"Die Energieeffizienz steht ganz oben auf der politischen Agenda der Koalition. Mit NAPE hat die Bundesregierung einen Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der mit Nachdruck umgesetzt werden wird", teilte Ulrich Benterbusch auf dem 6. Energieeffizienzkongress der Deutschen Energie-Agentur (dena) Mitte des vergangenen Novembers in Berlin den rund 700 Teilnehmern aus Wirtschaft und Industrie mit. Er muss es wissen, Ulrich Benterbusch leitet die Unterabteilung "Wärme und Effizienz in Industrie und Haushalten sowie nachhaltige Mobilität" im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
"Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz" mit Kommunikationsproblem
Vorweg: NAPE hat ein Kommunikationsproblem. In vielen Zielgruppen hat man davon gehört, macht aber der Bundesregierung den Vorwurf, das Programm nicht durchzusetzen. Damit tut man dem Gesetzgeber Unrecht, einfach aus dem Grunde, weil bereits Teile aus dem umfangreichen NAPE-Paket in Kraft getreten sind. Nur ordnen sie die Anwender nicht dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zu. Die Label-Aktionen zum Beispiel, also die Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung, stehen unter dem NAPE-Dach. Ähnliches gilt für andere Programme und Förderungen. Doch fehlt in Veröffentlichungen in der Regel der Querverweis.
1. Altanlagen-Label zeigt Energieeffizienz
Beginnen wir mit dem Label für alte Heizungsanlagen: Seit Januar 2016 sind also Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, auf denen noch kein Label klebt, zu etikettieren.
Die Informationen zum Zustand des Kessels soll den Betreiber nichts kosten. Den Aufwand für das Anbringen des Etiketts sowie für die Informationen an den Eigentümer und Mieter soll der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vom Bund erstattet bekommen. Die Schätzung geht für den Zeitraum von 2017 bis 2023 von rund 60 Mio. Euro aus. Allerdings basiert sie auf einer Aufwandsentschädigung für den Bezirksschornsteinfeger von durchschnittlich 8 Euro pro Etikett zuzüglich Umsatzsteuer. Da jedoch das Testat laut Gesetzentwurf mit dem Bewertungsschema für die ab diesem Jahr neu in den Verkehr gebrachten Heizgeräte übereinstimmen soll, dürfte die Bewertung von Kombianlagen für diesen Preis nicht zu machen sein.
Konkret schreibt die Etikettierungspflicht das "Erste Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes" vor. Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - ein Bandwurmwort, das aber amtlich ohne jeden Bindestrich geschrieben wird - stammt vom 10. Mai 2012 und beinhaltet unter anderem das Labeling von neuen Verbrauchsgeräten. Nun also eine Änderung dieses Gesetzes auch in Richtung Altanlagen. Der Entwurf hatte am 6. November 2015 den Bundesrat passiert.
Der neue § 1 "Anwendungsbereich" lautet:
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden für die Kennzeichnung von neu in Verkehr gebrachten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen wichtigen Ressourcen sowie Kohlendioxid-Emissionen mittels Verbrauchskennzeichnung, sonstigen Produktinformationen und Angaben in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen. Neben den Angaben im Sinne des Satzes 1 sind auch Angaben über die Auswirkungen von Produkten auf den Verbrauch an Energie und auf andere wichtige Ressourcen vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes erfasst.
(2) Dieses Gesetz ist für gebrauchte Produkte anzuwenden, soweit
1. es sich um Heizgeräte im Sinne von Artikel 1 der Delegiertenverordnung Nr. ... des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen...
2. es sich um Heizkessel für gasförmige und flüssige Brennstoffe handelt.
3. diese eine Nennleistung bis 400 kW besitzen.
Zeiträume für das Labeling von alten Heizungsanlagen
Darauf geht § 17 ein:
"Der zuständige bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger hat - im Rahmen eines ersten Überprüfungszyklus der Feuerstättenschau die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 1994 und in einem zweiten Überprüfungszyklus die Heizgeräte mit einem Baujahr bis einschließlich 2008 zu etikettieren. Danach sind die Heizgeräte zu etikettieren, die bei der Feuerstättenschau, bezogen auf das Baujahr, mindestens 15 Jahre alt sind."
Der § 18 "Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung" beschreibt im Detail, was zu tun ist:
(1) Bei der Verbrauchskennzeichnung haben die Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und die Verpflichteten nach § 17 Absatz 1
1. zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Heizgerätes die zu diesem Zweck auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellten Computerprogramme oder Anwendungen einzusetzen.
2. dem Eigentümer oder dem Mieter die geeigneten Informationsbroschüren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu übergeben und
3. den Eigentümer oder den Mieter beim Anbringen des Etiketts über die Energieeffizienz des Heizgerätes zu informieren.
_Das Etikett ist von den Berechtigten nach § 16 Absatz 1 und den Verpflichteten nach § 17 Absatz 1 deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront anzubringen. _
(2) Bei der Vergabe des Etiketts ist bis einschließlich zum 25. September 2019 das Etikett nach dem Muster in Anlage 1 und ab dem 26. September 2019 das Etikett nach dem Muster in der Anlage 2 zu verwenden.
(3) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist berechtigt, die Vergabe des Etiketts stichprobenhaft zu überprüfen.
2. Strategie für Energieeffizienz in Gebäuden
Benterbusch verwies auf das Vorwort zum NAPE.
Die Bundesregierung kündigt dort eine Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) an: "Wir werden die Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen nachhaltig verbessern, um neue Geschäftsfelder für neue Akteure im Energiemarkt entwickeln zu können. Neue Finanzierungskonzepte, die die Effizienzgewinne der Zukunft in Liquidität für Investitionen der Gegenwart versetzen, werden das Investitionsklima für Energieeffizienzmaßnahmen nachhaltig verbessern. Wir werden die Energieeffizienzberatung systematisieren und für die einzelnen Anwendungsfelder Qualitätskriterien für Energieberater definieren."
Ziel ist, den Primärenergiebedarf im Gebäudebereich durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 in der Größenordnung von 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.
Gezielt an Unternehmen richten sich etwa die "Energieberatung im Mittelstand" sowie die von der Bundesregierung gemeinsam mit DIHK und ZDH getragene "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz".
Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung umfassende Kampagnen für Effizienz der Deutschen Energie-Agentur, die zusätzliche Informationen für diverse Zielgruppen bieten (etwa "Initiative Energieeffizienz", "Zukunft Haus", "Die Hauswende").
Eckpunkte der Energieeffizienzstrategie Gebäude sind:
a) Energieberatung für Kommunen:
Die Kommunen beziehungsweise kommunalen Gesellschaften verfügen über zum Teil technisch sehr anspruchsvolle Gebäude und Anlagen; für die Energieberatung kommen in der Regel nur darauf spezialisierte Ingenieurbüros in Frage.
Die Bundesregierung wird dazu ein neues Förderprogramm für Energieberater in Kommunen auflegen. Die Kommunen werden durch diese Beratung bei der Erarbeitung einer Sanierungsstrategie für ihre Gebäude und Anlagen unterstützt. Die Beratung kann dabei konkrete Maßnahmen für die Energieeffizienz an den einzelnen Gebäuden und Anlagen aufzeigen - umfassende Sanierung (zum Beispiel zu einem Effizienzhaus) oder alternativ Einzelmaßnahmen für die Energieeffizienz auf Grundlage eines Sanierungsfahrplans.
b) Energieeinsparrecht
Die EnEV wird im Jahr 2016 weiterentwickelt werden, um gemäß EU-Gebäuderichtlinie für Neubauten den Niedrigstenergiegebäudestandard einzuführen - für private Gebäude ab 2021 und für öffentliche Gebäude ab 2019. Im Vorfeld müssen die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen im Einzelnen gutachterlich ermittelt werden. Parallel dazu wird untersucht, ob und inwieweit die Anforderungen an Änderungen, Erweiterungen und den Ausbau von bestehenden Gebäuden angepasst werden kann.
