Führende Hersteller sprechen mit uns über Potentiale und Herausforderungen der dezentralen Wohnraumlüftung.
Die aktuelle Situation bei der dezentralen Wohnraumlüftung
Montag, 27.04.2020
Im Interview
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Dipl.-Ing. Bernhard Martin, Geschäftsführer bei der Blumartin Gmbh
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Harry Haas, Bereichsleiter Vertrieb KWL bei der Helios Ventilatoren GmbH + Co KG
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Kay Freytag, Produktmarketing-Manager bei der Inventer GmbH
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Michael Merscher, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Lunos Lüftungstechnik GmbH
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Dipl.-Ing. Christian Bolsmann, Geschäftsführer bei der Pluggit GmbH
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Burkhard Max, Geschäftsführer bei der Tecalor GmbH
Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Dipl.-Ing. Bernhard Martin, Geschäftsführer bei der Blumartin Gmbh: Seit der Gründung der bluMartin GmbH im Jahr 2010 lag das jährliche Umsatzwachstum immer über 20 Prozent. So hatten wir 2019 auch wieder ein sehr erfolgreiches Jahr mit solidem Wachstum. Der Zugewinn an Wohnqualität durch den Einsatz von hochwertigen Lüftungsanlagen mit Gegenstrom-Wärmeübertrager und einer bedarfsgeführten Steuerung wird in der Bevölkerung mehr und mehr realisiert. Daher sehen wir das Jahr 2020 und das gesamte Jahrzehnt sehr positiv und werden noch dieses Jahr ein neues Werk eröffnen.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Martin: Wärmerückgewinnung im Wohnbereich ist eine sehr einfache und zugleich äußerst wirksame Maßnahme für den Klimaschutz. Diese wird durch die Einführung der CO2-Abgabe richtigerweise unterstützt. Allerdings wäre es wünschenswert, dass die Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung aufgrund ihres großen Beitrags zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor auch direkt stärker gefördert wird und so noch mehr Verbreitung erfährt.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Martin: Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine große und komplexe Aufgabe, die zu Recht gefördert wird. Wir setzen darauf und haben daher gerade ein neues Produkt zur Vereinfachung von Sanierungsmaßnahmen auf den Markt gebracht, das den nachträglichen Einbau unserer Wohnraumlüftung durch vorgefertigte Montageelemente noch einmal deutlich erleichtert.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Martin: Natürlich hätten wir uns im Sinne des Klimaschutzes einen noch weitreichenderen Wurf gewünscht. Die Richtung ist aber richtig.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Martin: Wir sind dankbar, dass sich alle Beteiligten auf die aktualisierten Normen geeinigt haben. Die Anwendung ist vereinfacht worden und führt zu besseren Ergebnissen.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Martin: Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der Einsatz von Lüftungsanlagen im Wohnbereich in Deutschland noch nicht selbstverständlich. Daher haben Gerätehersteller, Planer und Installateure in den nächsten Jahren noch viel zu leisten und die Gewerke zu optimieren.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Martin: Lüftungsanlagen sollen angenehme Begleiter des Wohnens sein. Daher geht der Trend zu besserer Steuerung, nicht nur mit Feuchtesondern auch mit CO2-Sensorik. Der Serviceaufwand und die Geräuschentwicklung müssen weiter minimiert werden.
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