Dämmung je nach Flächenheizungssystem
Je nach Art des Flächenheizungssystems kann sich die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen unterschiedlich gestalten.
Bei Fußbodenheizungen der Bauart A, also mit Nassestrich, lässt sich eine Dämmung äußerst simpel realisieren und auch rechnerisch nachweisen. So können beispielsweise geschlitzte, überlappende Wellrohre, die auf die Zuleitungen gezogen werden, die Wärmeabgabe bereits deutlich reduzieren. Durch die ruhende Luftschicht von etwa 2 mm, die zwischen dem wasserführenden Heizungsrohr und dem Wellrohr entsteht, ist eine Reduzierung der Wärmeabgabe um etwa 40 Prozent gegenüber den ungedämmten Zuleitungen nachweisbar.
Bei Fußbodenheizungen der Bauart B, den Systemen mit Trockenestrichaufbau, ist die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen schwieriger zu realisieren, da die Trockenestrichplatten bzw. alternativen Lastverteilplatten meist lediglich 2 bis 2,5 cm dick sind.
Für Dämmmaßnahmen bleibt daher nur wenig Spielraum. Möglich ist es jedoch, bei der Installation der Flächenheizung an einigen Stellen auf die sonst einzusetzenden Wärmeleitbleche zu verzichten. So wird die Wärmequerverteilung und -abgabe stark reduziert. Darüber hinaus lässt sich – sofern oberhalb der Zuleitungen noch Platz vorhanden ist – die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen durch aufgeklebte Dämmbänder weiter reduzieren. Jedoch ist es bei Flächenheizungen der Bauart B nicht möglich, die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen vollständig zu unterbinden.
Bei Sonderkonstruktionen mit besonders dünnschichtigem Bodenaufbau, wie sie beispielsweise häufig in der Sanierung von Bestandsgebäuden zum Einsatz kommen, ist eine Reduzierung der Wärmeabgabe von durchlaufenden Zuleitungen nur bedingt realisierbar. Gerade hier sollten bereits im Vorfeld die genannten, benötigten Maßnahmen getroffen werden, um die Regelbarkeit der Raumtemperatur zu gewährleisten bzw. eine Überhitzung zu vermeiden.
Zusammenfassung
Auf die Frage, ob durchlaufende Zuleitungen zu Fußbodenheizungskreisen zu dämmen sind oder nicht, ist konsequenterweise mit einem "Jein" zu antworten.
Denn einerseits gehören die Zuleitungen bereits zur Wärmeabgabe und nicht zu den Verteilungseinrichtungen, wie sie die EnEV 2014 in § 14 aufführt, sodass keine zwangsläufige Dämmpflicht besteht.
Andererseits jedoch wird in § 14 Absatz 2 der EnEV gefordert, dass die Wärmezufuhr in Räumen mit mehr als 6 m2 Fläche einzeln zu regeln sein muss bzw. kleinere Räume nicht überhitzen dürfen. Unweigerlich führen durchlaufende Zuleitungen aber zu einer Wärmeabgabe an den Raum, was wiederum die Regelbarkeit bzw. den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Raumes einschränken kann.
Hier ist gegebenenfalls bereits während der Planung durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen, beispielsweise durch die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen. Dies ist – abhängig von der Bauart des Fußbodenheizungssystems – möglich.