Messtechnische Lösung empfohlen
"Wir empfehlen für Brennstoffzellen-Heizungen wie für alle KWK-Anlagen, ob geprüft oder ungeprüft, die messtechnische Lösung, sprich: die verbrauchsorientierte Messung der einzelnen Wärmeabnehmer mit geeichten Zählern. Das ist für alle Beteiligten einfacher nachvollziehbar", unterstreicht Philip Schano. Für das Rechenverfahren muss der Betreiber Daten aus dem Anlagenbetriebssystem sowie den Herstellerunterlagen ermitteln und dem Abrechnungsdienstleister die umlagefähigen Brennstoffkosten überliefern.
In der Praxis ist es für Betreiber oft schwierig, diese Daten bereitzustellen. Auch das spricht laut Schano dafür, die erweiterte Messausstattung einzusetzen. Ganz gleich, welchen Lösungsweg man wählt – auch bei der rechnerischen Methode – braucht jede KWK-Anlage mit integriertem Spitzenlastkessel folgende Mindestausstattung mit Zählern: Mindestens einen Gesamt-Brennstoffzähler (z.B. Gaszähler) vor der KWK-Einheit und einen Stromzähler nach der KWK-Einheit.
Aber: "Die messtechnische Ausstattung muss immer individuell der KWK-Anlage angepasst werden", erklärt der Minol-Experte.
Welche Zähler zu der Mindestausstattung hinzukommen, hängt von den folgenden Eigenschaften der Brennstoffzellen-Heizung ab
-
Geprüft oder ungeprüft: Geprüft sind KWK-Anlagen, für die ein Prüfprotokoll mit Angaben zum thermischen und elektrischen Wirkungsgrad vorliegt; solche Protokolle werden von unabhängigen Prüfinstituten ausgestellt. Bei geprüften KWK-Anlagen darf die rechnerische Methode nach VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.1 angewendet werden. Bei ungeprüften KWK-Anlagen ist die messtechnische Methode verpflichtend: Zusätzlich zum Stromzähler muss auch ein Wärmezähler nach der Brennstoffzellen-Einheit installiert werden, der die abgehende Nutzwärme erfasst.
-
Modulierend oder nicht modulierend: Bei geprüften KWK-Anlagen, die modulierend, also mit variabler thermischer Leistung arbeiten, ist ein Betriebsstundenzähler notwendig.
-
Mit oder ohne integriertem Spitzenlastkessel: Falls der Spitzenlastkessel bei geprüften Anlagen nicht in der Brennstoffzellen-Einheit integriert ist und eine separate Brennstoff-Anbindung hat, ist ein zusätzlicher Brennstoffzähler erforderlich.
Wartungskosten richtig umlegen
Außer den Brennstoffkosten sind nach der Heizkostenverordnung auch weitere Betriebskosten umlagefähig, zum Beispiel die Wartungskosten der KWK-Anlage. Die VDI-Richtlinie 2077 Blatt 3.1 beschreibt, wie ein anlagenspezifischer Umlagefaktor für diese Betriebskosten zu berechnen ist. Wie bei den Brennstoffkosten fließt auch hier nur der thermische Anteil in die Heizkostenabrechnung ein.
Die Betreiber von KWK-Anlagen schließen mit Installationsbetrieben oft sogenannte "Full-Service"-Verträge ab. Darin sind außer den umlagefähigen Wartungskosten auch nicht umlagefähige Kosten enthalten, etwa für Instandsetzungsarbeiten. "Wir empfehlen Betreibern separate Verträge oder Rechnungen, damit die umlagefähigen Kosten im Streitfall immer transparent nachweisbar sind", gibt Schano zu bedenken.
Das messtechnische Konzept für Brennstoffzellen-Heizungen wird in der Regel von Fachplanern für Gebäudetechnik entwickelt, die Zähler werden dann von Heizungsfachbetrieben installiert. Das Kompetenzcenter Technik-Team im Bereich Planung und Beratung bei Minol unterstützt Betreiber, Fachplaner und Installateure mit Rat und Produkten rund um das Messen und Abrechnen von KWK-Anlagen.