Wärmepumpe statt Gasheizung

Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sprechen für strombasiertes Heizen

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der aktuellen Förderkulisse ist der Weg für klimafreundliches Heizen geebnet. Gleichwohl werden noch immer deutlich mehr Gasheizungen als Wärmepumpen verkauft – ein äußerst riskantes Vorgehen, denn der Klimaschutz und die prognostizierte Gaspreisentwicklung sprechen eindeutig für die elektrische Wärmepumpe.

Wärmepumpen werden Gasheizungen ablösen – das schien im vergangenen Jahr in der öffentlichen Debatte längst klar. Doch das monatelange Ringen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die lange unklare Fördersituation haben viele Verbraucher verunsichert und führten zu einem unerwarteten Stimmungsumschwung: Der Absatz von Wärmepumpen ist seit Herbst 2023 deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig wurden weiterhin erheblich mehr Gasheizungen als Wärmepumpen verkauft:

Allein im ersten Quartal 2024 waren es fast dreimal so viele. Entscheiden sich Verbraucher für eine neue Gasheizung, sind Heizungsinstallateure seit Jahresbeginn gemäß GEG jedoch dazu verpflichtet, ihre Kunden nachweislich über die voraussichtlich zunehmende Unwirtschaftlichkeit von Gasheizungen aufzuklären. Denn sowohl die steigende CO!SUB(2)SUB!-Bepreisung als auch gesetzlich vorgeschriebene Grüne-Brennstoff-Quoten werden künftig zum Kostenrisiko für Verbraucher. Können SHK-Fachhandwerker es vor diesem Hintergrund überhaupt noch verantworten, den Einbau einer Gasheizung zu empfehlen? Die Antwort kann nur lauten: nein.

Deutliche CO!SUB(2)SUB!-Einsparungen mit Wärmepumpe

Mit Blick auf die Klimaschutzziele ist die Sachlage eindeutig, lässt sich doch der Einbau einer Gasheizung nicht mehr rechtfertigen. Zwar ist die CO!SUB(2)SUB!-Bilanz einer neuen Gasheizung wahrscheinlich etwas weniger schlecht als die des Vorgängermodells, allerdings wird für 15 bis 20 weitere Jahre mit fossilen Brennstoffen geheizt. Das Vorhaben der Europäischen Union, den Gebäudebestand bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu stellen, wird dadurch immer weiter erschwert. Auch die Umstellung der Gasheizung auf Biogas ist unter ökologischen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten: Biogas wird aus Energiepflanzen wie Mais gewonnen, deren großflächiger Anbau und Umwandlung zu Brenn- und Kraftstoffen in der Regel große Mengen Treibhausgase freisetzt.

Vor diesem Hintergrund sollten Fachhandwerker ihren Kunden also dringend von einer neuen Gasheizung abraten. Wärmepumpen sind eindeutig die nachhaltigere Lösung: Da sie den Großteil der Wärme aus Umweltenergie erzeugt, fällt ihre CO!SUB(2)SUB!-Bilanz besser aus als die jeder Gasheizung. Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, die den Wärmepumpeneinsatz im Bestand untersucht, sparen Wärmepumpen, die mit Strom aus dem deutschen Stromnetz betrieben werden, gegenüber Gasheizungen zwischen 44 und 58 Prozent CO!SUB(2)SUB!-Emissionen ein. Täglich und erst recht perspektivisch verbessert sich die Klimabilanz jeder Wärmepumpe zudem, da durch den stetigen Ausbau von Erneuerbaren Energien der CO!SUB(2)SUB!-Emissionsanteil am Strom aus dem deutschen Strommix weiter sinkt. Im Idealfall werden Wärmepumpen ohnehin mit einer Kombination aus eigenem Photovoltaik- und zugekauftem Ökostrom betrieben, sodass sie so gut wie gar keine CO!SUB(2)SUB!-Emissionen verursachen.

