Dieser Anspruch ist z. B. für die Betreiber von kleineren KWK-Anlagen in Wohngebäuden essentiell, da ansonsten keine zuverlässige Planung über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich ist. Zusatz- und Reservestromverträge besitzen keine langen Laufzeiten und können jederzeit vom Energieversorger aufgekündigt und mit neuen Konditionen abgeschlossen werden. Um dem Betreiber eine sichere Prognose hinsichtlich der zu erwartenden Wirtschaftlichkeit und Amortisationszeit zu bieten, muss die Gleichstellung der genannten Kunden bzw. Anlagenbetreiber mit einem von einem Stromhändler versorgten Tarifkunden auch künftig gewährleistet werden.
Der B.KWK hat die Bundesregierung bereits in einer Stellungnahme auf die vorliegende Problematik hingewiesen und wird sich auch weiterhin für den Schutz von Stromkunden von kleinen KWK-Anlagen einsetzen.
Weitere Informationen unter: www.bkwk.de
Der B.KWK auf der Fachmesse interCOGEN
Die Kongressmesse interCOGEN (29. bis 30.06.2016) findet zum ersten Mal als Plattform der Kraft-Wärme-Kopplung in der Messe Karlsruhe unter dem Dach der Energieeffizienzmesse CEB statt. Sie ist die erste KWK-Leitveranstaltung für Deutschland und Europa.
Die interCOGEN ist der zentrale Marktplatz für die gesamte Kraft-Wärme-Kopplungsbranche. Hier treffen sich die Macher der Energiewende, um die Energiezukunft 4.0 mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung, virtuellen Kraftwerken sowie smarter Energieverteilung und -steuerung erfolgreich zu gestalten. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist bereits Teil der Energiewende und somit erschließen sich nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit neue Marktpotentiale.
Im Rahmen der Fachmesse stellen rund 50 Aussteller die gesamte Bandbreite der KWK-Technologie vor. Parallel zur Fachmesse findet ein Kongress mit Tagungen und Workshops statt.
Auch der B.KWK ist auf der interCOGEN mit einem Gemeinschaftsstand vertreten. Noch sind Plätze auf dem Gemeinschaftsstand frei!
Zudem bietet der B.KWK am 30.06.2016 im Rahmen der interCOGEN einen Workshop zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Titel "Was ändert sich durch das neue KWK-Gesetz 2016?" an. Hier informieren versierte Energie-Fachanwälte und Energiewirtschaftler über die rechtlichen Rahmenbedingungen und relevanten Änderungen.