Die rund 18 Millionen Wohngebäude plus die zahlreiche Nichtwohngebäude und Anlagen von mittelständischen Unternehmen in Deutschland bieten ein enormes Potenzial für Energieberatung und energetische Sanierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) weitet deshalb ab dem 1. Dezember 2017 die Förderungen für die Energieberatung für Wohngebäude und mittelständische Unternehmen auf alle qualifizierten Fachleute aus. Verbraucher profitieren von einem größeren Beratungsangebot, Betriebe z.B. des Handwerks oder der Baubranche von einem neuen Geschäftsfeld.
Mit einer Öffnung der Förderung für Energieberater ermöglicht das BMWi mehr qualifizerten Fachleuten, den Weg in die staatlich bezuschusste Energieberatung einzuschlagen. Ab dem 1. Dezember 2017 können die Förderungen für "Energieberatung für Wohngebäude" und "Energieberatung im Mittelstand" von allen Handwerksbetrieben oder Energieversorgern wie Stadtwerken mit entsprechender Qualifikation beantragt werden.
Eine Energieberatung und die energetische Sanierung dürfen fortan zudem vom selben Handwerks- oder Baubetrieb geleistet werden, sollten Kunden dies wünschen. Zuvor war das nicht möglich, lediglich ihrer beruflichen Tätigkeit nach unabhängige Energieberater ohne wirtschaftliches Eigeninteresse wie Architekten, Ingenieure oder Handwerker ohne eigenen Betrieb konnten einen Antrag auf staatlichen Zuschuss stellen.
Enorme Potenziale für Energieeffizienz
Angesichts der rund 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland liegen die großen Potenziale für Energieberatung noch weitgehend brach. Die geförderten Energieberatungen stagnieren auf einem niedrigen Niveau. Dabei können Verbraucher von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch niedrigere Energiekosten spürbar profitieren. Auch bei der "Energieberatung im Mittelstand" stagniert die Zahl der Energieberatungen auf niedrigem Niveau. Unternehmen können im Schnitt 30 Prozent ihres Energieverbrauchs durch Energieeffizienzmaßnahmen einsparen.
Ein qualifizierter Energieberater prüft systematisch die Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen und informiert Immobilienbesitzer und Unternehmen, welche Einsparpotenziale es wo gibt und mit welchen Maßnahmen sie langfristig ihre Energiekosten senken können. Weiterhin erklärt der Energieberater die Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen.
Die Anforderungen an die Qualität einer objektiven und neutralen Energieberatung bleiben mit der Ausweitung des Angebots an förderfähigen Energieberatern erhalten: Der Berater muss wie bisher eine Grundqualifikation (z.B. Ingenieur oder Handwerksmeister) und eine Weiterbildung zum Energieberater nachweisen. Die Beratungsberichte müssen umfassend sein, bei Wohngebäuden z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans, und werden stichprobenweise geprüft.
Bis zu 80% Kostenübernahme möglich
Für eine "Energieberatung für Wohngebäude", wie die bisherige Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Dezember 2017 heißen wird, übernimmt das BMWi 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Bei der "Energieberatung im Mittelstand" gibt das BMWi bis zu 80 Prozent Zuschuss zu den Beratungskosten, die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab. Die ebenfalls vom BMWi geförderte Energieberatung durch die Verbraucherzentralen ist von der Neuregelung nicht betroffen.
Interessierte finden die vom BAFA zugelassenen, antragsberechtigten Energieberater z.B. in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.