Der Anteil der Zentralheizungen ist hier mit etwa 70 Prozent geringer, weil in Mehrfamilienhäusern, insbesondere in den Großstädten, Systeme wie die Etagenheizung oder die Fernwärmeheizung stärker ins Gewicht fallen. So hat die Fernwärme bei Wohngebäuden einen Anteil von 5,2 Prozent, bei Wohnungen von 13,5 Prozent. Knapp jede zehnte Wohnung wird hierzulande mit einer Erdgas-Etagenheizung beheizt. Übrigens wird in rund 27 Prozent der Wohnungen neben der primären Heizung noch ein zweiter Wärmeerzeuger genutzt (sprich Kamine, Holzpellets-Einzelöfen oder Solarthermie). Und mit einem Anteil von nahezu 72 Prozent dominiert in Deutschland die zentrale Warmwasserbereitung in den Wohnungen. Insgesamt überwiegen leitungsgebundene Heizungssysteme. Leitungsgebundene Energieträger bilden das Kerngeschäft für zahlreiche Unternehmen der Energieversorgung. So sind die Nutzer von Erdgas, Fernwärme oder Strom denn auch nahezu ausschließlich Kunden der Energieversorger. Diese würden ihr Geschäft gerne ausbauen. Das Potential dafür ist laut BDEW gegeben: etwa 2,5 Mio. Wohngebäude würden sich relativ leicht auf Erdgas umstellen lassen, immerhin 240.000 auf Fernwärme. Das entspricht einem Potential von über 2,7 Mio. Wohngebäuden in Deutschland. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern könnten rund jedes zweite der bislang mit Öl beheizten Gebäude auf den Energieträger Erdgas umgestellt werden, da sie sich in einer Straße mit vorhandener Gasleitung befinden. Von den momentan noch mit Öl beheizten Mehrfamilienhäusern komme jedes dritte für eine Umstellung auf Erdgas in Frage. Für andere Wohngebäude biete sich die Installation einer mit Strom betriebenen Wärmepumpe an. Beim Einsatz von Strom empfiehlt sich ein Blick auf den Preis für die bezogene Kilowattstunde. Idealerweise nutzen Verbraucher den Eigenstrom aus der Photovoltaikanlage. Muss der Strom aus dem Netz der Energieversorger bezogen werden, so sehen sich Verbraucher einem stetig gewachsenen Anteil von Steuern, Abgaben und Umlagen ausgesetzt. Nach der Liberalisierung des Strommarktes zum 29. April 1998 ist ihr Wert von 4,07 Cent/kWh auf nunmehr 15,51 Cent/kWh angewachsen (Abb. 42).
Weit über die Hälfte ihres Strompreises müssen Haushalte nunmehr für Steuern, Abgaben und Umlagen aufwenden. Rund ein Viertel entfällt auf Netzentgelte (inkl. Messstellenbetrieb) und nur noch gut ein Fünftel auf die – vom Markt beeinflusste – Strombeschaffung und den Vertrieb (Abb. 43).
So sind die Strompreise für Haushalte mit der Liberalisierung nur kurz gesunken. Von dem Jahr 2000 an ist der Preis bis zum bisherigen Höchstwert in 2014 kontinuierlich, Jahr für Jahr, gestiegen – von 13,94 Cent/kWh bis auf 29,14 Cent/kWh (bezogen auf eine Jahresverbrauch von 3.500 kWh). Aktuell liegt der Durchschnittspreis bei 28,69 Cent/kWh. Den Verbrauchern nicht immer bewusst, ist die Tatsache, dass die Preise für die EEG-Umlage, Stromsteuer, KWK-Aufschlag, Offshore-Haftungsumlage oder der §19 StromNEV-Umlage noch zusätzlich mit der Mehrwertsteuer beaufschlagt werden. So wird beispielsweise aus der EEG-Umlage statt netto 6,354 Cent/kWh ein Wert von brutto 7,561 Cent/kWh. Wenig bekannt ist auch, dass es bei der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) um die Entlastung stromintensiver Industrien geht. Diesen werden niedrigere, individuelle Netzentgelte zugestanden. Die Übertragungsnetzbetreiber gleichen die daraus entgangenen Erlöse untereinander aus. Finanziert wird dies über einen Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage), die seit 2012 anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt werden.
