KWK

Branche plädiert für eine Wärmewende mit KWK

Donnerstag, 15.09.2016

B.KWK-Präsident Berthold Müller-Urlaub hält seine Grundsatzrede.
Quelle: Robert Donnerbauer
B.KWK-Präsident Berthold Müller-Urlaub bei seiner Grundsatzrede.

Doch die Energiewende sei nicht allein mit fluktuierenden Energien zu schaffen. Die KWK sei sowohl flexibel als auch hocheffizient und somit der geborene Partner der erneuerbaren Energien. Als markterprobte Technik zur Effizienzverbesserung bei der Nutzung von fossilen wie auch erneuerbaren Brennstoffen sei die KWK in der Lage, den weiteren Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen und vereinfacht deren Integration in die Versorgungsnetze für Strom, Wärme, Kälte und Gas. „In Verbindung mit Wärme- und Kältespeichern ist die KWK flexibel einsetzbar und kann ohne Must-Run-Problematik sowohl strommarktorientiert als auch netzdienlich betrieben werden“, erklärte Müller-Urlaub. Flexibel eingesetzte KWK diene der Vermeidung von systematischen Stromüberschüssen und stelle einen kostengünstigen Baustein im zukünftigen Strommarkt dar. „Der Platz der KWK als langfristiger Partner der Energiewende muss daher erhalten und ausgebaut werden. Dies muss in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.“ Der B.KWK-Präsident ging auch auf den Mitte September vorgelegten Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) ein. Während einige Änderungen zu begrüßen seien, bestehe an anderen Stellen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf, damit das Ziel der Energiewende auch erreicht werden kann. Unter anderem forderte er, dass die KWK und erneuerbare Energien bei der Stromerzeugung gleichgestellt werden. Zudem müsse der Schutz von Haushaltskunden von kleinen KWK-Anlagen durch die Grundversorgungspflicht erhalten bleiben. Außerdem sei der vorgesehene Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) für dezentrale Erzeugungsanlagen ab Inbetriebnahme der Anlagen ab 1.01.2021 zu streichen. „Das vermiedene Netznutzungsentgelt darf nicht entfallen“, mahnte Müller-Urlaub. Damit würde der Beitrag der KWK zur netzdienlichen Einspeisung in Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetze verkannt und die Minderung des notwendigen Netzausbaus nicht gewürdigt. Auch der Kabinettsbeschluss zum neuen KWKG 2016 enthalte wesentliche Änderungen gegenüber dem aktuellen KWKG, die nur teilweise zu begrüßen seien. An zahlreichen Stellen führe der Gesetzentwurf dazu, den KWK-Ausbau zu hemmen oder stagnieren zu lassen. Der Beitrag der KWK zur Energiewende werde deutlich verkannt. Müller-Urlaub kritisierte besonders den Plan, die Basis für das Maß des KWK-Ausbaus umzuwidmen und ihn nicht mehr auf die gesamte Nettostromerzeugung zu beziehen, sondern nur noch auf die „regelbare Nettostromerzeugung“, also auf die um die fluktuierenden Energien Wind und Sonne reduzierte Nettostromerzeugung. „Diese Änderung unterläuft die Neustrukturierung des Energieerzeugungsmarktes, welche durch die Energiewende mit dem Ziel einer stärkeren Entwicklung erneuerbarer Energien eigentlich impliziert wird.“ „Der B.KWK fordert daher nach wie vor, dass keine Abstriche am Ausbauziel für KWK-Anlagen vollzogen werden“, bekräftigte Müller-Urlaub. „Die zunehmende ungesicherte Stromproduktion aus erneuerbaren Energien benötigt dringend ein Backup zur Versorgungssicherheit. Da die vorhandenen Speichertechniken als Ergänzung der fluktuierenden erneuerbaren Energien immer noch nicht ausreichen und in der benötigten Kapazität wirtschaftlich nicht finanzierbar sind, werden weiterhin konventionelle thermische Kraftwerke benötigt. Hierbei müssen die effizientesten und saubersten Wärmekraftwerke zum Einsatz kommen, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima zu reduzieren. KWK ist daher keine Brückentechnologie, sondern vielmehr der ideale Partner der erneuerbaren Energien.“ Durch die aktuellen Entwicklungen im Strommarkt sieht Müller-Urlaub auch den Bestand an KWK-Anlagen gefährdet. Die durch das Bundeskabinett beschlossene temporäre und dynamisierte Regelung zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von bedrohten KWK-Anlagen sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sei die generelle Beschränkung auf Anlagen größer 2 MW elektrische Leistung nicht sachgerecht. „Auch kleinere Anlagen sind von der Außerbetriebnahme bedroht, wenn sie einen substantiellen Teil ihrer Stromversorgung ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, um ihn zu verwerten. Zum Bestandserhalt und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ist ein Zuschlag auf den eingespeisten Strom hilfreich, unabhängig von der Anlagengröße.“ Weiterhin sollte für eine langfristige Planungssicherheit die Gültigkeit des KWKG um wenigstens fünf Jahre über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden. Auch sollte eine Perspektive entwickelt werden, was nach dem Auslaufen der Bestandsförderung geschieht, sofern die niedrigen Preise am Strommarkt bis dahin noch nicht abgebaut sind. Um den Gedanken des energieeffizienten Blockheizkraftwerks viel stärker in Wirtschaft und Bevölkerung zu verankern, hat der B.KWK damit begonnen, eine Marke für den KWK-Strom zu entwickeln, berichtete Müller-Urlaub. Dazu stellte er das Gütesiegel für KWK-Strom mit dem geschützten Namen „der blaue Strom“ vor. Sowohl das Gütesiegel als auch die Wortmarke „blauer Strom“ seien urheberrechtlich für den B.KWK geschützt. Aber KWK sei ja mehr als nur Strom. Deshalb habe man jetzt auch den Begriff „die blaue Wärme“ schützen lassen. So wolle man der KWK in der öffentlichen Wahrnehmung ein Gesicht geben. Wenn die KWK in der Bevölkerung verankert ist, habe man auch politisch einen ganz anderen Stand. „Heute nimmt uns keiner wahr.“ In einer angeregten Podiumsdiskussion diskutierten unter der Moderation der beiden Vize-Präsidenten des B.KWK, Prof. Dr. Martin Maslaton (Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft) und Heinz Ullrich Brosziewski (Geschäftsführer von beta), die energiepolitischen Sprecher von CSU (Josef Göppel), SPD (Florian Post) und Bündnis 90/Die Grünen (Dieter Janecek) unter anderem über die aktuellen Entwicklungen im KWKG.

Von Robert Donnerbauer
Redaktion, Heizungs-Journal Verlags-GmbH
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