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Die Energiesparbremse lösen!

Freitag, 14.06.2024

Wie paradox sind die extrem kostenintensiven Versuche der Bundesregierung, die Klimaziele erreichen zu wollen, ...

Quelle: Gabanyi

... fragen sich die Autoren dieses Fachbeitrags. Alle verzweifelten, unausgegorenen Aktionen in diesem Kontext seien dadurch gekennzeichnet, dass Geld im Überfluss vorhanden zu sein scheint, die Maßnahmen sich teilweise selbst behindern sowie Überlegungen zum Wirkungsgrad und zur Energieeffizienz keine Rolle spielten. Dabei liegen Lösungsvorschläge auf dem Tisch.

Die „Energiesparbremse“ ist in Deutschland fest angezogen – sie zu lösen, fällt den verantwortlichen Akteuren offensichtlich sehr schwer. Nur ein Beispiel: Die Information vom BMWK und BMWSB vom 15. Dezember 2023. Unter „Technologische Vielfalt, individuelle Lösung“ werden folgende Möglichkeiten angeboten, die in Kurzform den Voraussetzungen des sogenannten „Heizungsgesetzes“ entsprechen – von Energieeinsparung als effizientester Lösung im Gebäudebereich ist kein Wort zu lesen:

Die hier demonstrierte „Technologieoffenheit“ sollte besser an erster Stelle die Energieeinsparung nennen, als die effektive Lösung, um den Verbrauch und die Emissionen zu reduzieren. Mit anderen Worten (Quelle: Artikel „Energieeffizienz“, BMWK): „[…] Die sauberste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird“ oder „Die Energiewende wird gelingen, wenn wir die Energieeffizienz steigern und dadurch unseren Energieverbrauch senken.“

Jedoch steht die Bundesregierung ihren eigenen Veröffentlichungen und Zielen im Weg. Nicht zuletzt durch den Anwendungszwang praxisfremder, veralteter Gesetze, Vorschriften und Normen verhindert sie die Energiewende. Dies soll im Folgenden exemplarisch am Beispiel „Fußbodenheizung“ dargestellt werden. Konkret: an den technischen Unzulänglichkeiten sowie der fehlenden GEG-Konformität der aus dem letzten Jahrhundert stammenden Drossel-Regelung (aktueller „Stand der Technik“) für Fußbodenheizungen. In diesem Zusammenhang gilt es, die betroffenen Gesetze, Normen und Verordnungen dringend zu überarbeiten und dem technischen Fortschritt anzupassen. Erst dann ist der Weg für energiesparende, innovative „intelligente Technik“ wirklich frei.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – seit 1976 (EnEG, EnEV) bis heute gültig – unterscheidet nämlich nicht zwischen Heizkörperheizungen und Fußbodenheizungen. Beide Systeme, mit gleicher Regelung, sind in Bezug auf die Wärmeabgabe aber komplett unterschiedlich und verhalten sich speziell im Kontext der Energieeinsparung absolut konträr.

Wärmeabgabe der Fußbodenheizung an den Raum.
Quelle: Bosy-online.de
Wärmeabgabe der Fußbodenheizung an den Raum.

GEG-konform?

Die derzeit nach GEG §61 und §63 gebauten Fußbodenheizungen sind so nicht GEG-konform und müssen als „geduldeter Ersatz“ eingestuft werden. Der Gesetzgeber muss ferner auf die strikte Einhaltung des Gesetzes bestehen. GEG (2020) §63 „Raumweise Regelung der Raumtemperatur“ fordert: „Wird eine heiztechnische Anlage mit Wasser als Wärmeträger in ein Gebäude eingebaut, hat der Bauherr oder Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die heiztechnische Anlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet ist“.

Die jetzige Drosselregelung der Fußbodenheizung ist weder eine Regelung noch kann die Raumtemperatur als Regelgröße gemessen und angewandt werden. Die Drosselregelung der Fußbodenheizung ist vielmehr eine Zweipunktsteuerung und keine Regelung nach DIN 19226 mit geschlossenem Wirkkreis und Rückmeldung. Sie entspricht demnach nicht GEG §63.

Dagegen sind die technischen Voraussetzungen für einen innovativen Ersatz durch eine „intelligente Regelung“ als Bedarfsheizung mit raumweiser Input-Regelung des Raumklimas gegeben. In ein bis zwei Jahren könnte ein solches System marktreif sein – der Gesetzgeber muss lediglich den Weg für den Einsatz neuer, energiesparender Technologien frei machen und auf die Einhaltung einschlägiger Gesetze und Vorschriften bestehen. Der derzeitige Status quo behindert die freie Marktwirtschaft.

Weiterführende Informationen: https://tga.li/b34g

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