Die ErP-Richtlinie schafft EU-weit einheitliche Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, klassifiziert die einzelnen Produktgruppen, LOTs genannt, und bewertet darin die unterschiedlichen Energieeffizienzen. Zum 1. Januar 2018 ergeben sich für die LOTs 20 und 21 (Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine bzw. dezentrale Warmlufterzeuger und zentrale Kalt- und Warmlufterzeuger) wichtige Neuerungen, die im folgenden Beitrag beschrieben werden.
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Hallenheizungshersteller sind gefordert!
ErP-Richtlinie für gasbetriebene Warmlufterzeuger, Dunkel- und Hellstrahler
Donnerstag, 23.11.2017
Ja, es ist bereits genug über die ErP-Richtlinie (Energy-related Products) geschrieben worden und ja, die meisten wissen, würden nur noch die effizientesten Produkte zum Einsatz kommen, könnten Treibhausgasemissionen weiter gesenkt, Feinstaubbelastungen minimiert, kurzum die Umwelt insgesamt geschont werden. Aber so leicht ist das nicht.
Bis die ErP-Richtlinie, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, in allen Bereichen greift, müssen sich Verbraucher bzw. Planer in ihren Entscheidungsprozessen – gerade in der komplexen Haustechnik – auf die Effizienz-Aussagen der Hersteller verlassen. Und weil ja "Klappern" bekanntlich zum Geschäft gehört, wird da gerne mal etwas übertrieben und ein paar Prozentpunkte hoch oder runter gerechnet, je nachdem, in welcher Richtung es für den Verkaufsprozess dienlich ist.
Welches Produkt aber tatsächlich das effizienteste ist, kann vom Käufer bzw. Planer bislang für viele Produktgruppen nicht objektiv bewertet werden.
Energetisch (endlich) die Heizsaison berücksichtigen
Die ErP-Richtlinie bringt hier Licht ins Dunkle. Sie schafft EU-weit einheitliche Vorschriften zur umwelt-gerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, klassifiziert die einzelnen Produktgruppen, LOTs genannt, und bewertet darin die unterschiedlichen Energieeffizienzen. Letztlich wird über eine einheitliche Kennzeichnungspflicht eine Vergleichbarkeit von Energieverbräuchen geschaffen. Das kennzeichnungspflichtige Ergebnis aus der ErP sind demnach Energieeffizienzen, die sich aus unterschiedlichen Parametern errechnen lassen.
"Endlich", wie Uwe Flohren, Prokurist des Hallenheizungsherstellers Schwank und Vorsitzender des figawa-Arbeitskreises für Gasinfrarotstrahler, meint. "Gerade mit der ErP-Richtlinie für die Produktgruppe der Raumheizgeräte (LOT 20 und 21) werden gemeingültige Bewertungskriterien geschaffen, die den Verbrauchern und Planern helfen, die Systeme objektiv zu bewerten. Man kann fast sagen, es ist damit ein großer Schritt in Richtung Verbraucherschutz, also Energiekostenersparnis, gemacht worden."
Und tatsächlich: Zum 1. Januar 2018 müssen Hersteller von zentralen und dezentralen Raumheizgeräten den Effizienzfaktor ersichtlich in ihren Unterlagen kommunizieren. Zudem dürfen Geräte, die die Mindesteffizienz der ErP-Richtlinie nicht erfüllen, nicht mehr vertrieben werden. Dieser Wert, die sogenannte "Saisonale Energieeffizienz (η(s[eta]))", wird im LOT 20 (Produktgruppe für Hell- und Dunkelstrahler, Gas-Öfen, Gas-Kamine) wesentlich über den thermischen Wirkungsgrad und den Strahlungsfaktor η(s,RF) der Geräte bestimmt.
Die Betrachtung der Teil- und Volllasteffizienzen, was der Berücksichtigung einer durchschnittlichen Heizsaison gleichkommt, ist zugleich auch eines der Hauptmerkmale dieser ErP-Richtlinie. Die für die Richtlinie zuständige Kommission hat richtigerweise erkannt, dass Heizungen im Schnitt 85 Prozent im Teillastbetrieb, also in den Übergangszeiten, arbeiten und nur zu etwa 15 Prozent der Volllastbetrieb abverlangt wird (dieses Verhältnis gilt im Übrigen auch für alle anderen Heizgeräte wie z.B. Brennwertkessel).
Zudem wird eine schlechte Regelbarkeit von Heizgeräten (z. B. einstufig) ebenso mit Verlustpunkten "bestraft", wie Heizgeräte, die viel Hilfsenergie benötigen. Effiziente elektrische Antriebe und Ventilatoren werden so zu einem Muss.
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