2. Obergeschoss: betrieblich-organisatorischer Brandschutz
In den Bereich des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes fallen alle vorbeugenden Maßnahmen, die nicht baulicher oder anlagentechnischer Natur sind. Hierzu zählen unter anderem:
- Ausbildung, Schulung und Unterweisung
- Erstellen, Fortschreiben und Veröffentlichen der Brandschutzordnung
- Bestellung von Brandschutzbeauftragten und -helfern
- Instandhaltung und Wartung brandschutzrelevanter Einrichtungen
- Kennzeichnung und Freihaltung von Fluchtwegen
Teilweise wird (noch) der Begriff des organisatorischen Brandschutzes verwendet, der grundsätzlich nicht falsch ist. Die heute verbreitete Bezeichnung betrieblich-organisatorischer Brandschutz hat allerdings den Vorteil, dass automatisch ein Fokus auf den betrieblichen Aspekt fällt, der sehr wichtig ist. Das kann sowohl den Gebäudebetrieb als auch den Betrieb eines Unternehmens betreffen. Dieser Bereich des Brandschutzes stellt die Verbindung zwischen dem baulichen und anlagentechnischen Brandschutz und den regulären Betriebsabläufen dar, indem beispielsweise die mobilen Brandlasten in Produktionsbereichen beschränkt werden.
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergibt sich unter Umständen die Pflicht des jeweiligen Unternehmers, eine wirksame Brandschutzorganisation aufzubauen. Die Notwendigkeit und der Umfang können sich insbesondere aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Das Etablieren einer Brandschutzorganisation macht gerade bei größeren Betrieben bzw. Liegenschaften Sinn, da so die Abläufe der Prävention und der Reaktion auf ein Schadensereignis besser gesteuert und überwacht werden können.
Der betrieblich-organisatorische Brandschutz ist die Verbindung zum abwehrenden Brandschutz. Durch eine sinn-volle Organisation der betrieblichen Handlungsweisen in einem Brandfall können die Evakuierung, die Sicherung von Gefahrstellen und besonders wichtigen Werten, die Einweisung der Feuerwehr usw. sichergestellt und damit der abwehrende Brandschutz unterstützt werden.
Dachgeschoss: abwehrender Brandschutz
Ähnlich der Funktion des Daches, dass das Gebäude vor den Unbilden des Wetters schützt, stellt der abwehrende Brandschutz die letzte Instanz im Gesamtkonzept des ganzheitlichen Brandschutzes dar. Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere Hilfe leistenden Stellen vor und während des Brandereignisses unternommen werden, um die direkten und indirekten Schäden (z.B. durch Löschwasser, giftige Rauchgase in der Umwelt) zu reduzieren.
Grundsätzlich geht die Menschenrettung immer der Brandbekämpfung vor und die Durchführung aller Maßnahmen erfolgt so, dass die Einsatzkräfte keinen übermäßigen Gefahren ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Sachwertschutz insbesondere des Brandobjektes keine Primäraufgabe der Feuerwehr ist. Insbesondere wenn die Sicherheit der Einsatzkräfte aufgrund von Mängeln im baulichen oder anlagentechnischen Brandschutz (ausgefallene Rettungswege, kein Rauch-Wärme-Abzug usw.) gefährdet ist, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Umsetzung der Löscharbeiten.
Nur im Zusammenspiel gibt es Sicherheit!
Brandschutz kann daher nicht auf einzelne Maßnahmen oder einzelne Bausteine reduziert werden, denn bricht ein Baustein zusammen, so ist das gesamte Haus gefährdet. Dementsprechend hat z.B. die Person, die für die brandschutztechnisch richtige Verlegung und Abschottung von Leitungsanlagen verantwortlich ist, einen wesentlichen Einfluss auf die Funktion des Brandschutzes insgesamt. Der Einsatz der Feuerwehr im Rahmen des abwehrenden Brandschutzes darf aber immer nur die Ultima-Ratio sein. Diese Option ist notwendig, weil sich Brände nie vollständig verhindern lassen. Die Vielzahl von Geräten und technischen Anlagen, die alle ein Brandrisiko darstellen, in Kombination mit der Fehlbarkeit des Menschen, macht eine absolute Sicherheit unmöglich. Aber gerade deshalb ist es notwendig, im vorbeugenden Brandschutz den Ernstfall vorwegzudenken und neben den technischen auch betrieblich-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die die Arbeit der Feuerwehr erleichtern. Gerade bei Objekten mit atypischen Gefahrenlagen, bei denen etwa die Evakuierung der Benutzer aufgrund von Behinderungen besonders aufwändig ist, kann die Verantwortung nicht pauschal an die Feuerwehr delegiert werden, sondern die Objektverantwortlichen müssen sich dieser stellen.
Aus dieser Verknüpfung der einzelnen Bausteine folgt, dass Brandschutz immer ganzheitlich zu betrachten ist. Dies gilt gleichermaßen in der Planung, der Bauausführung und im Betrieb. Außerdem führt dies dazu, dass pauschalisierende Aussagen ohne Kenntnis des Objektes nur eingeschränkt möglich sind und bestenfalls den reinen bauordnungsrechtlichen Rahmen, aber nicht die optimale Lösung wiedergeben können.
Ihre Wirksamkeit erhalten die Brandschutzmaßnahmen aber nur dann auf Dauer, wenn sie über den gesamten Lebenszyklus einer baulichen Anlage instandgehalten und sich ändernden Situationen angepasst werden. Auch niederschwellige Änderungen in der Nutzung eines Gebäudes, die keine neuerliche Beantragung bei der Baubehörde nach sich ziehen, können großen Einfluss auf die Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen haben.