Zuluft richtig führen
In der Praxis ist eine korrekte Zuluftführung wichtig für die Luftverteilung ohne Zugerscheinungen. Hierfür ist es vorteilhaft, die Zuluft im hinteren Bereich des Raumes über Boden oder Decke einströmen zu lassen. Das ermöglicht eine Raumdurchströmung zur Innentür, weil sich die Luft in Richtung des Druckgefälles zu den Ablufträumen bewegt. Optimal ist es, wenn dabei die thermische Strömung der Heizflächen überlagert wird – die vermischte Strömung aus Zu- und Raumluft garantiert den Bewohnern eine zugfreie Außenluftversorgung. Die Luftkanäle zu den Ein- und Auslässen lassen sich etwa zwischen den Dachsparren, im Fußbodenaufbau oder in der Betondecke verlegen.
Eine Luftverteilung aus abgehängten Flurbereichen ist vor allem eine preiswertere und praktikable Lösung bei kleineren Wohneinheiten, wie Etagenwohnungen, und gegebenenfalls sinnvoll bei energetisch sanierten Bestandsgebäuden. Die Lufteinbringung erfolgt in diesen Fällen meist über der Türzarge, zum Beispiel über sogenannte Weitwurfventile für eine bessere Tiefenwirkung und Raumdurchströmung. Abluftventile sollten in der Nähe der Entstehungsorte von Gerüchen und Feuchte eingeplant und installiert werden, um diese möglichst schnell abzuführen.
Gemeinsamer Betrieb mit Feuerstätten
Soll ein Wohnungslüftungsgerät in Verbindung mit einer Feuerstätte im selben Raumluftverbund betrieben werden, kann unter Umständen ein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entstehen. Dadurch können lebensgefährliche Abgase aus der Feuerstätte in den Wohnraum zurückströmen. Um eine gefahrlose Nutzung von Lüftungsgerät und Feuerstätte zu gewährleisten, muss der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister die Installation im Vorfeld prüfen und genehmigen.
Grundsätzlich sollten sich Fachhandwerker, aber auch alle weiteren Fachleute, die am Projekt beteiligt sind, dieser wichtigen Thematik bewusst sein. Kunden und Anlagenbetreiber sind über den Sachverhalt und die möglichen Lösungswege aufzuklären.
Hierbei hilft die „Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“, die ein verbände- und branchenübergreifen- der Expertenkreis erstellt hat (das Dokument ist als Download verfügbar unter https://kwl-info.de/feuerstatte-und-luftung ). Diese zeigt, in welchen Anwendungsfällen eine technische Sicherheitseinrichtung für den gemeinsamen Betrieb erforderlich ist. Ein Differenzdruckwächter greift im Gefahrenfall in den Netzanschluss des Lüftungsgerätes ein und schaltet über diesen das Gerät ab.
Leise lüften
Bei Wohnungslüftungssystemen sind auch Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten, denn in einem Lüftungssystem kann sich der Schall mühelos gegen den Luftstrom ausbreiten.
Gemäß DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau“) und DIN 1946 gelten folgende Richtwerte für den Schalldruckpegel von Lüftungsanlagen:
- Wohn- und Schlafräume 30 dB(A),
- Funktionsräume (Bad, Küche usw.) 35 dB(A).
DIN 4109 ermöglicht zusätzlich bei lüftungstechnischen Anlagen einen Zuschlag von 5 dB(A), wenn es sich um ein Dauergeräusch ohne auffällige Einzeltöne handelt. Um gesundheitliche Belastungen für die Bewohner abzuwenden, sollte dies nach heutigen Komfortansprüchen jedoch nur als Mindestmaß die-nen. In der VDI 4100 („Schallschutz im Hochbau“) wurden daher drei Schallschutzstufen (SSt) definiert, die dem heutigen Standard entsprechen. Die Angaben beziehen sich auf die selbst genutzte Wohnung oder ein selbst genutztes Haus:
- SSt 1: 30 dB(A) / 35 dB(A) für Wohn- und Schlafräume – entspricht den Kennwerten der DIN 4109,
- SSt 2: 30 dB(A) – empfohlener Kennwert für die Auslegung,
- SSt 3: 25 dB(A) – für gehobene Komfortansprüche (für Schlafräume zu empfehlen).