02. Dezember 2022
Als Reaktion auf die Dringlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen hat die EU die Klimaziele im „Europäischen Klimagesetz“ verschärft. Deshalb erhielt die EU-Kommission als gesetzgebendes Organ Vollmacht, Änderungen an oder Ergänzungen zu Rechtsvorschriften zu erlassen. Zum Beispiel an der F-Gas-Verordnung, die klimaschädliche Kältemittel reglementiert. Die jüngst von der EU-Kommission verabschiedete Novelle der F-Gas-Verordnung zieht die Bandagen noch enger.