Rohrisolierung

Die Isolierung oder Trennung von Rohren von ihrem umgebenden Material wird als technische Rohrisolierung bezeichnet. Im Allgemeinen wird unter Rohrisolierung die Verkleidung oder Ummantelung von Rohren verstanden, um durch die Dämmung Wärmeverluste oder Schallgeräusche zu reduzieren.

Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen für den Neubau immer wieder verschärft. Die EnEV beinhaltet zur Effizienzsteigerung eine Dämmpflicht für Heizungs-, Warmwasser- Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungssysteme. Aber auch die Anforderungen an die energetische Sanierung des Gebäudebestands sind immer weiter gestiegen und die Dämmpflicht ist auch für Bestandsgebäude erweitert worden. Besitzer von Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser sind verpflichtet worden, alle wärme- und kälteführenden Leitungen in unbeheizten Bereichen zu dämmen. Hiervon ausgenommen sind nur Häuser mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In diesem Fall muss erst bei einem Verkauf des Hauses die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Sollte es nicht möglich sein, die Investitionen durch die Einsparungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erwirtschaften, ist der Eigentümer auch von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Die Wärmeverluste durch nicht isolierte Rohre im Heizungskeller sind allerdings erheblich, so dass die Isolierung der Heizungsrohre aufgrund der hohen Energiepreise und vergleichsweise geringen Investitionen als eine effektive Sparmaßnahme durchaus sinnvoll sein kann.

Wie dick die Rohrleitungen isoliert werden müssen, hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Hausbesitzer müssen hierbei die Vorgaben der EnEV berücksichtigen. Die Angaben in der EnEV 2014 beziehen sich auf einen Dämmstoff mit der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m•K) und gelten als Mindestanforderungen. Eine stärkere Dämmung kann durchaus höhere Einsparungen erzielen und damit eine sinnvolle Maßnahme sein. Im Zuge der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“ ist neben anderem auch eine Isolierung der Heizungsrohre berücksichtigt. Ergänzend zur Optimierung der Heizungsanlage gilt in dem KfW-Programm die nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen als zusätzlich förderungsfähig. Rohrisolierungen sind in der Regel aus Kunststoff, Kautschuk oder Kunstkautschuk und aus Mineralwolle.

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Mittwoch, 15.02.2017