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Wärme

Energielabel in der Heizungstechnik: Hersteller, Handel, Handwerk in der Pflicht

Freitag, 27.03.2015

Paketlabel

Paketlabel können vorab durch den Hersteller ausgestellt und ausgewiesen werden, wenn alle Komponenten von ihm als vorkonfiguriertes Paket angeboten werden. Der Fachhandwerker kann in diesem Fall beim Verkauf auf das Paket­label des Herstellers zurückgreifen. Wird ein Paket aus Komponenten von unterschiedlichen Herstellern zum Verkauf angeboten, so muss der Fachhandwerker die Energieeffizienzklasse des Pakets auf Basis der energetischen Kenndaten der Komponenten selber ermitteln und dem Endnutzer im Angebot mitteilen. In der Abb. 12 sind die einzelnen Paketlabel-Arten dargestellt: für die Raumheizung, Warmwasserbereitung und Kombiheizung. Das Paket­label besetzt im Gegensatz zum Produktlabel alle Energieeffizienzklassen (G bis A+++).

Beispiele für Paketlabel von Verbundanlagen für die Funktionen Raumheizung, Warmwasserbereitung und Kombiheizung.
Quelle: BDH
Abb.12: Paketlabel von Verbundanlagen für die Funktionen Raumheizung, Warmwasserbereitung und Kombiheizung.

Im linken Bereich des Energielabels werden das Raumheizgerät (Symbol Heizkörper), der Warmwasserbereiter (Symbol Wasserhahn mit Lastprofil) oder das Kombiheizgerät (beide Symbole) mit der ursprünglichen Energieeffizienzklasse aus dem Produktlabel ange­geben. Weiterhin werden im linken Bereich die zusätzlich im Paketlabel eingebundenen Komponenten abgebildet (Solareinrichtung, Warmwasserspeicher, Temperaturregler, Zusatzraumheizgerät).

Beim Ausstellen des Labels ist durch ein Kreuz an der jeweiligen Stelle kenntlich zu machen, welche Komponenten im Produktpaket eingebunden sind.

Im rechten Bereich des Energielabels erfolgt die Ausweisung der Energieeffizienzklasse des Produktpakets durch einen Pfeil in der Skalierung oder im Falle einer Kombiheizung durch jeweils einen Pfeil in der Skalierung für die Funktion Raumheizung und für die Funktion Warmwasserbereitung.

In der Abb. 13 ist für ein Produktpaket, bestehend aus einem Gas-Brennwertkessel, einem Temperaturregler und einer Solaranlage mit einem solarbetriebenen Warmwasserspeicher, das Berechnungsschema zur Ermittlung der Energieeffizienzklasse des Produktpakets für die Funktion Raumheizung dargestellt.

Ausgehend von der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz des Gas- Brennwertkessels von 92 Prozent werden drei Prozent für den Einsatz eines witterungsgeführten Temperaturreglers (Klasse V) und elf Prozent für die Einbindung der solaren Heizungsunterstützung hinzu addiert. Im Ergebnis wird der im Produkt­label A gekennzeichnete Gas-Brennwertkessel durch die zusätzlichen Heizungskompo­­nenten zu einem A+ aufgewertet. Die in der Berechnung benötigten Kenndaten der Komponenten des Produktpakets können aus den Produktunterlagen der Hersteller entnommen werden. Die Ermittlung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz eines Produktpakets mit einem Kombiheizgerät oder einem Warmwasserbereiter erfolgt in ähnlicher Weise.

Grafik einer beispielhaften Ermittlung der Effizienzklasse eines Paketlabels
Quelle: BDH
Abb.13: Beispielhafte Ermittlung der Effizienzklasse eines Paketlabels (Funktion Raumheizung).

