Von Anlagen für die Kontrollierte Wohnraumlüftung, häufig notwendig in luftdicht gedämmten Neubauten, Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie bei größeren Sanierungen im Bestand, profitieren Nutzer wie Betreiber:
Die Systeme führen Wohnräumen ausreichend Außenluft zu und reduzieren gleichzeitig den Energieverbrauch im Gebäude durch Wärmerückgewinnung (WRG) deutlich.
Ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist, beschreibt die DIN 1946-6. Sie regelt außerdem Anforderungen an Planung, Ausführung, Übergabe und Instandhaltung einer Lüftungsanlage.
Die Norm schreibt für bestimmte Bauvorhaben ein Konzept vor, das den für Hygiene und Bautenschutz notwendigen Luftaustausch festsetzt und nachweist:
Ein Lüftungskonzept ist verpflichtend zu erstellen für Neubauten sowie Sanierungen, sobald in einem Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht beziehungsweise mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. In Mehrfamilienhäusern greift die Vorschrift, wenn mehr als ein Drittel der Fenster erneuert wird.
Um zu klären, ob lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind, werden zunächst zwei Luftmengen berechnet: die Menge, die zum Feuchteschutz des Gebäudes erforderlich ist sowie der Luftvolumenstrom, der durch Infiltration durch die Gebäudehülle zur Verfügung steht. Der anschließende Vergleich zeigt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden muss – das ist der Fall, wenn der für den Feuchteschutz benötigte Luftaustausch höher ist als die tatsächlich durch Infiltration eingetragene Luftmenge.
Luftmengen berechnen
Hat das Nachweisverfahren die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen ergeben, müssen die erforderlichen Luftmengen gemäß DIN 1946-6 berechnet werden. Um den Aufwand hier möglichst gering zu halten, bieten viele Hersteller eigene Planungstools an.
"profi-air"-Anlagen aus dem Hause Fränkische Rohrwerke lassen sich etwa mit der kostenlosen Software "easyCALC" – erreichbar unter easycalc.fraenkische.com – auslegen. Hier gibt der Planer die Basisdaten des Gebäudes und die einzelnen Raumgrößen ein, woraufhin das Online-Tool selbstständig die nötigen Luftmengen berechnet und eine Übersicht über die ausgewählten Systembestandteile gibt.
Ist die Planung abgeschlossen, installiert der Fachhandwerker alle benötigten Komponenten wie Rohre, Verteiler oder Luftdurchlässe. Sorgfalt ist hier – wie auch bei der Planung – oberstes Gebot, denn nur eine hygienische und dichte Installation vermeidet spätere, nicht vorgesehene Instandsetzungsarbeiten und schließt damit unerwünschte Zusatzkosten aus.
Großteil der Lüftungsanlagen fehlerhaft einreguliert
Die fachgerechte Inbetriebnahme der Lüftungsanlage ist ein wichtiger Faktor, damit die berechneten Luftmengen auch wirklich in den einzelnen Räumen ankommen. Denn sind – bei einem nicht ordnungsgemäß einregulierten System – die Luftmengen zu gering, wird die Feuchtigkeit nicht wie vorgesehen abtransportiert. Sind die eingetragenen Luftmengen zu hoch, können Zugerscheinungen und Pfeifgeräusche entstehen.
Die alarmierende Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt: Ein Großteil der KWL-Anlagen ist fehlerhaft oder gar nicht fachmännisch einreguliert, sodass viele Lüftungssysteme nicht wie ursprünglich geplant funktionieren.
Das ist beunruhigend, weil gerade die abschließende Justierung eines Lüftungssystems hinsichtlich Hygiene und Gesundheit, aber auch aus handwerklicher Professionalität und unter wirtschaftlichen Aspekten immens wichtig ist. Bei korrekter Einregulierung und Inbetriebnahme herrscht bei der Kontrollierten Wohnraumlüftung, nach Angaben von Fränkische, sehr großer Nachholbedarf.
Die richtige Inbetriebnahme einer KWL-Anlage
Bevor die Kontrollierte Wohnraumlüftung in Betrieb genommen wird, sollte der Innenausbau des Gebäudes abgeschlossen sein, damit die Anlage nach der Einregulierung nicht mehr verschmutzen kann.