Zudem wird das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mit der EnEV abgeglichen. Geprüft werden Überschneidungen an Schnittstellen und Vereinfachungsmöglichkeiten, insbesondere mit dem Ziel einer verbesserten Integration der erneuerbaren Energien in die Wärmeversorgung von Gebäuden sowie einer Effektivierung des Vollzugs. Die Möglichkeit, das EEWärmeG und die EnEV zusammenzulegen, wird überprüft.
c) Mietrecht
Für den Vermieter besteht ein Anreiz zur Modernisierung, wenn er die Möglichkeit der Mieterhöhung nach einer Modernisierung hat. Bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Anpassungen der Modernisierungsmieterhöhung sei deshalb darauf zu achten, dass die Anreize im Mietrecht für energetische Modernisierungen nicht verringert werden, mahnt der NAPE-Text.
**d) Gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne **
NAPE: "Bestandsgebäude werden oft in Teilschritten, aber ohne klare Zielorientierung saniert. Bei der Gebäudesanierung muss insbesondere das im Energiekonzept und der Energieeffizienzstrategie Gebäude beschriebene Langfristziel für 2050 betrachtet werden. In den freiwilligen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplänen sollen die einzelnen Teilsanierungen untereinander abgestimmt werden und stufenweise aufeinander aufbauen. Aufbauend auf ersten Ansätzen und Überlegungen hierzu soll ein Konzept entwickelt werden, das Eigentümern gezielt technisch und wirtschaftlich optimale Lösungen vor dem Hintergrund ihrer individuellen Situation (zum Beispiel finanzielle Leistungsfähigkeit, familiäre Lage, Lebensalter, Zustand des Gebäudes mit Möglichkeiten der zeitlichen Kopplung von Instandhaltungs- mit Effizienzmaßnahmen etc.) aufzeigt."
e) Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP)
Die bestehenden Fördertatbestände des MAP-Förderprogramms will Berlin - auch im Hinblick auf die innovationsfördernde Wirkung - überprüfen und weiterentwickeln. Dabei steht das mit der Förderung angestrebte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu steigern, im Vordergrund. Auch Hybridsysteme rücken folglich in den Fokus der Förderung.
f) Schnellere Etablierung neuer technischer Standards
Gerade im Gebäudebereich brauchen neue Technologien lange, häufig bis zu 20 Jahre, bis sie sich am Markt durchsetzen. Baukastensysteme beschleunigen diesen Prozess. NAPE: "Hier sind auch die Hersteller gefordert, Nutzer vom Mehrwert dieser Technologien zu überzeugen." Berlin will Werkzeuge anbieten, die es gestatten, gemeinsam mit der Industrie, dem Handwerk und Vertretern der Verbraucher Systemlösungen und klarere Schnittstellen für Komponenten am Markt zu etablieren (Forschung, Entwicklung, Markterprobung); die es ebenfalls gestatten, gegebenenfalls technische Regelwerke schneller zu erstellen.
3. Initiative Energieeffizienz
Im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeffizienz (zum Beispiel in den Bereichen Haus- und Energietechnik, Gebäudehüllen, Maschinenparks, Prozesskälte und -wärme, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung, Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik) zinsgünstige Darlehen erhalten.
Ebenfalls an Unternehmen richtet sich das Programm der Bundesregierung zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, das den Ersatz ineffizienter Elektromotoren, Pumpen, Druckluftsysteme und andere durch hocheffiziente Anlagen sowie die Optimierung von Systemen fördert. Die Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen unterstützt Unternehmen dabei, sich für möglichst energieeffiziente und damit umweltverträgliche Investitionen bei der Gestaltung ihrer Produktionsprozesse zu entscheiden, auch die Einführung von Energiemanagementsystemen wird gefördert.