Wärmepumpen-Förderung reduziert Anschaffungskosten

Doch nicht nur unter Klimaschutzaspekten, auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit sind Wärmepumpen die bessere Wahl. Geht man zunächst von den reinen Anschaffungskosten aus, sind sie zwar teurer als Gasheizungen – dafür greift der Staat Verbrauchern mit einer hohen Förderung unter die Arme: Grundsätzlich übernimmt die KfW bei jeder Wärmepumpe, die im Zuge einer Heizungssanierung eingebaut wird, 30 Prozent der Kosten. Dienen Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle oder wird im Kältemittelkreislauf des Wärmepumpensystems ein natürliches Kältemittel, wie Propan, eingesetzt, kommt ein Effizienzbonus von fünf Prozent hinzu. Allein mit der Wärmepumpe lässt sich somit maximal ein Fördersatz von 35 Prozent erzielen. Zusätzlich werden 20 Prozent der Kosten übernommen, wenn es sich bei der alten, funktionstüchtigen Anlage um eine Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung handelt – oder um eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist.

Dieser Bonus ist als Geschwindigkeits-Klimabonus angelegt und wird nur bis 2028 gewährt. Weitere 30 Prozent erhalten Verbraucher, wenn das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Rechnerisch wären also insgesamt bis zu 85 Prozent Förderung möglich, doch der Höchstfördersatz wurde auf 70 Prozent festgelegt. Zudem hat der Gesetzgeber die förderfähigen Kosten im Einfamilien-haus auf maximal 30.000 Euro beschränkt, für Gebäude mit mehr Wohneinheiten gelten andere Grenzen. Wer Schwierigkeiten hat, sein Sanierungsprojekt trotz Förderung finanziell zu stemmen, kann zudem auf zinsgünstige KfW-Kredite bis zu 120.000 Euro Kreditsumme zurückgreifen – bei einem Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro und einer kurzen Kreditlaufzeit von vier bis fünf Jahren beträgt der effektive Jahreszinssatz hier beispielsweise gerade einmal 0,01 Prozent.

Verschiedene Gründe verteuern Heizen mit Gas deutlich

Mit der aktuellen Unterstützung durch den Staat lassen sich die Investitions-Mehrkosten der Wärmepumpe gegenüber einer Gasheizung also sehr gut kompensieren. Doch wie sieht es mit den Betriebskosten aus? Eine entscheidende Rolle spielt hier das Verhältnis von Strompreis zu Gaspreis. Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe aufgrund ihres deutlich höheren Wirkungsgrades in Bezug auf die eingesetzte Primärenergiemenge im Vergleich zur Gasheizung auch bei Strompreisen, die deutlich höher liegen als die Gaspreise – jeweils pro Kilowattstunde (kWh) – noch wirtschaftlich betrieben werden. So erzeugt die Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) 3 aus einer Kilowattstunde Strom rund drei Kilowattstunden Heizwärme.

Eine 3 als Jahresarbeitszahl erreichen gute Luft/Wasser-Wärmepumpen heute in „normalen“ Bestandsgebäuden relativ problemlos, auch im Betrieb mit Heizkörpern und ohne umfangreiche energetische Sanierung des Gebäudes. Moderne Gasheizungen hingegen haben höchstens einen Wirkungsgrad von 0,9. Um die drei Kilowattstunden Wärme zu erzeugen, für die die Wärmepumpe im Beispiel eine Kilowattstunde Strom benötigt, braucht eine moderne Gasheizung aufgrund entsprechender Verluste also mehr als drei Kilowattstunden Gas. Zudem ist in den kommenden Jahren mit einem starken Anstieg der Gaspreise zu rechnen. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe: ein steigender CO!SUB(2)SUB!-Preis, die Beimischung von Biomethan sowie die steigenden Netzentgelte bei der Gasinfrastruktur aufgrund von weniger Abnehmern und einer geringen Abnahmemenge.

Derzeit gibt es in Deutschland einen nationalen CO!SUB(2)SUB!-Preis für den Heizungs- und Verkehrssektor. Er wird von Unternehmen bezahlt, die Gas oder Öl zum Heizen und Sprit zum Autofahren verkaufen und auf die Kunden umgelegt. Eine Tonne CO!SUB(2)SUB! kostet in Deutschland derzeit 45 Euro, 2026 soll der Preis auf 55 bis 65 Euro steigen. Ab 2027 soll der nationale CO!SUB(2)SUB!-Preis in einen EU-weiten Handel mit CO!SUB(2)SUB!-Zertifikaten überführt werden, dem sogenannten EU-ETS2. Der Preis bildet sich dabei durch den Handel mit sogenannten Emissionsberechtigungen frei am Markt. Die Emissionsberechtigungen werden über die Jahre immer weiter reduziert, sodass der Preis zunehmend ansteigt – wie hoch, ist allerdings noch unklar. Die Experten der Denkfabrik Agora Energiewende halten einen Anstieg von derzeit 45 Euro auf über 200 Euro pro Tonne für möglich. Der Erdgas-Preis würde in diesem Szenario um 3 Cent/kWh steigen.

