- Die Rohrnetzberechnung mit Einstellwerten für den hydraulischen Abgleich ist falsch. Der Grund sind die wegen der Reserve-Heizlast überhöhten Wassermengen, die zu falschen Rohrwiderständen und Druckverlusten führen.
- Die Pumpenauslegung ist wegen zu hoher Wassermenge und zu hohem Druckverlust falsch.
- Die Auslegung der Fußbodenheizung ist wegen überhöhter Auslegungstemperatur falsch.
- Die außentemperaturgeführte, zentrale Regelung mit Heizkennlinie ist falsch eingestellt. Grund ist die zu hohe Auslegungstemperatur, die vom Raum mit der größten (überhöhten) spezifischen Raumheizlast vorgegeben wird. Etwa sechs Prozent Überversorgung pro Grad zu hoch eingestellter maximaler Auslegungstemperatur.
- Hydraulischer Abgleich auf Basis der Heizlastberechnung nach DIN 12831: Der Gesetzgeber hat mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) nach „Verfahren B“ die Berechnung der Heizlast nach DIN 12831 als Grundlage für die Ermittlung des hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben. Der Rest soll geschätzt und angenommen werden. Die aufwändige und kostspielige Berechnung der Heizlast stellt vor dem Hintergrund der Reserveheizlast eine ungenaue Vorgabe dar, was den Aufwand in Frage stellt. Auch für die Heizlast gibt es Schätzwerte erfahrener Fachleute. Der Aufwand relativiert sich, wenn man den Einspareffekt von fünf Prozent (Quelle: Materne, Energieberatung Verbraucherzentrale Bundesverband) und 6,6 Prozent („HAPT“-Projekt, mit 197 Gebäuden die größte Untersuchung der letzten zehn Jahre mit elf TGA-Büros und Energieberatern und sechs Handwerksbetrieben) betrachtet.
Weitere Unschärfen in der Praxis
Zudem führt die Auslegung der Fußbodenheizung nach DIN 1264 mit – praxisbedingt – ungenauen Vorgaben zu einer energieverschwendenden Überversorgung der Fußbodenheizung. Vermutlich ist das Ergebnis der komplizierten rechnerischen Auslegung der Fußbodenheizung eher einer Schätzung gleichzusetzen:
- Die mit Reserve beaufschlagte Raumheizlast entspricht nicht dem tatsächlichen Betriebszustand und führt zu überdimensionierter Auslegung mit Überversorgung und zu großem Materialeinsatz.
- Der Wärmedurchlasswiderstand des Oberbodens wird für bestimmte Raumtypen von der DIN 1264 empfohlen. Diese eigentlich sinnvollen Annahmen für die Planung der Fußbodenheizung stimmen mit den oft in der Bauphase getroffenen Änderungswünschen späterer Nutzer aber nicht überein.
- Die Grundfläche des Raumes wird aus dem Plan übernommen. Diese Fläche entspricht später im Betrieb nicht der wärmeabgebenden Bodenfläche. Möblierung und lose Teppiche etwa, die die Wärmeabgabe aus dem Boden verhindern, reduzieren die Fläche teilweise um über 25 Prozent (vgl. Abb. 3, blaue Flächen).
- Gleiche Vorlauftemperatur für alle Räume des Hauses ist die Vorgabe für die Auslegung und den späteren Betrieb der Drosselregelung. Eine flächenmäßige Anpassung der wärmeabgebenden Bodenfläche an die errechnete Raumheizlast ist bei der Fußbodenheizung nicht möglich. Die angebotenen Verlegeabstände reichen nicht aus (vgl. Abb. 4).
Im Beispiel von Abbildung 4 sind alle Kreise der Wohnung mit 47 °C Vorlauftemperatur (rote Balken, 10K), die die ungünstigsten Kreise 113, 116 und 121 vorgeben, gerechnet worden. Die grünen Balken und die rote Temperatur am rechten Rand geben die Heizwassertemperaturen vor, die der Heizlast der einzelnen Räume entsprechen.
Probleme erkannt – Lösung gefunden
Erhebliche Potentiale für Energieeinsparung im Gebäudebereich bei Neu- und Bestandsbauten durch eine „intelligente Regelung“ der Fußbodenheizung hat ein Validierungsauftrag für Forschungs- und Entwicklungsleistungen zum Thema „Energiesparende Beimischregelung der Fußbodenheizung“ ausgemacht. Die Ergebnisse der Validierung sowie der Abschlussbericht sind online verfügbar: www.sprind.org/de/artikel/beimisch-regelung-fussbodenheizung