Ein kleiner, aber umso wichtigerer Aspekt bei der Planung einer Fußbodenheizung ist, ob durchlaufende Zuleitungen bei Fußbodenheizungskreisen zu dämmen sind oder nicht. Da selbst die Begrifflichkeit "Anbindeleitungen“ häufig zu Fehlinterpretationen führt, wurden sie hier neu definiert als "durchlaufende Zuleitungen" (dlZ). Was in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, zeigt dieser Beitrag.
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Bei Fußbodenheizungs-Anbindeleitungen gibt es Interpretationsspielraum
Ein klares "Jein" zur Dämmung
Mittwoch, 12.11.2014
Erzeugung, Speicherung, Verteilung, Abgabe – das sind die vier klassischen Stationen der Wärme vom Heizkessel bis zur Flächenheizung. Die genaue Abgrenzung ist wichtig, denn danach ist zu entscheiden, ob der § 14 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) greift oder nicht. Dort ist ausschließlich von "Verteilungseinrichtungen" die Rede. Dieser Bereich endet jedoch mit dem Anschluss der Rohrleitungen an den Heizkreisverteiler der Fußbodenheizung.
Somit unterliegen die durchlaufenden Zuleitungen nicht dem genannten Paragraphen, da sie bereits zur Sektion "Wärmeabgabe" zählen. Sie brauchen daher nicht zwangsläufig gedämmt zu werden. Dies ist auch dadurch zu begründen, dass sie bei der Berechnung der Fußbodenheizung bereits den einzelnen Heizkreisen zugeordnet werden. Zudem befinden sie sich hinter einem Absperrorgan, dem Ventil mit Stellantrieb, welches über einen zugehörigen Raumthermostat geregelt wird.
Wärmeverteilung nach DIN V 18599
Auch die DIN V 18599 Teil 5 zur "Energetischen Bewertung von Gebäuden" grenzt die drei Bereiche der Wärmeverteilungsanlage deutlich ab in:
- Verteilleitungen (horizontal verlaufende Rohrleitungen zur Wärmeverteilung vom Wärmeerzeuger bis zu den vertikal verlaufenden Steigesträngen),
- Steigestrang (vertikal verlaufende Rohrleitungen zur Wärmeverteilung ggf. bis zum Kleinstverteiler),
- Anbindeleitung (absperrbare Anbindeleitungen bis zu den Heizkörpern, also ab dem zentralen Verteil- und Sammelpunkt).
In Bezug auf Flächenheizungen kann dies so interpretiert werden, dass der Bereich bis zum Verteiler gemeint ist – denn danach beginnen die einzeln absperrbaren Heizkreise mit den durchlaufenden Zuleitungen. Darüber hinaus verweist die DIN V 18599 Teil 5 explizit darauf, dass bei Fußbodenheizungsanlagen die Anbindeleitungen entfallen.
Unweigerlich jedoch führen durchlaufende Zuleitungen zur Wärmeabgabe an den Raum, da sie sich nicht einfach durch Raumthermostate abschalten bzw. regeln lassen.
Deshalb muss deren Wärmeabgabe bereits während der Planung der Flächenheizung berücksichtigt werden. Dies ist vor allem wichtig, da die EnEV 2014 § 14 Absatz 2 fordert, dass die Wärmezufuhr in Räumen mit mehr als 6 m2 Fläche einzeln zu regeln sein muss. Diese Regelbarkeit kann unter Umständen durch durchlaufende Zuleitungen beeinträchtigt werden.
Aber auch Räume < 6 m² dürfen nicht überhitzen oder für die beabsichtigte Nutzung unbrauchbar werden. Daher ist auch hier die Wärmeabgabe zu prüfen und gegebenenfalls so zu begrenzen, dass dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nichts im Wege steht.
Besonders im direkten Bereich des Verteilers ist der Verlegeabstand der wärmeabgebenden Rohre zwangsläufig geringer als in den Räumen selbst. Durch diese Konzentration auf engstem Raum entsteht unweigerlich eine höhere Oberflächentemperatur und eventuell eine höhere Raumtemperatur.
Die Frage, wann die ideale Raumlufttemperatur vorherrscht, ist nicht nur Empfindungssache. Entsprechend der DIN EN 12831 gibt es Normtemperaturen für Räume in Wohngebäuden: 20 °C in Schlafzimmer, Küche und Wohnzimmer, 24 °C im Bad und 15 °C in Treppenhäusern oder Fluren. Diese Werte lassen sich in der Praxis aber nur schwer einhalten, beispielsweise aufgrund der heutzutage dichten Gebäudehüllen oder wegen bestehender Luftverbünde zwischen den Räumen. Dies sollte bereits vorab individuell im Gespräch mit dem Bauherrn geklärt werden, auch um späteren Beschwerden oder Haftungsansprüchen vorzubeugen.
Wärmeleistung nach DIN EN 1264
Im Vorfeld muss bekannt sein, von welcher Wärmeleistung bei den betreffenden Anbindeleitungen ausgegangen werden kann. Ihre Berechnung erfolgt nach den Grundlagen der DIN EN 1264.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass nie alle Heizkreise zeitgleich betrieben werden, sondern zeitlich versetzt. Es geben also nicht immer alle durchlaufenden Zuleitungen gleichzeitig Wärme ab. Hier geht man von einem Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,5 aus, das heißt, es fließen lediglich 50 Prozent der möglichen Wärmeabgabeleistung der Anbindeleitungen in die Berechnung ein. Dadurch steigt die spezifische Heizleistung, die durch die Flächenheizung mit einem eigenen Heizkreis in dem durchlaufenen Raum erbracht werden muss, an.
Darüber hinaus soll jedoch die Summe der ungedämmten Zuleitungslängen – bestehend aus Vor- und Rücklaufleitungen – 1/3 der Gesamtrohrlänge des Heizkreises im durchlaufenden Raum nicht überschreiten, da ansonsten die Regelbarkeit der Raumlufttemperatur nicht mehr gegeben ist. Um die Fläche mit durchlaufenden Zuleitungen möglichst klein zu halten, ist ein Verlegeabstand von 50 mm – sofern systembedingt möglich – einzuhalten.
Erste Maßnahmen bei der Planung der Flächenheizung
Um den Anforderungen von EnEV und Bauherr in puncto Regelbarkeit und bestimmungsgemäßem Gebrauch gerecht zu werden, können bereits bei der Planung der Flächenheizung erste Maßnahmen getroffen werden, zum Beispiel durch
- die Wahl des optimalen, zentralen Standorts für den Heizkreisverteiler,
- die Verringerung durchlaufender Zuleitungen,
- das Splitten der benötigten Heizkreise auf mehrere Verteiler, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden,
- größere Rohrdimensionen
- oder ggf. auch die Verringerung der Wärmeabgabe durch geeignete Dämmmaßnahmen.
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