Ab 2029 schreibt das GEG zudem eine Beimischquote von Biogas oder grünem Wasserstoff vor: Wer eine neue Gastherme einbauen lässt, obwohl die kommunale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen ist, muss mindestens 15 Prozent Biomethan oder grünen Wasserstoff zum Heizen einsetzen. Der Anteil soll 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent steigen. Derzeit ist das Heizen mit Biomethan jedoch noch einmal deutlich teurer als mit Erdgas, wie eine Analyse der norwegischen Klassifikationsgesellschaft (DNV) im Auftrag der European Climate Foundation zeigt. Biogas kostete voriges Jahr in Deutschland, Frankreich, Italien und Polen im Schnitt 84 Euro je Megawattstunde (MWh). Zum Vergleich: Der Großhandelspreis für Erdgas lag in Deutschland im Mittel bei 41 Euro je MWh. Grund für die hohen Preise ist die derzeit beschränkte Verfügbarkeit – daran wird sich allerdings auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht viel ändern.

Zwar sieht die EU mit ihrem „REPowerEU“-Plan einen Hochlauf der Biomethanerzeugung in Europa vor, gleichzeitig ist aber mit einer stark wachsenden Nachfrage zu rechnen, beispielsweise im Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr. Auch das Heizen mit grünem Wasserstoff würde für Verbraucher mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Kostenfalle. Um Wasserstoff zu produzieren und in Wärme umzuwandeln, wird das Fünffache der Strommenge benötigt, die erforderlich wäre, um die identische Wärmemenge mit Hilfe einer Wärmepumpe zu erzeugen – das ist nicht nur aus ökologischer Sicht fragwürdig, sondern auch unwirtschaftlich. Langfristig wäre das Heizen mit Wasserstoff fast doppelt so teuer wie mit einer Wärmepumpe. Zudem ist die nationale und internationale Wasserstoffinfrastruktur noch längst nicht auf eine flächendeckende Versorgung vorbereitet – allein Planung und Ausbau würden mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Die Hoffnung, grünen Wasserstoff ohne weiteres für die Beheizung von Gebäuden einzusetzen, bleibt somit eine Illusion.

Schließlich werden zukünftig immer weniger Endkunden mit Gas heizen – die Kosten für das Vorhalten der Netze müssen dann also auf immer weniger Kunden umgelegt werden. Auch das wird zu einer weiteren Verteuerung des Gaspreises führen.

Wärmepumpen heizen günstiger

Sollten sich Kunden für einen neuen Gaskessel entscheiden, müssen sie also in jedem Fall mit steigenden Heizkosten rechnen. Wie die Preise für Erdgas künftig aussehen werden, lässt sich zwar nicht exakt vorhersehen – Prognosen gibt es aber schon. So würden die Kosten, laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), bis 2042 auf bis zu 16,53 Cent pro kWh steigen. Für Wärmepumpentarife bewegt sich die Preisspanne in den nächsten zwei Jahrzenten zwischen 30 und 34 Cent pro kWh – 2042 wird der Preis wohl bei 32,65 Cent pro kWh liegen. Mit diesen prognostizierten Zahlen lassen sich die voraussichtlichen Heizkosten grob kalkulieren: In einem bestehenden Einfamilienhaus mit einem Energiebedarf von 20.000 kWh pro Jahr für Heizung und Warmwasser verfeuert ein moderner Kessel mit einem Wirkungsgrad von 0,9 etwa 22.000 kWh Gas pro Jahr. Bei einem Gaspreis von rund 17 Cent/kWh sum-mieren sich die Heizkosten auf 3.740 Euro jährlich. Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer JAZ von 3 hingegen hat nur einen Strombedarf von 6.667 kWh. Geht man von einem Strompreis von 33 Cent/kWh aus, liegen die Heizkosten demnach bei etwa 2.200 Euro pro Jahr – also deutlich unter den Kosten für den Gaskesselbetrieb.

