KWK

B.KWK: Referentenentwurf des EEG 2016 gefährdet KWK-Ausbau

Montag, 11.07.2016

Dabei kommt dem Thema Mieterstrom stets eine besondere Rolle zu: besonders interessant, aber auch herausfordernd. Grund genug, diesem Thema am 21. Juni 2016 eine eigene Veranstaltung in Berlin zu widmen.

Die Energiewirtschaft ist im Wandel. Ein Phänomen dabei ist der fortschreitende Ausbau dezentraler, umweltfreundlicher Energieerzeugungsanlagen. Dies betrifft nicht nur die Versorgung mit elektrischer Energie, sondern auch verstärkt die Wärmeversorgung. Besonders relevant für den Einsatz in der Wohnungswirtschaft sind die Installationen von BHKW in den Kellern sowie von PV-Anlagen auf den Gebäudedächern. Das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichern eine finanzielle Basis zur Vergütung des erzeugten Stromes, der in der Regel problemlos in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist werden kann.

Als eine in der letzten Zeit zunehmend interessante Alternative hat sich die Stromverwendung direkt im Gebäude entwickelt. Während in Einfamilienhäusern der Strom direkt zur Eigennutzung verwendet werden kann, erfolgt in Mietsgebäuden eine Versorgung von Mietern auf Basis vertraglicher Ver-einbarungen über Stromlieferungen.

Vor dem Hintergrund positiver Erfahrungen erster Pilotprojekte haben inzwischen eine Reihe von Akteuren entsprechende Dienstleistungsangebote entwickelt. Darunter auch zunehmend etablierte Energieversorger. Die Anzahl von Haus- oder Quartiersstromanbietern steigt kontinuierlich.

Mit der Vermarktung innerhalb der Häuser beziehungsweise Grundstücke kann die Wirtschaftlichkeit der dezentralen Energietechnik weiter verbessert werden. Durch die dezentrale Nutzung werden die öffentlichen Netze entlastet.

Auf diese Weise können Wohnungsgesellschaften und Mieter aktiv an der Energiewende teilnehmen. Durch die effiziente und z.T. regenerative Energieerzeugung leistet auch Mieterstrom einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Für eine erfolgreiche Umsetzung derartiger Projekte gilt es, eine Reihe rechtlicher und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten.

Einige Kommunen haben bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und wichtige Erfahrungen gesammelt. Gesonderte Förderprogramme ermöglichen die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen der energetischen Stadtsanierung.

Eine Fachtagung des B.KWK zeigt die Möglichkeiten und Chancen, aber auch die bestehenden Hemmnisse bei der Mieterstromversorgung auf und ermöglicht eine offene Diskussion der gezeigten Lösungsansätze.

Weitere Informationen unter: www.bkwk.de/veranstaltungen

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