Wärme

GEG und BEG: Besser beraten

Freitag, 25.10.2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und staatliche Förderprogramme spielen für Heizsysteme im Neubau und im Bestand eine wichtige Rolle. Der folgende Beitrag liefert einen umfangreichen Überblick über die wichtigsten Punkte für Heizungsfachbetriebe und Planer.

Quelle: Buderus
Überblick über die Optionen bei der Neuanlageninstallation nach GEG.

Das Klimaschutzgesetz definiert ein klares Ziel: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein und dafür müssen die CO2-Emissionen deutlich sinken. Das betrifft alle Sektoren wie Verkehr, Industrie, Energiewirtschaft Landwirtschaft, Abfallwirtschaft – und auch den Gebäudesektor, was wiederum Auswirkungen auf die Heizungsbranche hat. Deshalb werden energieeffiziente Heizsysteme mit erneuerbaren Energien immer wichtiger und dank umfassender Fördermöglichkeiten auch sehr attraktiv für Eigenheimbesitzer: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Systeme auf Basis erneuerbarer Energien. Für eine gute und fundierte Endkundenberatung müssen SHK-Fachbetriebe und Fachplaner die wichtigsten aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Fördermaßnahmen kennen.

Das CO2-Einsparpotential in Bezug auf die Heiztechnik in Gebäuden ist immer noch enorm: Fast die Hälfte der rund 21,6 Millionen Wärmeerzeuger im Bestand arbeitet unzureichend effizient (49 Prozent). Selbst bei den effizienten Wärmeerzeugern (51 Prozent) lässt sich einiges optimieren, denn davon nut-zen bisher nur 23 Prozent erneuerbare Energien (Quelle: Erhebung des Schornsteinfegerhandwerkes für 2022; Schätzung des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie, BDH). Hocheffiziente Systemlösungen mit erneuerbaren Energien können dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Ergänzend zu Maßnahmen für den Wärmeschutz und zur Dämmung.

Für die Heizungsbranche sind vor allem folgende Komponenten des Klimaschutzprogramms, dem Gesamtplan der Bundesregierung für die Klimaschutzpolitik, relevant:

  • CO2-Bepreisung,
  • Gebäudeenergiegesetz,
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Die CO2-Bepreisung

Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) beschlossen. Seit 2024 beträgt der CO2-Preis 45 Euro pro Tonne. Den Preis bezahlen zunächst die Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln. Die Mehrkosten geben sie jedoch an die Verbraucher weiter – das macht sich durch höhere Preise beim Heizen mit fossilen Brennstoffen und beim Tanken bemerkbar und soll Anreize schaffen, den Verbrauch zu senken. Im kommenden Jahr soll der CO2-Preis, laut Bundesregierung, auf 55 Euro/t steigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro/t gelten. Ab 2027 ist für die CO2-Emissionen von Verkehr und Gebäudewärme ein europäisches Emissionshandelssystem geplant. Die schrittweise Erhöhung des CO2-Preises soll dazu beitragen, Emissionen zu vermeiden und nachhaltige Lösungen auf Basis erneuerbarer Energien zu fördern. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds und stehen dann für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz in Deutschland zur Verfügung. Ein Teil kommt zum Beispiel der EEG-Umlage zugute, um den Strompreis zu entlasten. Öl ist vom CO2-Preis und dessen Erhöhungen stärker betroffen als Gas, weil bei der Verbrennung von Öl mehr CO2 freigesetzt wird.

Das Gebäudeenergiegesetz

Seit November 2020 vereint das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • das vorherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
  • die vorherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und
  • das vorherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).

Quelle: Buderus
Die BEG teilt sich in mehrere Teilprogramme auf.

Das GEG fasst alle bau- und anlagentechnischen Anforderungen zusammen, um Energie zu sparen und um regenerative Energien bei der Wärme- sowie Kälteerzeugung in Gebäuden einzubinden.

Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich im §71 GEG geregelt, diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Wichtig: Das GEG verlangt, dass neu eingebaute Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (EE65). Das gilt im Neubau ebenso wie im Falle einer Heizungsmodernisierung – bei Bestandsgebäuden gibt es jedoch Übergangsfristen. Wärmepumpen, Wärmepumpen-Hybridsysteme, gasförmige, flüssige oder feste Biomasse sind die wichtigsten Erfüllungsoptionen und Technologiepfade auf dem Weg zu einer GEG-konformen Heizungsanlage. Aber auch weitere Optionen, wie der Anschluss an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz, sind möglich.

Aktuelle Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ihre Bewertung
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Dann stellen Sie der Redaktion hier Ihre Fachfrage!

Donnerstag, 24.10.2024

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren