08. August 2016
Am 01.01. 2016 ist das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich zahlreiche Änderungen, die für KWK-Anlagenbetreiber, KWK-Hersteller, KWK-Planer, KWK-Berater und Energiedienstleister relevant sind. Aufgrund der noch andauernden Überprüfung des Gesetzes bezüglich der EU-Beihilfe-Leitlinie sind einige wesentliche Regelungen des KWKG 2016 noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission gestellt. Folgende neue Regelungen sind im KWKG 2016 enthalten: