Ziel der Validierung war es, für ein neues patentiertes Regelsystem für Fußbodenheizungen – die sogenannte „Raumweise Beimischregelung“ – den Nachweis zu erbringen, dass die vorgegebenen Nutzungsziele bezüglich Energieeinsparung, Normenkonformität, Komfort und Nachhaltigkeit den Vorgaben entsprechen. Im Folgenden werden einige Ergebnisse (auszugsweise) aufgelistet: Die Umrechnung der eingesparten Heizenergie durch eine „intelligente Regelung“ der Fußbodenheizung auf eingesparte elektrische Energie erfolgt hierbei anhand der Nutzung von Wärmepumpen mit einer angenommenen Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0.
Die Stromdirektheizung, die vom BMWK, wie eingangs erwähnt, unter „technologische Vielfalt“ eingestuft wird, benötigt also die dreifache PV-Fläche und die dreifache Stückzahl Windenergieanlagen, um die durch die jetzige Drosselregelung verschwendete Heizenergie zu erzeugen.
Umrechnungsfaktoren Photovoltaik, angenommen: Flächenspezifische Leistung (50 W/m²), 1.025 Vollbenutzungsstunden/Jahr. Umrechnungsfaktoren Windenergieanlagen (WEA): Leistungsklasse (2,5 MW), 1.886 Vollbenutzungsstunden/Jahr.
Die im Jahr 2020 gebauten 275.760 Neubauwohnungen mit Fußbodenheizung hätten mit einer „intelligenten Regelung“ folgendes (Energie-)Einsparpotential realisieren können:
- Einsparung Endenergie: 549.138 MWh/a
- Einsparung CO2e-Emissionen: 110.304 Tonnen/a
- Eingesparte Fläche Photovoltaik: 357 ha PV-Fläche
- Eingesparte Windenergieanlagen: 39 Stück WEA
- Etwa 82.728 Wohnungen könnten mit der eingesparten Energie kostenlos beheizt werden.
Die von 1977 bis 2020 gebauten 5.620.000 Bestandswohnungen mit Fußbodenheizung hätten nach einer Sanierung mit einer „intelligenten Regelung“ darüber hinaus – jedes Jahr – etwa folgendes (Energie-)Einsparpotential:
- Einsparung Endenergie: 11.240.000 MWh/a
- Einsparung CO2e-Emissionen: 5.620.000 Tonnen/a
- Eingesparte Fläche Photovoltaik: 7.304 ha PV-Fläche
- Eingesparte Windenergieanlagen: 797 Stück WEA
- Etwa 1,68 Millionen Wohnungen könnten mit der eingesparten Energie kostenlos beheizt werden.
Oder anders ausgedrückt: Gerade in Bestandswohnungen birgt die Nachrüstung der innovativen Fußbodenheizungsregelung ein Riesenpotential an Energieeinsparung von über 30 Prozent. Die geringen Kosten für den Austausch der Regelung amortisieren sich innerhalb von unter zwei Jahren. Es wird außerdem kein Fachpersonal gebunden.
Fazit: Innovation zulassen
GEG und „Heizlast-Norm“ in ihrer aktuellen Ausgestaltung fördern die Energievergeudung. Alle heute errichteten Neubauwohnungen, die mit Fußbodenheizung mit Drosselregelung („Stand der Technik“) ausgestattet werden, sind bereits jetzt sanierungsbedürftig, da sie über 30 Prozent zu viel Energie verbrauchen. Denn die Drosselregelung von Fußbodenheizungen ist im Grunde eine Zweipunktsteuerung – keine Regelung, mit Raumtemperatur-Begrenzung. Sie entspricht nicht einer Raumtemperatur-Regelung nach GEG §63 und muss als „geduldeter Ersatz“ eingestuft werden.
Des Weiteren erfüllt die „klassische“ Drosselregelung von Fußbodenheizungen keinen einzigen Punkt der geforderten „intelligenten Regelung“. Ein Beispiel, um eine solche „intelligente Regelung“ zu realisieren und die drei Ziele „Energieeffizienz, Komfort und Nachhaltigkeit“ beim Betrieb von Fußbodenheizungen in der Praxis sicher zu erreichen, hat der Autor, Peter Gabanyi, mit dem Konzept „Bedarfsheizung mit Beimischregelung als Input-Regelung mit Raumklima als Regelgröße“ entwickelt, erfolgreich validieren und patentieren lassen.
Die wesentliche Voraussetzung für eine energiesparende Fußbodenheizung ist eine echte Regelung nach DIN 19226 und eine real messbare und darstellbare Regelgröße, die auch den Strahlungsanteil mit einbezieht.