Zunächst prüft der Techniker, ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme erfüllt sind: Die Planungsunterlagen müssen vollständig vorliegen und alle benötigten Anlagenbestandteile ordnungsgemäß und nach Herstellervorgaben installiert sein. Dazu gehören neben Luftleitungen und Lüftungsgerät der Kondensatanschluss, Geräteschalldämpfer, isolierte Außen- und Fortluftleitungen, saubere Filter sowie ein funktionsfähiger Stromanschluss. Zudem müssen für die Inbetriebnahme alle Anlagenkomponenten, Mess- und Revisionsstellen frei zugänglich sein.
Messungen durchführen
Während der Inbetriebnahme stellt der Techniker einen effektiven Anlagenbetrieb ein und übergibt die Kontrollierte Wohnraumlüftung an den Bauherren. Die spezifische Vorgehensweise hängt vom Lüftungsgerät und den genutzten Regulierelementen ab – etwa ob ein Tellerventil oder Volumenstromregler verwendet wird.
Zunächst wird die Luftmenge, die in das gesamte Gebäude oder die einzelnen Nutzungseinheiten eingetragen wird, am Lüftungsgerät eingestellt. Anschließend gleicht der Fachhandwerker die Luftmengen raumweise ab. Für diese präzisen Messungen haben sich Flügelradanemometer und Differenzdruckmessgeräte als die wichtigsten Instrumente am KWL-Markt durchgesetzt.
Weichen die gemessenen Werte von der ursprünglich berechneten Luftmenge ab, justiert der Installateur den Luftstrom neu:
Sollte die ankommende Luftmenge zu groß sein, verkleinert der Techniker den Querschnitt an der verbauten Einstellmöglichkeit und erhöht damit den Druckverlust.
Ist die ankommende Luftmenge zu klein, vergrößert er den Querschnitt und verkleinert dadurch den Druckverlust.
Der Druckverlust lässt sich an verschiedenen Komponenten einstellen, wie zum Beispiel an Regulierelementen, Klappen, Ventilen oder Volumenstromreglern. Stimmen nach erneuten Messgängen die Soll- und Ist-Werte an allen Auslässen überein, sollte der Fachhandwerker in der Steuerung des Lüftungsgeräts die Regelparameter – etwa Wochenprogramm, Frostschutz oder den automatisierten Sommerbypass – sowie Zubehör wie das Vorheizregister überprüfen und, falls nötig, anpassen.
Dokumentation erstellen
Im Inbetriebnahmeprotokoll hält der Handwerker den berechneten Sollwert sowie den tatsächlich gemessenen Luftvolumenstrom bei Zu- und Abluft in den einzelnen Räumen und Geschossen schriftlich fest. Eckdaten zu Einweisung und Einbau dokumentiert er im Übergabeprotokoll.
Aufgabe des Technikers bei einer fachgerechten Inbetriebnahme ist es auch, den Nutzer umfassend in den Gebrauch der Anlage einzuweisen: So sollte er die wichtigsten Funktionen sowie den Filterwechsel am Lüftungsgerät, und gegebenenfalls am Vorheizregister, am Erdwärmeübertrager und an den Abluftventilen, kennenlernen und das Wochenprogramm selbst abändern können. Außerdem erhält der Kunde die Bedienungsanleitung zu seinem Lüftungsgerät sowie ein Inbetriebnahme- und ein Luftmengenmessprotokoll.
Wichtig für den hygienischen Betrieb der Anlage ist die regelmäßige Wartung: Um die Nutzer bei der fachgerechten Instandhaltung ihrer KWL-Anlage zu unterstützen, empfiehlt es sich, ihnen einen Wartungsvertrag anzubieten. Die Vereinbarung legt beispielsweise Leistungsumfang und Laufzeit der Wartungsarbeiten fest. Vordrucke für die Protokolle und den Wartungsvertrag stellen viele Hersteller oder auch der Fachverband Gebäude-Klima e.V. zur Verfügung.
Geschulte Fachhandwerker justieren Lüftungssysteme mit geringem Aufwand selbst ein. Wer in Sachen Einregulierung sichergehen möchte, dem bieten die meisten Hersteller Inbetriebnahme-Pakete ab Werk an. Bei Fränkische zum Beispiel übernehmen je nach gebuchtem Modul "profi-air" Fachleute Einregulierung, Übergabe und Einweisung wahlweise an den Handwerker oder den Endkunden oder beide Parteien gemeinsam.