"Um dem Anspruch zur Einhaltung der a.a.R.d.T. gerecht zu werden, ist es erforderlich, sich tagtäglich selbst zu hinterfragen: Erfülle ich mit meiner konkreten Vorgehensweise noch den aktuellen Anspruch der a.a.R.d.T? Nicht immer muss etwas, was vor Jahrzenten gelehrt wurde, heute noch aktuell sein", betont Marco Fröhlich.
Neue Fußbodenheizungen immer sauerstoffdicht
Kein Heizungsfachmann würde demnach bei einem Kunden ein diffusionsoffenes Kunststoffrohr als Fußbodenheizungsrohr neu verlegen. Er würde stets darauf achten, dass die zu verlegenden Rohre sauerstoffdicht nach DIN 4726 ("Warmwasser-Flächenheizungen und Heizkörperanbindungen – Kunststoffrohr- und Verbundrohrleitungssysteme") sind. Nun behandelt dieser Beitrag aber bestehende, diffusionsoffene Systeme – das heißt, das Rohr liegt schon seit Jahrzehnten im Fußboden. Ist es hier nicht naheliegend, das Rohr nachträglich auf einen Standard gemäß DIN 4726 im Sinne der Diffusionsdichtigkeit zu bringen?
VDI 2035, Blatt 2, beachten
Wie einleitend beschrieben, birgt das Spülen dieser Rohre im Bestand die Gefahr des Totalschadens. Im Sinne der technischen Regelwerke und letztendlich im Sinne der Definition der a.a.R.d.T. sollte also ein Blick in die VDI 2035, Blatt 2 ("Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen – Wasserseitige Korrosion") geworfen werden. Unter Punkt 6.2 "Sauerstoff" ist zu lesen: Die Füll- und Ergänzungswassermenge soll während der Lebensdauer der Anlage das Dreifache des Wasserinhaltes der Anlage nicht überschreiten.
Wird man nun dieser Forderung gerecht, wenn man in einer Heizperiode mehrfach die Fußbodenheizung spült und somit unter Umständen hunderte von Litern Heizungswasser aus-tauscht?
Die Antwort ist schnell gefunden, denn hier ist die VDI 2035, Blatt 2 eindeutig: Die wichtigste Anforderung zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist das sauerstoffarme Heizungswasser (s. Abschnitt 6.2). Erfahrungsgemäß treten in korrosionstechnisch geschlossenen Anlagen, die mit unbehandeltem Heizwasser betrieben werden, keine Korrosionsschäden auf.
Des Weiteren findet sich unter Punkt 8.3.3 "Betrieb, Wartung, Instandhaltung" folgende Aussage: Bei Anlagen mit hohen Nachspeisemengen (z.B. bei über zehn Prozent des Anlageninhalts pro Jahr), ist unverzüglich die Ursache zu suchen und der Mangel zu beseitigen. Zu beachten ist, dass bei ständig hoher Nachspeisung von Füll- und Ergänzungswasser auch für die Bauteile in Fließrichtung nach der Einspeisestelle eine erhöhte Korrosionswahrscheinlichkeit besteht.
Fazit
Das Spülen von verschlammten, diffusionsoffenen Fußbodenheizungen birgt Risiken, die zum Totalausfall der Fußbodenheizung führen können. Jedes Jahr müssen in ganz Deutschland durch Spülmaßnahmen verdichtete Fußbodenheizkreise stillgelegt werden.
"Spülmaßnahmen, in welcher Form auch immer, als reine Wasser- oder Druckimpulsspülungen, werden dem heutigen Anspruch der a.a.R.d.T. nicht mehr gerecht. Sie stellen eine Symptombekämpfung und keine Ursachenbeseitigung dar", unterstreicht Marco Fröhlich von TGA Rohrinnensanierung. Weiterhin existieren Vorgaben in technischen Regelwerken, die im Widerspruch zu durchgeführten Spülmaßnahmen stehen.
Die Möglichkeit, diffusionsoffene Rohre nachträglich normenkonform sauerstoffdicht zu machen, ist gegeben. Jedoch setzt die Machbarkeit dieser Sanierungstechnik Kriterien voraus, die bei durchgeführten Spülmaßnahmen unter Umständen nicht mehr gegeben sind. Oder einfacher ausgedrückt: "Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt jede Hilfe zu spät."
Optionen sind ebenfalls denkbar, von der Neuinstallation, respektive Kernsanierung der Fußbodenheizung, bis hin zur Umstellung der Beheizungsart (z.B. Heizkörper, Wandheizungen).