Die Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz von Kälte- und Klimaanlagen richtet sich ebenfalls an Unternehmen. Dieses Programm enthält eine eigenständige Beratungskomponente. Mit der Förderung für Mini-BHKW bis 20 kW werden Anlagen begünstigt, die besonders effizient Energie in Wohn- und Nichtwohngebäuden bereitstellen.
4. Sofortmaßnahmen
Die aktuelle steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen fällt unter den Punkt "Sofortmaßnahmen" des NAPE. Dazu gehören des Weiteren Ergänzungen zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Die Eckpunkte für die steuerliche Förderung sind:
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Förderung von 1 Mrd. Euro pro Jahr.
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Steuerliche Förderung über zehn Jahre.
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Förderung von selbst genutztem Wohneigentum.
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Prüfauftrag für die Förderung von vermietetem Wohneigentum, unter der Maßgabe, dass die steuerliche Förderung den Mieterinnen und Mietern zugutekommt.
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Förderung progressionsunabhängig durch Abzug von der Steuerschuld.
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Förderung von Einzelmaßnahmen und Gesamtmaßnahmen.
5. Gebäudesanierungsprogramme
NAPE sieht eine Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bis 2018 vor (KfW-Programm zum energieeffizienten Bauen und Sanieren). Zum Beispiel im Wohnbereich:
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Einführung des Förderstandards "Effizienzhaus Plus" im Wohngebäudebereich, inklusive Beratung.
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Stärkere Aktivierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
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Verwendung von 300 Mio. Euro für die Zuschussförderung mit gegenseitiger Deckungsmöglichkeit für die Zinsverbilligung und Zuschussförderung.
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Bei Zuschussförderung im Nichtwohngebäudebereich:
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Gewerbegebäude (einschließlich Gebäude der Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse).
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Gebäude kommunaler und sozialer Einrichtungen.
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Einführung des Förderstandards "Effizienzhaus Plus" für den Nichtwohngebäudebereich, inklusive Beratung.
Für Nichtwohngebäude, insbesondere für Hallengebäude, sieht der Plan die Erarbeitung von Leitfäden gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft vor, die die Fördermöglichkeiten aufzeigen.
6. Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell
Die Steigerung der Energieeffizienz kann nicht nur zur Erreichung der Ziele des energiepolitischen Dreiecks beitragen, sie bietet für innovative Unternehmen auch Markt- und Renditechancen. Einerseits können Unternehmen, die ihre Produktionsprozesse besonders effizient gestalten, Energiekosten sparen, Renditen erwirtschaften und so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Andererseits bieten die weltweiten Märkte für Energiedienstleistungen und Effizienztechnologien **Wachstumschancen ** für die Unternehmen. Auch private Haushalte profitieren als Kunden und perspektivisch als Anleger von diesen neuen Märkten. Die Qualität und Kostentransparenz der Dienstleistungen sind dabei wichtig. Letztlich ermöglicht die Steigerung der Energieeffizienz auch eine Steigerung der Investitionstätigkeit am Standort Deutschland.
Deshalb ist "Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmodell" ein Kernelement der Strategie für mehr Effizienz der Bundesregierung.
Benterbusch: "Mit NAPE wird gezielt ein Anstoß für die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen für das Energiesparen gesetzt, zum Beispiel im Bereich des Contractings und anderer innovativer Ansätze, und mit der Einführung des wettbewerblichen Ausschreibungsmodells ein neuer Weg für die Förderung marktnaher und ökonomischer Effizienzlösungen beschritten."
a) Ausschreibungsmodell für Energieeffizienz
Wettbewerbliche Ausschreibungen von Maßnahmen zur Energieeffizienz bieten die Chance, die Suchfunktion des Marktes nach den kostenoptimal erschließbaren Einsparmöglichkeiten zu aktivieren sowie Maßnahmen unterschiedlicher Akteure und in unterschiedlichen Sektoren vergleichbar zu machen. Abweichend von herkömmlichen Fördermodellen, bei denen eine einheitlich festgelegte, hohe Förderquote zu Ineffizienzen führen kann, motiviert das Ausschreibungsverfahren, Energiedienstleister, Stadtwerke, Energiegenossenschaften, Hersteller und andere Akteure, selbst wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten im ausgeschriebenen Förderbereich aufzudecken und kosteneffiziente Maßnahmen zu deren Umsetzung anzubieten.
