemen gemäß BTGA-Regel 3.003 zu gewährleisten, kann das Kreislaufwasser kontinuierlich im Bypassverfahren aufbereitet werden. Die Aufbereitungsgeräte von UWS können zur Befüllung, Nachspeisung und Kreislaufwasseraufbereitung eingesetzt werden. Die Systeme sind sowohl für den mobilen als auch den stationären Einsatz geeignet und können als Dienstleistung gebucht oder gemietet werden.
Bei der Kühlwasseraufbereitung geht es für das gesamte Kaltwassersystem grundsätzlich um vier Ziele:
• Schutz vor Korrosion, • Vermeidung von Ablagerungen (Kalk), • Eingrenzung biologischen Wachstums und • Minimierung von Verschmutzungen (Feststoffe).
Die in diesem Kontext maßgebliche BTGA-Regel 3.003 enthält Hinweise für die Planung, Installation und den Betrieb. Besonderen Wert legt die Regel auf die umfangreiche Prüfung von Füll- und Umlaufwasser während der Inbetriebnahme. Die BTGA-Regel 3.003 soll durch die VDI/BTGA 6044 („Vermeidung von Schäden in Kaltwasser- und Kühlkreisläufen“) ersetzt werden, welche sich aktuell noch im Entwurfsstadium befindet.
Weiterführende Informationen: https://www.uws-technologie.de/
Dienstag, 06.09.2022