Fazit
Wie im ersten und diesem Teil des Artikels aufgezeigt, lohnt sich ein „technischer Blick über den Tellerrand“ immer. Je nach Immobilie können neben dem Fußboden auch die Raumumschließungsflächen Wand oder Decke für die Modernisierung mit Flächenheiz- und -kühlsystemen genutzt werden. Für den Investor bzw. Vermieter ergeben sich aktuell umfangreiche Fördermöglichkeiten bei gleichzeitiger energetischer und ausstattungstechnischer Aufwertung der Immobilie.
Der erste Teil dieses Beitrags ist im HeizungsJournal 10/2020 (Oktober, S. 38 ff.) erschienen. Der BVF bietet zudem ein neues Infoblatt mit dem Titel „Tipps zum nachträglichen Einbau eines Kühl- und Heizdeckensystems in bestehende Gebäude“ an – hier können Sie es komfortabel beziehen: https://tga.li/25t