Zustimmung und Kritik
Anhörung: Noch handelt es sich bei der aktuellen Fassung des GNDEW um einen Entwurf. Der hat noch nicht den Segen des Parlaments. Das macht sich gerade schlau. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestags als eine der zu passierenden Stationen auf dem Weg zur Gesetzeswürde hatte zum 15. März Verbände und Gutachter zu einer öffentlichen Anhörung ins Abgeordnetenhaus nach Berlin eingeladen und um Stellungnahmen gebeten. Der Rollout soll bis 2030 weitgehend abgeschlossen sein. Was steht dem entgegen, wo muss der Entwurf nachgebessert werden? Als wirtschaftlich vertretbare Jahreskosten für den angeschlossenen Endnutzer akzeptiert die Vorlage als Preisobergrenze 20 Euro für Geräte mit einer Leistung zwischen 7 bis 15 kW, 50 Euro für 15 bis 25 kW und 120 Euro für 25 bis 100 kW. Die stellen keine wesentliche Hürde dar. Die Anmerkungen dazu hielten sich in Grenzen. Die Mehrheit des finanziellen Aufwands hat der Netzbetreiber zu tragen.
Naturgemäß stimmten die Vertreter der Hersteller und Verbände aus der Elektro- und Digitalwirtschaft dem Entwurf zur Beschleunigung des Rollouts im Wesentlichen zu, von verschiedenen Details abgesehen. Zweifel am generellen Wert solch eines Dekrets kamen sozusagen von außen:
„Mit dem Gesetz soll das alte Schlagwort »Spitzenglättung« umgesetzt werden. Der massive Ausbau der regenerativen Erzeuger wird ohne verfügbare Elektrolyseure im GW-Leistungsbereich und den Bau neuer Gaskraftwerke (über 50 Anlagen à 800 MW) keine Verbesserung erbringen. Mangels verfügbarer Leistungserzeuger kann die Digitalisierung der Netze keine Lösung bieten. Durch den Mehrbedarf für die E-Mobilität und den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen wird eine gesicherte Stromversorgung mehr gefährdet. Auch ein gesteigertes Importieren elektrischer Leistung von unseren europäischen Nachbarn kann keine Abhilfe leisten. Die erforderlichen Übertragungsleitungen stehen nicht zur Verfügung. Es wird heute schon eine Versorgungslücke für das Jahr 2025 prognostiziert.“ (Prof. Alwin Burgholte, Wilhelmshaven)
Bilanz alle 15 Minuten
Dass zukünftig sämtliche Kommunikationsdaten über die Einheit Gateway und iMSys laufen müssen, halten mehrere Sachverständige für bedenklich. „Die 900 grundzuständigen Messstellenbetreiber sind nicht ansatzweise dafür aufgestellt, die Kommunikationsanforderungen sämtlicher Hersteller von PV-Anlagen, Speichern, Wallboxen und Wärmepumpen über SMGW umzusetzen.“ (Felix Dembski, sonnen GmbH)
„Der Rollout von intelligenten Messsystemen ist im Sinne der besseren Sichtbarkeit und der Bilanzierbarkeit zu begrüßen. Die Verpflichtung zur 15-Minuten-Bilanzierung bei Einsatz intelligenter Messsysteme ist ein konsequenter Schritt, um die Flexibilität im Stromsystem verfügbar zu machen. Das iMSys stellt hier im Vergleich zur sonst eingesetzten teuren Registrierenden Leistungsmessung (RLM) eine kostengünstige Alternative dar. Der BSW begrüßt daher den Rollout von iMSys für die Messung und Bilanzierung. Allerdings hat Deutschland mit dem Ansatz, die Übertragung von Messdaten mit der Steuerung eines dezentralen Stromsystems verpflichtend über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes intelligentes Messsystem zu koppeln, einen Sonderweg eingeschlagen, den der BSW für nicht sinnvoll hält. Danach soll jede Kommunikation (auch Softwareupdates), die auch nur mittelbar Einfluss auf Steuerungshandlungen hat, über ein SMGW erfolgen. Nach unserem Wissen wurde dies bislang nicht erprobt. Die Anbindung von EE-Anlagen, die aktuell sicher in virtuelle Kraftwerke eingebunden sind, ist auf dieser Grundlage so nicht mehr möglich! Hier droht nach 15 Jahren Stillstand bei der Übermittlung von Messwerten jetzt vergleichbarer Stillstand bei der Steuerung von Anlagen. Im weltweiten Wettlauf um die Technologie-Führerschaft im Cleantech-Bereich können wir uns solche Fehler nicht mehr leisten.“ (Bundesverband Solarwirtschaft/BSW-Solar).