KWK

Brennstoffzellen-Heizung richtig abrechnen

Dienstag, 06.03.2018

Aufgrund der hohen staatlichen Förderung wächst die Zahl der Brennstoffzellen-Heizungen in Deutschland stetig. Für Gebäudeeigentümer und Verwalter stellt sich dabei die Frage, wie sie die Betriebskosten der Heizungsanlagen rechtssicher auf die Hausbewohner umlegen können.

Rund 2.000 Brennstoffzellen-Heizgeräte sind derzeit in Deutschland im Einsatz – und es könnten bald sehr viel mehr werden. Denn: Sie produzieren sowohl Wärme als auch Strom und sind mit ihrem Wirkungsgrad von etwa 90 Prozent hocheffizient und umweltfreundlich. Im sogenannten "Callux"-Projekt wurden fast 500 Anlagen sieben Jahre lang auf Herz und Nieren getestet und optimiert, so dass die Technologie mittlerweile serienreif ist.

"Noch sind die Geräte mit einem Einstiegspreis von rund 20.000 Euro vergleichsweise teuer. Aber je höher die produzierten Stückzahlen, desto weiter sinken die Kosten. Hinzu kommt, dass der Staat die Technologie sehr großzügig fördert", betont Philip Schano vom Kompetenzcenter Technik bei Minol Messtechnik.

Ein Mann macht sich Notizen.
Quelle: Pexels / https://www.pexels.com/
Wie lassen sich die Betriebskosten von Brennstoffzellen-Heizungsanlagen rechtssicher auf die Hausbewohner umlegen?

Die KfW stellt Fördermittel nicht nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, sondern auch für Wohnungseigentümergemeinschaften bereit. Gewerbetreibende und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten erhalten Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

"Brennstoffzellen-Heizungen werden also zunehmend in Immobilien mit mehreren Wohn- oder Gewerbeeinheiten eingebaut. Damit stehen Eigentümer und Verwalter vor der Aufgabe, die Kosten der Brennstoffzellen-Heizung fair und rechtlich sicher auf die Nutzer umzulegen", erklärt Schano.

Die Technik hinter Brennstoffzellen

Die Brennstoffzellen-Heizungsanlage arbeitet mit Erdgas und kann somit ohne großen Aufwand an den häuslichen Erdgasanschluss angeschlossen werden. In der Brennstoffzelle findet eine elektrochemische Reaktion statt: Der im Erdgas enthaltene Wasserstoff reagiert mit dem Sauerstoff aus der Luft zu Wasser. Dabei entstehen Wärme und Strom. Wie Blockheizkraftwerke (BHKW) mit Verbrennungsmotor arbeitet auch die Brennstoffzelle nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Doch es gibt einen entscheidenden Unterschied: Während ein herkömmliches BHKW das Erdgas verbrennt, um Energie zu erzeugen, kommt die Brennstoffzelle ohne Verbrennungsprozess aus. Sie wandelt die chemische Energie ohne Zwischenstufen in Strom und Wärme um – das erhöht den elektrischen Wirkungsgrad.

Die Grafik zeigt den inneren Aufbau einer Brennstoffzelle.
Quelle: IBZ
Der technische Kern einer Brennstoffzelle besteht im Prinzip aus drei Komponenten: Anode, Kathode, dazwischen ein Elektrolyt.

Gilt die Heizkostenverordnung?

Gebäude mit mehreren Nutzeinheiten und einer zentralen Heizungsanlage müssen in der Regel nach der aktuellen Heizkostenverordnung (HKVO) abgerechnet werden. In §11 HKVO definiert der Gesetzgeber jedoch Ausnahmen, in denen die Verordnung nicht bindend ist. Zu diesen Anlagen gehören auch KWK-Anlagen, wenn sie "überwiegend" die Wärmeversorgung eines Gebäudes gewährleisten.

Brennstoffzellen-Heizungen sind KWK-Anlagen – die Anwendung der HKVO ist in den meisten Fällen nicht verpflichtend, die Kosten könnten auch pauschal, zum Beispiel nach Quadratmetern Wohnfläche, verteilt werden. "Die verbrauchsabhängige Abrechnung nach HKVO ist dennoch sehr zu empfehlen: So werden die Kosten verursachergerecht verteilt und die Bewohner für einen bewussten Umgang mit Energie sensibilisiert", so Schano.

Um mit einer Brennstoffzelle Strom und Wärme zu erzeugen, fallen zum einen die Kosten für das Erdgas an, zum anderen weitere Betriebskosten beispielsweise für die Überwachung, Wartung und Bedienung der Anlage sowie für Reinigungen. Laut HKVO dürfen Eigentümer nur die Kosten für Wärme auf die Hausbewohner umlegen.

Wie die umlagefähigen Wärmekosten von KWK-Anlagen zu ermitteln und von den Kosten der Stromerzeugung zu trennen sind, hat der VDI in der Richtlinie 2077 Blatt 3.1 ("Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung – Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen") geregelt. Die Richtlinie zeigt dafür sowohl rechnerische als auch messtechnische Lösungen auf.

Nur bei Contracting-Anlagen sind statt der VDI 2077 Blatt 3.1 die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) anzuwenden.

Weiterführende Informationen: https://www.minol.de/

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