Wie werden Wärme- und Kältezähler richtig dimensioniert?
Oft werden Wärme- und Kältezähler zu groß dimensioniert. Das führt speziell bei einem Einbau in den volumenvariablen Regelkreislauf dazu, dass sie geringe Volumenmengen bis hinein in den Bereich der Mindestanlaufmengen nicht ausreichend genau erfassen. Zu große Zähler sind aber auch teurer und treiben die Folgekosten für den Eichaustausch alle fünf Jahre unnötig in die Höhe.
Typ und Größe der Wärmezähler werden über den erforderlichen Nenndurchfluss qp (m³/h) abgeleitet. Da die Heizlastberechnung genügend Reserven enthält und maximale Durchflüsse sehr selten und relativ kurzzeitig vorkommen, gelten für die Dimensionierung folgende Regeln als erste Richtwerte:
Wärmezähler sind so auszulegen, dass im Normalbetrieb der Anlage beim Einbau in den volumenvariablen Regelkreis folgende Volumenströme an der Messstelle registriert werden können:
- 70 bis 85 Prozent von qp bei mechanischen Volumenmessteilen,
- 80 bis 120 Prozent von qp bei statischen Volumenmessteilen (Ultraschallzähler etc.),
- 50 bis 65 Prozent, max. 80 Prozent von qp beim Einbau in den volumenkonstanten Regelkreis (80 Prozent gelten nur für messstabile Zähler, wie z. B. Ultraschall- oder Woltmanzähler).
Diese Angaben sind Empfehlungen. Der Fachplaner muss sie anlagenbezogen prüfen.
Welche Wärmezähler eignen sich am besten zur Messung des Energieanteils für die Trinkwassererwärmung?
Zu empfehlen ist ein Ultraschallwärmezähler, wie der Minol-Ultraschallwärmezähler "Minocal C5-IUF", wenn sich der Heizwasserdurchfluss für die Warmwasserbereitung nicht genau bestimmen lässt oder wenn im Heizkreis mit einem schnell schwankenden Wärmeverbrauch zu rechnen ist.
Dies betrifft beispielsweise Wohnungsstationen, bei der Plattenwärmeübertrager das Trinkwasser erwärmen. Ultraschallzähler arbeiten auch bei Überlast sicher und können auf sprunghafte Änderungen der Heizwassertemperatur, wie sie für diese Plattenwärmeübertrager typisch sind, schnell reagieren. Der gewählte Zählertyp muss für diese Einbausituationen für eine schnelle Temperaturmessung ≤ 8 Sekunden programmiert sein.
Was ist beim Einbau von Wärmezählern in Heizungsanlagen mit solarthermischer Unterstützung zu beachten?
Seit 1. August 2016 regelt die neue Technische Regel VDI 2077 Blatt 3.3 die Wärmemesstechnik für Heizungsanlagen mit solarthermischer Unterstützung. Wie auch bei konventionellen Heizungsanlagen, muss der Energieanteil für die Trinkwassererwärmung mit einem Wärmezähler gemessen werden, wenn eine Heizkostenabrechnung nach gültiger Heizkostenverordnung erstellt werden soll. Die VDI 2077 Blatt 3.3 regelt neben den Berechnungsmethoden für solare Deckungsgrade auch die korrekte Anordnung dieses Wärmezählers im Anlagenkonzept.
Was ist beim Einbau von Wärmezählern in Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) zu beachten?
Laut HKVO dürfen Eigentümer nur die Kosten für thermische Energie auf die Hausbewohner umlegen. Die VDI 2077 Blatt 3.1 beschreibt Methoden, um von den gesamten Erzeugungskosten jene für Strom zu trennen.
Dabei unterscheidet man zwischen geprüften und ungeprüften Anlagen, je nachdem ob die Wirkungsgrade und Kennlinien des Blockheizkraftwerks (BHKW) herstellerunabhängig geprüft sind und ein Prüfzertifikat vorliegt.
Für ungeprüfte BHKW-Anlagen ist ohnehin eine vollständige Messausstattung vorgeschrieben. Das heißt, alle Verbrauchswerte für die Kostenberechnung werden ausschließlich über Messgeräte (Stromzähler, Brennstoffzähler und Wärmezähler für das BHKW) ermittelt.
Bei geprüften modulierenden oder auch nicht modulierenden BHKW-Anlagen können alternativ Leistungsparameter zum thermischen und elektrischen Wirkungsgrad der Anlage in die Berechnung einfließen. Ein Wärmezähler nach dem BHKW ist in diesen Fällen nicht unbedingt gefordert. Um die jährliche Kostenermittlung zu vereinfachen, empfiehlt Minol jedoch auch den Betreibern von geprüften und modulierenden BHKW-Anlagen die vollständige messtechnische Lösung. Betreibt ein gewerblicher Wärmelieferant die KWK-Anlage, ist diese von der VDI 2077 Blatt 3.1 nicht betroffen.