Ziel des Pilotvorhabens zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell im Bereich der Stromeffizienz "STEP up!" (STromEffizienzPotentiale nutzen) ist die Senkung des Stromverbrauchs durch die technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen (offene Ausschreibung). Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potentialen und bekannten Hemmnissen adressiert werden; hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen inklusive hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder "Green IT" gehören.
Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten/Nutzen-Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.
Umsetzung:
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Ab 2015 Pilotphase Stromeffizienz (STEP up!); vorgesehene Fördervolumen: 2016: 50 Mio. Euro, 2017: 100 Mio. Euro, 2018: 150 Mio. Euro.
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Ab 2018 Fortführung und Weiterentwicklung auf Basis der Evaluierung, gegebenenfalls auch Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz im Bereich Wärme. Eine frühere Förderung von Wärmemaßnahmen wird geprüft.
b) Förderung, Contracting und Einsparcontracting
Die typischen Risiken von Contracting (lange Vertragslaufzeiten, das Investitionsrisiko des Contractors, Gewährleistungen etc.) stellen speziell für Finanzierungen im Bereich des Energieeinsparcontractings ein wichtiges Hemmnis für die Vergabe von Krediten dar. Der Ausbau des vorhandenen Bürgschaftsangebots der Bürgschaftsbanken soll für Kreditinstitute zu einer Verminderung des Ausfallrisikos führen und so insbesondere auch KMU ermöglichen, Effizienzmaßnahmen in Form des Contractings anzubieten. Dafür erforderlich sind Anpassungen der Bürgschaftshöhe.
Gefördert wird außerdem die Beratung der Kommunen und KMU zur Anwendung des Energieeinsparcontractings bei der Durchführung von Energieeinsparinvestitionen. Für 2015 ist darüber hinaus noch eine Förderrichtlinie "Projektentwicklung im Einsparcontracting" in Vorbereitung.
c) Weiterentwicklung der KfW-Energieeffizienzprogramme
Das Programm zur Energieeffizienz basiert auf dem Einsatz der KfW-Zinsverbilligung zur Förderung energieeffizienter Produktionsanlagen/-prozesse inklusive Querschnittstechnologien mit dem relativ höchsten Energieeinsparpotential. Bei der Fortentwicklung des Programms wird sowohl ein neuer Einstiegsstandard (Zehn Prozent Einsparung) als auch ein neuer Premiumstandard (30 Prozent Einsparung) eingeführt. Damit wird die Förderintensität an der Höhe der Energieeinsparung ausgerichtet, unabhängig von der Unternehmensgröße. Angestrebt wird eine einfache, transparente und einheitliche Nachweisführung der Energieeinsparung. Die Zusammenarbeit mit Landesförderinstituten soll ausgebaut werden und die Maßnahmen öffentlich beworben werden.
d) Offensive Abwärmenutzung
Im industriellen Sektor werden rund zwei Drittel des Energieeinsatzes für Prozesswärme verbraucht. Ein erheblicher Anteil dieser eingesetzten Energie fällt in Form von Abwärme an. Neben der Prozessoptimierung sollen die erheblichen Energieeinsparpotentiale, die in der vielfach wirtschaftlichen Nutzung von Abwärme liegen, besser erschlossen werden. Die Bundesregierung wird Maßnahmen ergreifen, um die Verringerung vermeidbarer industrieller Abwärme zu stärken, beispielsweise durch eine Förderung von Maßnahmen zur thermischen Isolierung von Industrieanlagen.
