Vorteile für Investoren:
- Verwendung von ungedämmten, in Ringen angelieferten PE-Rohren,
- Ringleitungen dienen zusätzlich als "Erdkollektoren",
- durch Gleichzeitigkeitsfaktor kann die Wärmequelle kleiner gewählt werden,
- Kühlung kann zu einer weiteren Größenreduzierung der Wärmequelle führen,
- nur geringe zusätzliche Erdarbeiten, da die Verlegung der Erdleitungen parallel zu Wasser- und Abwasserleitungen erfolgen kann,
- Netzausbau kann in die Erschließungskosten eingerechnet werden,
- Mehrsparten-Hauseinführung,
- keine Abnutzung der Rohrleitungen, hohe Lebensdauer,
- staatliche und regionale Förderungen.
Vorteile für Netzbetreiber:
- langfristig planbare Energiekosten,
- keine Abhängigkeit von zusätzlichen Energie- oder Wärmelieferanten,
- enorme CO2-Einsparung,
- Einbindung in ein intelligentes Stromnetz ("Smart Grid"),
- emissionsfreie Wärme- und Kältelieferung,
- Kundenbindung durch Lieferverträge,
- gesetzliche Vorschriften (EnEV/EEWärmeG) werden erfüllt,
- geringe Betriebs- und Verbrauchskosten.
Vorteile für Endverbraucher:
- kein Investitionsrisiko bzw. verringerte Baukosten,
- je nach Abrechnungsmodell keine Investition für die Wärmeerzeugung,
- Netzbetreiber gewährleistet Betriebssicherheit,
- gesetzliche Vorschriften (EnEV/EEWärmeG) werden erfüllt,
- monatliche Energiekostenabrechnung (optional),
- keine Schallemissionen,
- Heizen und Kühlen möglich (erhöhter Wohnkomfort),
- Fernwartung durch Netzbetreiber (optional),
- einfache Heizkostenabrechnung und "kalkulierbare" Energiepreise,
- Beitrag zum Umweltschutz.
Netztypen und Netzstrukturen
Wärmepumpen in kalten Nahwärmenetzen können unter Umständen mit einer größeren Jahresarbeitszahl betrieben werden, im Vergleich zu Einzelwärmepumpen, die dezentral und mit individuellen Wärmequellen bei den Verbrauchern arbeiten. In kalten Nahwärmenetzen wird zudem die Erschließung mehrerer Wärmequellen gespart. Wegen des niedrigen Temperaturniveaus sind allerdings relativ große Volumenströme im Netz erforderlich. Die Erschließung der Wärmequelle erfolgt auf Risiko des Netzbetreibers.
Während konventionelle Wärmenetze in der Regel als gerichtetes Netz betrieben werden, die Netzpumpe also üblicherweise von der Heizzentrale zu den Wärmekunden fördert, kann kalte Nahwärme auch ungerichtet arbeiten. In diesem Fall wird für einzelne Verbraucher der Vorlauf zum Rücklauf, beispielsweise weil der eine Kunde noch heizt, der andere aber schon kühlt.
Staatliche Förderung auch für Großprojekte
Mit der Förderung von "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0" werden seit dem 1. Juli 2017 die Planung und der Bau von hocheffizienten und weitgehend erneuerbaren Wärmenetzsystemen ganzheitlich unterstützt.
Gegenstand der Förderung ist die Planung und Vorbereitung sowie die Entwicklung und Realisierung von "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0". Ein "Wärmenetzsystem 4.0" im Sinne des BAFA-Förderprogrammes umfasst die Wärmequellen, Wärmenetzleitungen, Wärmespeicher, Anpassung der Wärmesenken und die erforderliche Mess-, Regelungs- und Steuerungstechnik sowie optional auch Sektorkopplungs-Anlagen.
Die Realisierung kann durch Neubau oder Transformation eines räumlich abgegrenzten Teilbereichs eines bereits bestehenden Wärmenetzes erfolgen. Wer die Anforderungen für ein "Wärmenetz 4.0" nicht erfüllen kann, für den ist auch eine Kombination verschiedener Fördertatbestände aus dem Marktanreizprogramm denkbar. Hier werden Großwärmepumpen und Wärmenetze ebenfalls gefördert.
Politische Rahmenbedingungen nicht optimal
In der vergangenen Legislaturperiode wurden wichtige Weichen für die Energiewende und den globalen Klimaschutz gestellt. Mit der neuen Bundesregierung muss die Energie- und insbesondere die Wärmewende nun endlich eine kraftvolle Dynamik entfalten, damit die langfristigen Ziele erreichbar bleiben können. Dazu bedarf es, aus Sicht des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V., entsprechender Impulse seitens der Politik:
- wettbewerbsfähige Strompreise/Abschaffung der Stromsteuer,
- Haushaltsfinanzierung der besonderen Ausgleichsregelung (EEG),
- Abschaffung der Förderung für rein fossile Heizungsanlagen,
- Aufstockung der Förderung für erneuerbare Wärmetechnologien,
- Abschaffung unnötiger Auflagen und Vorgaben für die Inanspruchnahme der Förderung,
- einheitliche Antragsverfahren,
- Zusammenlegung von Energieeinsparrecht (EnEG/EnEV) und Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG),
- bundesweit einheitliche sowie praxisnahe Vorgaben des Baurechts sowie des Trinkwasser- und Lärmschutzes.
Zahlreiche Siedlungsprojekte und Quartierslösungen mit Wärmepumpen zeigen, dass der Kombination unterschiedlicher Wärmequellen (Erdwärme, Grundwasser, Abwärme) und der Einbindung weiterer Energie- und Wärmeerzeuger (KWK, PV, Solarthermie) kaum Grenzen gesetzt sind. Viele Energieversorgungsunternehmen springen schon heute auf den Zug der Nahwärme auf, denn so können sie ganze Quartiere umweltfreundlich mit Wärme versorgen.