Dass Wärmepumpen günstiger heizen, prognostiziert auch eine Analyse des Energiewende-Projekts „Ariadne“: Untersucht wurden unter Berücksichtigung aktueller Förderregelungen und künftiger Preisentwicklungen die Gesamtkosten für Anschaffung und Betrieb von Luft/Wasser-Wärmepumpen, Gas-Brennwertkesseln (unter Nutzung von fossilem Gas, Biogas oder Wasserstoff), Pelletheizungen und Fernwärme in Ein- und Mehrfamilienhäusern. Das Ergebnis: Wärmepumpen sind in Einfamilienhäusern die wirtschaftlichste Option – selbst in un- oder teilsanierten Altbauten. Auch in Mehrfamilienhäusern ist die Umstellung auf Wärmepumpen kostengünstiger als eine neue Gasheizung. Zudem können die Betriebskosten durch Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch noch gesenkt werden. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis sind, laut Analyse, neben den günstigen Förderbedingungen für Wärmepumpen vor allem die Kostenerhöhungen für Gas, die durch die steigende CO!SUB(2)SUB!-Bepreisung und die vorgeschriebenen Beimischquoten entstehen.

Detaillierte Anlagenplanung für erfolgreichen Heizungstausch

Im Hinblick auf Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und die Versorgungssituation im Biogas- und Wasserstoffsegment sollten SHK-Fachhandwerker ihren Kunden von einer Gasheizung also nachdrücklich abraten. Zukunftssicherheit bietet ihnen jedenfalls nur die Wärmepumpe. Um Kunden etwaige Unsicherheiten in Bezug auf Wärmepumpen zu nehmen, empfiehlt es sich für Fachbetriebe, bereits während der Beratung detaillierte Anlagenplanungen mit nachvollziehbaren Kostenprognosen zu erstellen, auf deren Basis eine klare Empfehlung ausgesprochen werden kann. Unterstützung dabei bietet die online verfügbare „Toolbox“ von Stiebel Eltron: So lässt sich beispielsweise mit dem „Fördercheck“ unter stiebel-eltron.de/foerdergarantie schnell ermitteln, ob und in welchem Maße ein Projekt förderfähig ist. Anhand ein paar Angaben zum Gebäude, zum bisherigen Heizungstyp und zur geplanten neuen Haustechnik schlägt das Tool automatisch eine passende Wärmepumpen-Systemlösung vor und benennt die Kosten sowie die Fördersumme. Darüber hinaus stellt die Softwarelösung grafische Übersichten zu voraussichtlichen Betriebskosten bereit, die auf Basis flexibel einstellbarer Strompreise kalkuliert werden.

Lässt sich der Kunde trotz der genannten Argumente vom Einbau einer neuen Gasheizung nicht abbringen, muss der SHK-Fachbetrieb sich im Beratungsprotokoll „Nachweis Erfüllung Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 Gebäudeenergiegesetz“ (vgl. Link am Beitragsende) des BMWK und BMWSB (Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) vom Eigentümer unterzeichnen lassen, dass er über Kostenrisiken, Grüne-Brennstoff-Quoten und mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung im Gemeindegebiet aufgeklärt hat. Nur so kann er nachweisen, dass er seiner gesetzlich vor-geschriebenen Beratungspflicht nachgekommen ist und damit etwaige rechtliche Konsequenzen vermeiden. Auf der sicheren Seite befinden sich beide Parteien jedoch immer mit der Entscheidung für die elektrische Wärmepumpe.

Weitere Informationen unter: https://kurzlinks.de/copu https://ariadneprojekt.de www.stiebel-eltron.de/toolbox

Das Beratungsprotokoll „Nachweis Erfüllung Informationspflicht nach § 71 Absatz 11 Gebäudeenergiegesetz“ ist hier verfügbar: https://kurzlinks.de/cbdn

[Autor: Marcus Haferkamp, Geschäftsführer Stiebel Eltron Deutschland Vertriebs GmbH]

Mittwoch, 09.10.2024