Doch vergessen wir nicht den Bereich der Nichtwohngebäude: Hier bietet sich die Palette der Split, Sky Air und VRV-Geräte schon länger zum Heizen an und wird auch vielfältig genutzt. Wie schon erwähnt, hat hier die BEG einen deutlichen Impuls gegeben, dieser Technologie für das Heizen den Stellenwert zu geben, den sie für uns im Hause schon lange hat.
Beim Thema Klimaschutz hat die F-Gase-Verordnung den nächsten Teilschritt gemacht. Für 2021 wurde die Verkaufsmenge der in Verkehr gebrachten Gesamtmenge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen bereits auf 45 Prozent der Verkaufsmengen des Jahres 2015 begrenzt. Wie beurteilen Sie die Entwicklung?
Wir begrüßen das Phase Down bei den F-Gasen ausdrücklich. Daikin hat sich hierauf auch frühzeitig eingestellt. In 2018 waren wir die ersten, die die gesamte Split- und einen Großteil der Sky-Air-Baureihe auf das Kältemittel R-32 umgestellt haben. Durch das geringere GWP von R-32 im Vergleich zu R-410A waren wir quasi einen Reduktionschritt voraus. Mittlerweile haben auch alle Wettbewerber diesen Schritt bei den angesprochenen Geräteserien unternommen. Für uns geht es da aber immer weiter. Mit der Einführung der R-32 Mini-VRV ist es uns gelungen, durch die integrierten Sicherheitsfeatures ein VRV-System in den Markt zu bringen, das sich genauso einfach planen und installieren lässt, wie das Vorgängersystem mit R-410A. Weiterhin bietet die Reduktion der Verkaufsmengen auch große Chancen für die Kreislaufwirtschaft. Innerhalb unseres Programms LOOP by Daikin kommt bei unseren VRV-Geräten aus europäischer Fertigung seit November 2020 ausschließlich aufbereitetes, also zirkuläres R-410A zum Einsatz. Ein weiterer Vorteil dabei ist, dass aufbereitetes Kältemittel nicht den Reduktionsschritten im Rahmen der F-Gase-Verordnung unterliegt und so das Phase Down auf diese Weise unterstützt.
Stichwort R-32: Daikin Industries hat ja bereits seit 2011 sukzessive den Zugang zu Patenten auf Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen mit dem Kältemittel R-32 für Wettbewerber freigegeben. Mittlerweile können bereits rund 300 Patente frei genutzt werden. Wie reagieren hier Ihre Mitbewerber?
Da die Patente mittlerweile ohne Genehmigung oder schriftlichen Vertrag frei genutzt werden können, lässt sich die Frage nicht beantworten, wie viele davon von unseren Wettbewerbern genutzt werden. Es sind wahrscheinlich viele, denn wie schon erwähnt, setzen die Marktbegleiter bei Split und Sky-Air-vergleichbaren Produkten mittlerweile alle R-32 ein. Wir betrachten dies als Bestätigung der Richtigkeit unserer 2016/2017 auf den Weg gebrachten strategischen Entscheidung. Uns hier zu folgen, war und ist die ehrlichste Art der Anerkennung.