BioLPG lässt sich entweder als eigenständiger Brennstoff einsetzen oder herkömmlichem Flüssiggas (LPG) in beliebiger Menge beimischen. Der exakte Anteil des Energieträgers wird in ein zertifiziertes Massenbilanzsystem eingebucht, das genau dokumentiert, wie hoch der Anteil von BioLPG ist, und ermöglicht, das biogene Flüssiggas von der Verwendung bis zurück zur Herstellung zuverlässig und lückenlos zu verfolgen. Die Mays haben sich für die 100-prozentig biogene Variante entschieden und sind dadurch gemeinsam mit Primagas Vorreiter: "Wir möchten zeigen, dass es auch andere Möglichkeiten gibt. Indem wir offen sind für neue und zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht unbekannte Lösungen, die aber nachhaltig sind."
Zur Herkunft
Das finnische Unternehmen Neste, international führend als Hersteller von Biokraftstoffen, produziert in Rotterdam jährlich bis zu rund 40.000 Tonnen BioLPG. Seit 2018 vertreibt Primagas den Brennstoff exklusiv auf dem deutschen Markt. Biogenes Flüssiggas hat dieselbe normierte Qualität wie konventionelles Flüssiggas und damit dieselben wärmetechnischen Eigenschaften. Da BioLPG chemisch identisch mit herkömmlichem Flüssiggas ist, kann es also in derselben Anlagentechnik zum Einsatz kommen und in den gleichen Behältern lagern. Das bedeutet für Kunden, dass der Wechsel von Flüssiggas zu biogenem Flüssiggas jederzeit flexibel möglich ist.
"Der Biohof May in Junkershausen ist ein Vorbild", lobt Jobst-Dietrich Diercks, Geschäftsführer von Primagas. "Gerade, weil auf dem Land die Energieversorgung speziell ist: Anders als in Städten sind Haushalte und Betriebe oft nicht an das öffentliche Gasnetz angeschlossen und halten an der alten Ölheizung fest. Die Mays zeigen, dass es anders geht." Mit biogenem Flüssiggas könne man die CO2-Emissionen erheblich reduzieren: "Wenn, wie bei den Mays, ausschließlich biogenes Flüssiggas verwendet wird, sind Einsparungen von bis zu 90 Prozent gegenüber herkömmlichem Flüssiggas realistisch. So ist es nicht nur wirtschaftlich, sondern auch beim Klimaschutz ein Vorreiter."
Zum Schluss
Ein weiterer wichtiger Meilenstein in dem Zusammenhang: Auch die Gesetzgebung erkennt an, dass sich mit biogenem Flüssiggas die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten erneuerbarer Energien erfüllen lassen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft tritt, schafft die politischen Rahmenbedingungen dafür, die Potentiale von biogenem Flüssiggas zu nutzen. "Ein Meilenstein für biogenes Flüssiggas, das nun endlich in einem Atemzug mit Energie aus Sonne, Wind oder Wasser genannt wird", betont der Primagas-Geschäftsführer.