Wie können wir uns das vorstellen?
An erster Stelle steht die richtige Dimension der Anlage. Gerade bei längeren Einsätzen erhöht eine optimale Dimensionierung der mobilen Heizanlage die Energieeffizienz. Hieraus hat sich in den letzten Jahren auch der Trend zu Sonderbauten entwickelt. Je nach Anforderung entwickeln wir für Kunden mobile Heizanlagen nach Maß. Meist allerdings im hohen Leistungsbereich.
Die ErP-Richtlinie bedeutet ja auch das Aus für Heizwertgeräte. Wie gehen Sie damit um?
Kesselanlagen in Heizwerttechnik bis 400 kW durften laut Ökodesign-Richtlinie bis zum 26. September 2015 in Verkehr gebracht werden. Diese Anlagen werden zukünftig vom Markt verschwinden. Ausnahmen bilden Einsätze in der Industrie. Grundsätzlich sind mobile Heizanlagen als Notheizungen konzipiert, das heißt, dass diese Geräte auch und gerade bei extremer Kälte im Winter sowie bei Außenaufstellung zuverlässig und störungsfrei Wärme liefern müssen. Hier sind Brennwertgeräte deutlich im Nachteil, da sich bei diesen Geräten Kondensat bildet, das bei Kälte gefriert und so zum Ausfall führen kann.
Gilt also im Notfall Robustheit vor Effizienz?
Natürlich, unsere mobilen Heizgeräte sind ja in der Regel auch nur vorübergehend im Einsatz. Dabei steht immer die schnelle, zuverlässige und störungsfreie Wärmeversorgung im Vordergrund. Bei Einsätzen wie etwa geplanten Wartungen oder Instandsetzungen oder bei Sanierung und Neubau eröffnen mobile Heizanlagen aber auch weitere Möglichkeiten für mehr Effizienz. Wo früher Provisorien in räumlicher Enge neben der Altanlage aufgebaut werden mussten, können Planer und SHK-Handwerk heute mit Hilfe mobiler „heizkuriere“ neue Energiekonzepte in Ruhe realisieren. Mobile Heizanlagen sind aus unserer Sicht ein unverzichtbares Element für eine komfortable Umsetzung der Energiewende.
Welche anderen Regeln greifen beim Umgang mit mobilen Wärmelösungen?
Wie bei allen technischen Geräten gibt es auch bei mobilen Heizanlagen zahlreiche Regelwerke. So unterliegen Elektro-„heizkuriere“ den Normen der Reihe VDE 0100.
Für den Transport von Öl-„heizkurieren“ greifen die europäischen ADR-Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Wir transportieren ja auch Anlagen, in denen eine Restölmenge oder eine Startölmenge von 100 l enthalten ist. Unsere Fahrer haben dazu eine spezielle Schulung bekommen. Auf diesen Anlagen befindet sich zudem ein Aufkleber als Hinweis auf Gefahrgut.
Grundsätzlich unterliegen mobile „heizkuriere“ auch der EU-Verordnung Nr. 765/2008, besser bekannt als CE-Kennzeichnung. Dieses Zeichen besagt, dass die Geräte die geltenden Anforderungen der Gemeinschaft erfüllen.
In Bezug auf den Korrosionsschutz von Heizungssystemen gibt die VDI 2035 Werte für die Heizungswasseraufbereitung vor. Dort wo mobile Heizanlagen mit Trinkwasser in Berührung kommen, ist Hygiene wichtig. Hier greift die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Dies sind nur einige der Richtlinien, auf deren Einhaltung zu achten ist. Je nach Einsatzgebiet kommen weitere Vorschriften hinzu. Der kompetente Fachhandwerker arbeitet zudem selbstverständlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Partner von SHK-Handwerk, Planern und Architekten sowie Immobilienverwaltern klären wir unsere Kunden über die jeweiligen Erfordernisse auf. Mit unserem „Zentrum für mobile Wärme“ werden wir in Zukunft die Wissensvermittlung auch in dieser Richtung weiter verstärken.