Pflichten der Fachhandwerker beim Verkauf von heizungstechnischen Produkten

Fachhandwerker und Händler, die ab dem 26. September 2015 Raumheizgeräte anbieten, müssen sicherstellen, dass: 

  • an jedem Raumheizgerät in der Verkaufsstelle das vom Hersteller bereitgestellte Energielabel deutlich sichtbar auf der Außenseite der Gerätefront angebracht ist;
  • bei zum Verkauf angebotenen Raumheizgeräten, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Endnutzer das Gerät ausgestellt sieht, das Gerät zusammen mit den durch den Hersteller bereitgestellten Informationen zum Energielabel vermarktet werden;
  • Werbung, die sich auf ein bestimmtes Modell von Raumheizgeräten bezieht und Angaben zum Energieverbrauch oder zum Preis enthält, einen Hinweis auf die Klasseneinstufung des entsprechenden Modells umfasst;
  • technische Unterlagen, die sich auf ein bestimmtes Raumheizgeräte­modell beziehen und dessen besondere technische Parameter beschreiben, einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Modells umfassen. 

Die gleichen Pflichten für den Fachhandwerker gelten beim Verkauf von Warmwasserspeichern, Warmwasserbereitern und Produktpaketen (Verbundanlagen).

Worauf muss geachtet werden?

Bei der Bewertung der Energieeffizienzklasse eines Energielabels im Heizungsbereich ist zu berücksichtigen, dass ein Raumheizgerät, ein Warmwasserbereiter, ein Kombiheizgerät und auch ein Warmwasserspeicher immer eine Komponente eines Heizungs- und/oder eines Trinkwarmwasserbereitungssystems ist. Dies ist bei Produkten der weißen Ware oder auch bei TV-Geräten nicht der Fall. Hier handelt es sich um Produkte, welche durch einen Stromanschluss elektrische Energie beziehen und eine abgeschlossene Einheit für sich sind.

Bei Heizungs- und Trinkwarmwassersystemen muss darauf geachtet werden, dass alle Komponenten aufeinander abgestimmt sind und das System ordnungsgemäß in­stalliert, betrieben und gewartet wird. Ansonsten lassen sich die im Energielabel ausgewiesenen Energieeffizienzklassen im realen Betrieb nicht erreichen. Der Fachhandwerker und Planer muss somit den Endnutzer immer beraten und auf die Auswahl des passenden, für das System und die Nutzung richtigen Produkts hinweisen. Dies gilt auch für Warmwasserspeicher.

Des Weiteren weisen die einzelnen Energielabel im Heizungsbereich unterschiedliche Skalierungen bei der Angabe der Energieeffizienzklasse auf. Während z.B. Produktpakete die Energieeffizienzklasse A+++ erreichen können, liegt bei Warmwasserspeichern und Warmwasserbereitern das Maximum bei A. Raumheizgeräte können maximal ein A++ erreichen. Dies ist bei der Auswahl eines heizungstechnischen Produkts oder eines Produktpakets zu beachten.

Auch sind die Anforderungen zum Erreichen einer Energieeffizienzklasse unterschiedlich. So ist es durchaus möglich, dass z.B. ein Warmwasserspeicher als Einzel­produkt nur die Energieeffizienzklasse B erreicht, als Bestandteil eines Kombi­heiz­gerätes oder eines Produktpakets in Abhängigkeit des Lastprofils aber ein A+ bzw. ein A++.

Ebenfalls muss bei der Auswahl eines Warmwasserspeichers berücksichtigt werden, dass in die Energieeffizienzklasse eines Warmwasserspeichers nur die Bereitschaftsverluste des Speichers einfließen. Weitere konstruktive Merkmale des Speichers, sowie z.B. die energie­effiziente Schichtladetechnik, werden nicht berücksichtigt.

Durch den Einbezug von Produkten und Produktpaketen, welche unterschiedliche Energieträger benötigen, lassen sich die zu erwartenden Energiekosten nicht vollständig aus der Energieeffizienzklasse ableiten. Die spezifischen Kosten des Energieträgers sind hierbei zu berücksichtigen.

Die vorgenannten Anmerkungen verdeutlichen, dass die ausgewiesene Energieeffizienzklasse nur ein Entscheidungskriterium bei der Auswahl eines heizungstechnischen Produkts oder Produktpakets ist. Wichtig ist, dass der Endverbraucher zusätzlich durch einen Fachhandwerker oder Planer beraten wird und die Information erhält, ob das Raumheizgerät, der Warmwasserbereiter, das Kombiheizgerät oder der Warmwasserspeicher für den Betrieb in seinem Heizungs- und/oder Trinkwarmwassersystem geeignet ist.

Von Lothar Breidenbach
Geschäftsführer Technik, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)

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