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Lüftung

Die Kontrollierte Wohnraumlüftung und das Ökodesign-Label

Auf Herz und Nieren geprüft

Donnerstag, 27.04.2017

Verschärfte Baustandards führen zu immer dichteren Gebäudehüllen bei Neubauten und sanierten Gebäuden. Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) gewinnt auch deshalb als Technik des modernen Wohnens stetig an Bedeutung, sie stellt den notwendigen Luftaustausch im Gebäude sicher. Modernes Wohnen definiert sich so unter anderem über die komfor­table, gesunde und klimafreundliche Ausstattung von Wohngebäuden. Seit gut einem Jahr ist das Labelling von Wohnraumlüftungsgeräten in der EU Pflicht – was bedeutet es für Hersteller, Handel, Fachhandwerker und Bauherren?

Grafische Darstellung eines Hauses mit Wohnungslüftungsanlage.
Quelle: Wolf GmbH, Mainburg
Eine Wohnraumlüftungsanlage ist für die drei Aspekte Komfort, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Hauptsächlich beim Stromverbrauch der Geräte sieht die EU-Kommission noch Einsparpotentiale – Mindeststandards und verpflichtende Herstellerangaben über die Effizienz sollen die Wahl der Endverbraucher auf effiziente Produkte lenken.

Eine Wohnraumlüftungsanlage ist für die drei Aspekte Komfort, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit von großer Bedeutung. Sie entlastet den Bewohner von eigenhändiger Fensterlüftung und garantiert mit vollautomatischem Komfort die für jede Wohnsituation passende Be­lüftung. Durch den Austausch der verbrauchten Raumluft durch gefilterte Außenluft stellt die Lüftungsanlage eine gesunde Wohnsituation her. Vor allem Geräte mit Wärmerückgewinnung (WRG) helfen Bewohnern dabei, klimafreundlich zu leben. Sie gewinnen einen großen Anteil der Raumwärme für die frische Außenluft zurück und senken somit die Betriebskosten und den Energieaufwand der konventionellen Heizung.

Die EU-Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Klimafreundlichkeit von Lüftungsanlagen zu steigern und stärker über deren Bedeutung für energieeffizientes Wohnen zu informieren. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 hat sie die Verordnungen zur Regelung der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen (Nr. 1253/2014) und zur Kennzeichnung der Energieeffizienz (Nr. 1254/2014), bekannt als Ökodesign-Label, verabschiedet. Laut Prognose steigern diese das Potential der Energieeinsparung von Lüftungsanlagen (im Wohn- und Nicht-Wohnbereich) um bis zu 45 Prozent.

Hauptsächlich beim Stromverbrauch sieht die Kommission erhebliche Einsparpotentiale. Mindeststandards und verpflichtende Herstellerangaben über die Effizienz sollen die Wahl der Endverbraucher auf effiziente Produkte lenken. Dies soll Hersteller zu Maßnahmen veranlassen, die den Verbrauch von Energie und anderen wichtigen Ressourcen durch ihre Geräte verringern.

Ein Beispiel schafft Klarheit

Um die Auswirkungen der Verordnungen zu verstehen, versetzen wir uns in die Position eines fiktionalen Herstellers, der ein durchschnittliches Gerät namens "GuteLuft" verkaufen will. Er hat "GuteLuft" bereits bei einer offiziellen Prüfstelle nach deutschen und EU-Normen testen lassen und eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten. Somit dürften Handwerker "GuteLuft" in deutschen Wohngebäuden installieren. Der Hersteller will jetzt herausfinden, wie er es auch konform mit den Verordnungen (EU) Nr. 1253/2014 und 1254/2014 vertreiben kann.

Die Verordnungen beschreiben Wohnraumlüftungsanlagen als Lüftungsanlagen mit maximalem Luftvolumenstrom von 250 m³/h oder maximal 1.000 m³/h, wenn das Gerät ausschließlich für Wohnräume bestimmt ist. "GuteLuft" ist ein zentrales Lüftungsgerät für Wohnräume durchschnittlicher Größe, es fällt mit einem Einsatzbereich von 60 bis 240 m³/h unter diese Definition.

