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Installation

Bei Fußbodenheizungs-Anbindeleitungen gibt es Interpretationsspielraum

Mittwoch, 12.11.2014

Dämmung je nach Flächenheizungssystem

Je nach Art des Flächenheizungssystems kann sich die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen unterschiedlich gestalten.

Bei Fußbodenheizungen der Bauart A, also mit Nassestrich, lässt sich eine Dämmung äußerst simpel realisieren und auch rechnerisch nachweisen. So können beispielsweise geschlitzte, überlappende Wellrohre, die auf die Zuleitungen gezogen werden, die Wärmeabgabe bereits deutlich reduzieren. Durch die ruhende Luftschicht von etwa 2 mm, die zwischen dem wasserführenden Heizungsrohr und dem Wellrohr entsteht, ist eine Reduzierung der Wärmeabgabe um etwa 40 Prozent gegenüber den ungedämmten Zuleitungen nachweisbar.

Eine Fußbodenheizung in Nassestrichbauweise.
Quelle: BVF
Bei einem klassischen Fußbodenheizungssystem in Nassestrichbauweise bleibt für eine gegebenenfalls nötige Dämmung mit geschlitzten, überlappten Wellrohren noch genügend Spielraum.

Bei Fußbodenheizungen der Bauart B, den Systemen mit Trockenestrichaufbau, ist die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen schwieriger zu realisieren, da die Trockenestrichplatten bzw. alternativen Lastverteilplatten meist lediglich 2 bis 2,5 cm dick sind.

Für Dämmmaßnahmen bleibt daher nur wenig Spielraum. Möglich ist es jedoch, bei der Installation der Flächenheizung an einigen Stellen auf die sonst einzusetzenden Wärmeleitbleche zu verzichten. So wird die Wärmequerverteilung und -abgabe stark reduziert. Darüber hinaus lässt sich – sofern oberhalb der Zuleitungen noch Platz vorhanden ist – die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen durch aufgeklebte Dämmbänder weiter reduzieren. Jedoch ist es bei Flächenheizungen der Bauart B nicht möglich, die Wärmeabgabe der durchlaufenden Zuleitungen vollständig zu unterbinden.

Eine Fußbodenheizungen mit Trockenestrichaufbau.
Quelle: BVF
Bei Fußbodenheizungen mit Trockenestrichaufbau kann eine Dämmung je nach eingesetztem System nur schwer realisiert werden.

Bei Sonderkonstruktionen mit besonders dünnschichtigem Bodenaufbau, wie sie beispielsweise häufig in der Sanierung von Bestandsgebäuden zum Einsatz kommen, ist eine Reduzierung der Wärmeabgabe von durchlaufenden Zuleitungen nur bedingt realisierbar. Gerade hier sollten bereits im Vorfeld die genannten, benötigten Maßnahmen getroffen werden, um die Regelbarkeit der Raumtemperatur zu gewährleisten bzw. eine Überhitzung zu vermeiden.

Eine Fußbodenheizung in Sonderkonstruktion.
Quelle: BVF
Solche Sonderkonstruktionen, die besonders in der Sanierung zum Einsatz kommen, punkten zwar durch einen extrem geringen Fußbodenaufbau, bieten jedoch aus diesem Grund auch keine Möglichkeit zur Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen

Zusammenfassung

Auf die Frage, ob durchlaufende Zuleitungen zu Fußbodenheizungskreisen zu dämmen sind oder nicht, ist konsequenterweise mit einem "Jein" zu antworten.

Denn einerseits gehören die Zuleitungen bereits zur Wärmeabgabe und nicht zu den Verteilungseinrichtungen, wie sie die EnEV 2014 in § 14 aufführt, sodass keine zwangsläufige Dämmpflicht besteht.

Andererseits jedoch wird in § 14 Absatz 2 der EnEV gefordert, dass die Wärmezufuhr in Räumen mit mehr als 6 m2 Fläche einzeln zu regeln sein muss bzw. kleinere Räume nicht überhitzen dürfen. Unweigerlich führen durchlaufende Zuleitungen aber zu einer Wärmeabgabe an den Raum, was wiederum die Regelbarkeit bzw. den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Raumes einschränken kann.

Hier ist gegebenenfalls bereits während der Planung durch geeignete Maßnahmen Abhilfe zu schaffen, beispielsweise durch die Dämmung der durchlaufenden Zuleitungen. Dies ist – abhängig von der Bauart des Fußbodenheizungssystems – möglich.

Von Herbert Fellinger
Arbeitskreis Technik, Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
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