Im Bereich der Kontrollierten Wohnraumlüftung (KWL) sind seit einiger Zeit unterschiedliche Marktentwicklungen zu beobachten. Bei den zentralen Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) stieg der Absatz in 2017 noch um acht Prozent auf 53.500 Geräte. In 2018 gab es jedoch einen Dämpfer um vier Prozent auf 51.500 Geräte und vergangenes Jahr wurden 50.500 Geräte abgesetzt (Quelle: BDH). Bei den dezentralen Wohnraumlüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung hingegen ist die Nachfrage im Vergleichszeitraum kontinuierlich gestiegen: in 2017 um 21 Prozent auf 179.000 Geräte, in 2018 um zwölf Prozent auf über 200.000 Geräte und in 2019 um sieben Prozent auf 212.000 Geräte. Wie haben Sie das Marktgeschehen im letzten Jahr erlebt und welche Erwartungen haben Sie an das neue Jahr?
Burkhard Max, Geschäftsführer bei der Tecalor GmbH: Die Stagnation im Markt der zentralen Lüftungsanlagen ist durch den Rückgang der bundesweit erteilten Baugenehmigungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern zu erklären. Hingegen steigt im Zuge der Urbanisierung in Deutschland die Zahl der Geschosswohnungsbauten – parallel findet die dezentrale Lüftung in Mehrfamilienhäusern immer mehr Berücksichtigung, weil sie leichter zu implementieren ist. Diesen Trend und damit das weitere Wachstum bei dezentraler Lüftung sehen wir auch für das Jahr 2020. Mit unserem Portfolio im Bereich dezentraler Lüftung werden wir von dieser Marktentwicklung profitieren.
Apropos "neues Jahr": 2020 läutet bekanntlich ein neues Jahrzehnt ein und gilt in Deutschland als klima- wie energiepolitisch entscheidend. Wie beurteilen Sie die Inhalte des sogenannten Klimaschutzpaktes, welches kurz vor Weihnachten die entscheidende Hürde im Bundesrat genommen hat?
Max: Das Klimaschutzpaket ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Der Austausch von alten Heizungen gegen umweltfreundliche Wärmepumpensysteme steht hier sicherlich im Fokus. Alles in allem regt das Klimaschutzpaket aber vor allem zum Handeln an und schafft im Bereich der Sanierung auch die Nachfrage nach kontrollierter Lüftung mit Wärmerückgewinnung.
Neben der Verteuerung fossiler Energieträger für die Wärmeversorgung wird das Klimaschutzpaket der Bundesregierung auch die energetische Sanierung von Wohngebäuden stärker als bisher unterstützen. Einer von mehreren neuen Förderbausteinen ist, seit dem 1. Januar 2020, die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Inwiefern wird der Markt speziell für Systeme und Lösungen der dezentralen Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung hiervon profitieren?
Max: Bei der energetischen Sanierung von Gebäuden gewinnt die dezentrale Lüftung immer stärker an Bedeutung, da sie sich sowohl in die verschiedenen Gebäude als auch in die Bauabläufe problemlos integrieren lässt. Die verschiedenen Außenwandanschlüsse von tecalor sind hierbei ein großer Vorteil. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit: Sie schafft interessante zusätzliche Anreize für Investoren und Betreiber von Mehrfamilienhäusern. Aus diesen Gründen sehen wir für tecalor eine gute Grundlage, um diese Entwicklung mitzugestalten.
Bleiben wir noch einen Moment beim Thema Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte Ende Oktober 2019 den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, welches die aktuell noch parallel laufenden Regeln (Energieeinsparungsgesetz EnEG, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EE-WärmeG) zusammenführen soll. Wird das kommende GEG dem Thema "lüftungstechnische Maßnahmen" aus Ihrer Sicht mehr Aufmerksamkeit schenken?
Max: Wir sind uns sicher, dass die Bundesregierung bei dem neuen Gebäudeenergiegesetz die Lüftung nicht nur im Entwurf berücksichtigt, sondern lüftungstechnische Maßnahmen zumindest implizit beschließt. Sicher wird die kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung keine zwingende Voraussetzung werden – aber durch die angepassten Vorgaben bei Energieverbrauch und Dichtigkeit der Gebäude wird eine lüftungstechnische Maßnahme zwangsläufig immer häufiger die Regel werden.
Auch die normativen Grundlagen in Sachen Wohnraumlüftung haben jüngst eine Überarbeitung erfahren. Was halten Sie als Hersteller dezentraler Lüftungsgeräte von den Änderungen/Aktualisierungen in der DIN 1946-6 und DIN 18017-3?
Max: In der jüngsten Novellierung der DIN 1946-6 werden typische Anwendungsfälle für unsere dezentralen Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung und unsere Abluftgeräte berücksichtigt. Für uns als Hersteller von dezentralen Lüftungssystemen ist das natürlich ein großer Erfolg – zumal die tecalor-Geräte diese Normanforderungen absolut erfüllen.
Wieweit sehen Sie im Allgemeinen noch Handlungsbedarf beim Thema Qualitätssicherung für Planung, Umsetzung und Betrieb der dezentralen Wohnraumlüftung?
Max: Durch die immer größer werdende Akzeptanz von Lüftungsanlagen steigt auch die Nachfrage vonseiten der Planer und Architekten. Als Hersteller schafft tecalor in eigenen Seminaren die Grundlagen für die Dimensionierung und Auslegung der Systeme. Selbstverständlich arbeiten wir unseren Kunden auch mit unserer hausinternen Planungsabteilung zu. Von der Berechnung der notwendigen Volumenströme bis zur Zeichnung erstellen unsere Spezialisten alles gemäß der gültigen Gesetzgebungen. Optional mögliche Inbetriebnahme und Einweisung durch unseren Werkskundendienst runden unsere Serviceleistungen ab.
Wie lauten die technischen Trends und Entwicklungen im Bereich der dezentralen Wohnraumlüftung, die uns in den nächsten Jahren begleiten werden – z.B. Sensor- und Regelungstechnik, Vernetzung mit heiztechnischen Komponenten?
Max: Bei den kommenden Trends sehen wir das Thema Hygiene sehr weit vorne. Hier haben wir mit unserem Aluminium-Wärmeübertrager einen riesigen Vorteil gegenüber Wärmeübertragern aus Keramik. Auch Regelungstechnik und Integration in die Gebäudeautomation werden zukünftig eine große Rolle spielen. Zudem fragen Architekten nach verschiedenen Anschlüssen an die Fassade: Hier kann tecalor durch eine Vielzahl an Möglichkeiten und Farben zu einer harmonischen Fassadengestaltung beitragen.