Jeweils ein Ventilator mit Höchstleistung von 80 W führt dem Innenraum Zuluft zu und einer leitet die verbrauchte Abluft ab. So übertrifft "GuteLuft" die Grenze für die minimale elektrische Leistung von 30 W pro Luftstrom. Für Geräte mit geringerer Leistung gelten noch keine Anforderungen, diese müssen nur mit Produktinformationen ausgestattet werden.

Lüftungsanlagen, die Wärmeübertrager und Wärmepumpen kombinieren oder "eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus ermöglichen" (1253/2014, Artikel 1g), benötigen kein Label. Das Beispiel "GuteLuft" verfügt zur Wärmerückgewinnung nur über einen rekuperativen Wärmeübertrager, der die thermische Energie der Abluft in die Zuluft leitet.

Erfüllt ein Wohnraumlüftungsgerät alle Voraussetzungen, dann darf der Hersteller es vertreiben und muss seinen Pflichten nachkommen. Das Energieeffizienz-Label sowie ein Produktdatenblatt mit Informationsanforderungen müssen seit dem 1. Januar 2016 bei jeder Darstellung gegenüber dem Kunden, beispielsweise im Handel, beigefügt sein. Der Hersteller ist sich sicher, dass "GuteLuft" unter die Verordnungen fällt. Er beginnt damit, sein Label zu erstellen.

Zwei Beispiele für Labels für Wohnraumlüftungsgeräte.
Quelle: eepf-energylabelgenerator.eu
Label für Wohnraumlüftungsgeräte, Beispiele "GuteLuft" und "GuteLuft sensor".

Neben der Produktbezeichnung sind dort drei Kennwerte anzugeben: die Energieeffizienzklasse, der Schallleistungspegel Lwa des Gehäuses in dB und der maximale Luftvolumenstrom in m³/h. "GuteLuft" wird auf dem Label mit zwei jeweils nach oben und unten weisenden Pfeilen als Zu-/Abluftanlage gekennzeichnet. Reine Zu- oder Abluftanlagen werden mit einem nach oben weisenden Pfeil dargestellt.

Den Schallleistungspegel übernimmt der Hersteller aus dem Prüfbericht der EN 13141-7. Bis auf die Energieeffizienzklasse liegen also alle Angaben vor. Geräte werden in Klassen von A+ (besonders energieeffizient) bis G (Gerät verbraucht mehr Energie, als es einspart) eingestuft. Letztere dürfen seit Januar 2016 nicht mehr in der EU vertrieben werden. Ab 2018 wird auch der Vertrieb von Geräten mit den Klassen E und F verboten.

Tabelle der Klassifizierung von Wohnraumlüftungsgeräten anhand des spezifischen Energieverbrauchs.
Quelle: TZWL, nach Verordnung (EU) Nr. 1254/2014, Anhang II
Klassifizierung von Wohnraumlüftungsgeräten anhand des spezifischen Energieverbrauchs.

Für die Klassifizierung braucht unser Hersteller das Ergebnis des spezifischen Energieverbrauchs (SEV) in kWh/(m²·a). Dessen Berechnung basiert auf der Annahme, dass der Betrieb eines Lüftungsgeräts – durch effizienteres Lüften sowie die Wärmerückgewinnung – im Vergleich zu manuellem Lüften und einer konventionellen Heizungsanlage den Energieverbrauch senkt. Vereinfacht gesagt, erhält man den SEV, wenn man die jährliche Einsparung an Heizenergie vom jährlichen Stromverbrauch des Gerätes abzieht. Je negativer der SEV ausfällt, desto mehr Primärenergie spart die Anlage ein.

Von Timo Bewer
Europäisches Testzentrum für Wohnungslüftungsgeräte (TZWL) e.V.
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