e) Pilotprogramm "Einsparzähler"
Durch den technischen Fortschritt ist es möglich, mithilfe von "Smart Plugs", smarten "Klemmen" oder "Metern" oder mittels Energiemanagement-Systemen anlagen- und gerätescharfe Verbrauchsprofile zu erfassen und die Einsparung erstmals mit geringem Aufwand unter realen Nutzungsbedingungen zu messen (Vorher/Nachher-Messung). Statt die Einsparung mittels vorgegebener Technologien oder Sektoren zu fördern, soll eine technologieoffene Förderung von Energieeinsparungen erfolgen, sodass möglichst kostengünstige Einsparungen von Energie angereizt, die Transaktionskosten reduziert und neue Geschäftsmodelle ausprobiert werden. In dem Pilotversuch wird unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Aspekten in einer ersten Stufe untersucht, ob basierend auf solchen "Einsparzählern" technisch und organisatorisch ein Finanzierungsmodell für Energieeffizienz eingeführt werden kann.
f) Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dienstleistungen für Energieeffizienz
Eine Vielzahl nicht-monetärer Hemmnisse verhindert die Realisierung von eigentlich rentablen Investitionen in Energieeffizienz und Einspartechnologien. Dazu gehören unter anderem: das Investor-Nutzer-Dilemma, fehlender Zugang zu Kapital, mangelndes Know-how, Fehlen eines Aktivators ("Kümmerer") sowie keine hinreichende Priorität im Vergleich zum eigentlichen Kerngeschäft oder -produkt. Gemeinsam mit den betroffenen Akteuren sollen systematisch an der Identifikation von Hemmnissen und an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Energieeffizienz und Dienstleistungen für Energieeffizienz gearbeitet und hierfür bereits Anfang 2016 konkrete Handlungsvorschläge vorgelegt werden.
g) Förderung von "Energieeffizienzmanagern"
Steigerungen der Energieeffizienz werden bislang vorrangig auf einzelbetrieblicher Ebene betrachtet. Die benachbarten und umliegenden Betriebe oder auch kommunalen Liegenschaften (beispielsweise innerhalb eines Gewerbebetriebes oder angrenzend) werden bei Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Energiekonzeptentwicklungen bislang nicht mit einbezogen. Überbetriebliche Synergieeffekte bleiben ungenutzt.
Durch eine Förderung von Energieeffizienzmanagern können betriebliche sowie überbetriebliche Potentiale bei der Energieeffizienz, beispielsweise in Gewerbegebieten, aufgedeckt und gemeinsam mit den beteiligten Betrieben gehoben werden. Energieeffizienzmanager sollen dazu die energieverbrauchsrelevanten Datengrundlagen der beteiligten Betriebe analysieren, zu nutzbaren Förderprogrammen beraten und wirtschaftliche Effizienzansätze aufzeigen sowie die konkrete Umsetzung von Maßnahmen für die Energieeffizienz unterstützen und begleiten. Zu den Aufgaben gehört auch, mögliche Kooperationen mit Nachbarbetrieben und kommunalen Einrichtungen etc. sowie effiziente, wirtschaftliche und emissionsmindernde Versorgungslösungen zu ermöglichen.
h) Entwicklung von Kennzahlen und Benchmarks
Typische Energieverbrauchskennzahlen, wie beispielsweise sektor- oder branchenspezifische Minimal-, Maximal-, Durchschnitts- und Referenzkennwerte inklusive der Spannbreite von Energieverbräuchen einschlägiger Querschnitts-Anwendungen und -Technologien und die Bekanntmachung als Vergleichsgrößen können künftig dazu dienen, Energieeffizienzpotentiale in Industrie und Gewerbe zu heben. Darauf aufbauend können zum Beispiel Kennzahlen und Vergleichsgrößen entwickelt werden, die ein angestrebtes Einsparniveau im Vergleich zu einer Referenzgröße darstellen (vergleichbar den Effizienzhaus-Kategorien im Gebäudebereich). Eine aktuell im Auftrag der Bundesregierung entwickelte Methodik zur Entwicklung betrieblicher Kennzahlen wird durch ein Pilotprojekt einem Praxistest unterzogen, ausgehend von den Erfahrungen dieses Praxistests überarbeitet und schließlich in die Anwendung gebracht.