Impulse für die Wärmewende
Letztendich geht es bei den Verbrauchern darum, Energie zu sparen, die Effizienz zu steigern. Neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller will das BMWi (Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie) mit dem in diesem Jahr gestarteten Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) setzen. Bauherren erhalten Fördergelder für den Austausch der Heizung oder den Einbau einer Lüftungsanlage. Auch Kombinationslösungen sollen gefördert werden. So sollen mit dem Einbau von Lüftungsanlagen in Kombination mit einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle Bauschäden (wie Schimmel) verhindert und der Wohnkomfort gesteigert werden. Bezuschusst werden der Einbau besonders effizienter Gasheizungen oder Heizungen mit erneuerbaren Energien, einschließlich Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems. Zwar begrüßt der BDEW die Fördermaßnahme, doch dürfe dabei das Thema steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht außer Acht gelassen werden. „Die Wirkung einer solchen Maßnahme ist deutlich höher einzuschätzen als die weitere Aufstockung bestehender Fördertöpfe: Eine steuerliche Förderung würde etwa 14 Mio. Selbstnutzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern direkt erreichen.“ Ähnlich äußert sich BDH-Präsident Manfred Greis anlässlich der Energieeffizienzstrategie Gebäude. Diese setze zwar ein starkes Signal für die Erschließung der hohen Energieeinspar- und Kohlendioxid-Minderungspotentiale im Gebäudebereich, doch bestünden nach wie vor erhebliche Hindernisse für den beschleunigten Abbau des Modernisierungsstaus im Gebäudebestand. So fehlten die von Politik und Wirtschaft seit Langem geforderten steuerlichen Anreize für die Umsetzung der Doppelstrategie aus Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Die langfristige Ausrichtung der Energieeffizienzstrategie Gebäude auf das Jahr 2050 sei verständlich, sollte aber nicht den Blick verstellen für die unmittelbar anstehenden kurzfristigen und mittelfristigen Herausforderungen, ergänzt BDH-Geschäftsführer Andreas Lücke. „Hierzu zählen insbesondere die rasche Steigerung der Austauschquote veralteter Heizungsanlagen und die Wiederbelebung des stark schwächelnden Marktes der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt.“ So setzt sich der Verband für eine technologie- und energieträgerneutrale Effizienzstrategie ein, die den Wettbewerb im Wärmemarkt sichert und damit Innovationen auslöst. „Die Energieeffizienzstrategie Gebäude ist alter Wein in neuen Schläuchen“, meint Dr. Peter Hug, Sprecher des Forum Gebäudetechnik im VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau). Die Maßnahmen, die bislang schon offensichtlich keinen richtigen Schwung in die Sanierungstätigkeit bringen konnten, sollen – wie auch immer – weiterentwickelt werden. Die zündende neue Idee ist nach wie vor nicht da. Wichtig sei, sicherzustellen, dass die Ziele des Energiekonzeptes machbar, bezahlbar, wirtschaftlich, zuverlässig, langlebig und nutzerfreundlich sind. Der VDMA spricht sich für Flexibilität aus, um auf neue technische Entwicklungen und Herausforderungen reagieren zu können. Hier wäre dann auch das Modell der steuerlichen Förderung deutlich besser geeignet als Anreizsysteme. „Wir fordern grundsätzlich nach wie vor die Einführung einer allgemeinen degressiven Abschreibung, zumindest aber eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden, um die Sanierung im Bestand zu steigern“, so Hug. Als wichtigen Baustein der Energiewende im Gebäudebestand sieht das Forum Gebäudetechnik die Energieberatung im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebereich an. Dazu sei es von zentraler Bedeutung, dass Berater die zur Verfügung stehenden Technologien kennen und über Anwendungsmöglichkeiten sowie deren Effizienzpotentiale informiert sind. Die Informationsmaßnahmen zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen insbesondere auf Basis einer Lebenszykluskostenbetrachtung würden nicht nur die Transparenz und Wirksamkeit der Energieberatung erhöhen, sondern könnten dazu beitragen, dass diese Investitionen letztendlich auch getätigt werden.