Der B.KWK hat bei seinen Mitgliedern nachgefragt, wie es beim Thema Wasserstoff um die KWK-Anlagen steht.
Der B.KWK hat bei seinen Mitgliedern nachgefragt, wie es beim Thema Wasserstoff um die KWK-Anlagen steht.
Das Ergebnis bei den Herstellern von KWK-Anlagen ist eindeutig: Die KWK ist wasserstofffähig. Der Anlagenbetrieb mit Mischgasen mit der laut DVGW-Regelwerk derzeit möglichen 10 % Wasserstoffbeimischung im Gasverteilnetz ist für die aktuell am Markt verfügbaren motorischen und Gasturbinen KWK-Anlagen kein Problem und in Brennstoffzellen sind 100 % Wasserstoff einsetzbar.
Die Branche bereitet sich derweil auch auf steigende Wasserstoffanteile im Gasnetz vor. Weitaus höhere Beimischungsquoten werden vielfach aktuell getestet, sei es in Testgebieten, in denen höhere Wasserstoffanteile dem Erdgasnetz zugeführt werden oder in eigenen Versuchsanlagen und Forschungsvorhaben. Es gibt bereits KWK-Anlagen am Markt, die auch mit 100 % reinem Wasserstoff betrieben werden können. Voraussetzung bei der Wasserstofffähigkeit von KWK-Anlagen ist neben der Eignung des Verbrennungsmotors insbesondere die Abgasnachbehandlung, um die geltenden Emissionsgrenzwerte einzuhalten, da sich mit steigendem Wasserstoffanteil die Emissionswerte und Wirkungsgrade der Anlage verändern. Mit den aktuellen Wasserstoffbeimischungen im Gasnetz können KWK-Anlagen problemlos umgehen und auch für weitaus höhere Anteile ist die Branche zuversichtlich.
Auch für ältere Anlagen sieht Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK keine Schwierigkeiten und erläutert: "Bei älteren Modellen kann unkompliziert eine Umrüstung und Umstellung wie bei einer Umstellung von L-Gas auf H-Gas im Rahmen von Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen, sodass auch diese Anlagen mit beigemischtem Wasserstoff einwandfrei laufen." Einzelne Hersteller haben ihre BHKW-Serien bereits erfolgreich abschließend getestet und können über Herstellererklärungen bestätigen, dass ihre Anlagen wasserstoffready sind. Da es aktuell noch keine offiziellen Prüfverfahren und Zertifizierung für den Wasserstoffeinsatz in KWK-Anlagen gibt, ist dies momentan der einzig mögliche Weg des Nachweises für den Markt.
Aufgrund der technologischen Möglichkeiten, der ökologischen Notwendigkeit, den Wärmemarkt im Rahmen der Wärmewende durch grüne Gase zu dekarbonisieren und der wirtschaftlichen Vorteile, setzt sich der B.KWK für das Konzept der Mischgase im Gasnetz ein. "Wir empfehlen für die kostengünstige Speicherung und den Transport von grünem Wasserstoff in Deutschland das bestehende Erdgasnetz zu nutzen und diesen damit auch dem Wärmemarkt zur Verfügung zu stellen", führt Claus-Heinrich Stahl die Sichtweise seines Verbands aus.
Dass der Wärmemarkt auf jeden Fall als Anwendungsfeld für Wasserstoff berücksichtigt werden sollte, fußt auf drei Säulen:
Ohne hocheffiziente KWK-Anlagen zur Rückverstromung kann das energetische Potential des erneuerbaren Gases nicht voll ausgeschöpft werden. So kann eine Wasserstoffeffizienz von bis zu 85 % bei der vollständigen Wärmenutzung (Elektrolyse- und KWK-Anlage) im Wärmemarkt erreicht werden.
Damit dies gelingt, bedarf es einer starken Unterstützung seitens der Bundesregierung. Die Zahlung der EEG-Umlage bei Wasserstoffproduktion und Power-to-X-Anlagen für KWK-Anlagen beispielsweise sei nicht zielführend, um die Klimaschutzziele im Wärmemarkt zu erreichen, weshalb der B.KWK sich für eine generelle Umlagebefreiung für die Produktion von grünem Wasserstoff positioniert.
"Außerdem plädieren wir für die Einführung einer Zertifikatsbilanzierung für Wasserstoff, ähnlich dem System für Biomethan", so Stahl. Mischgas aus Biomethan mit einem Wasserstoffanteil wird heute schon von "greenpeace energy" angeboten. Grüner Wasserstoff ist auch von BEHG-Zahlungen zu befreien, wenn er in hocheffizienten KWK-Anlagen verwendet wird.
Montag, 30.11.2020