Für dezentrale Warmlufterzeuger und zentrale Kalt- und Warmlufterzeuger, festgeschrieben im LOT 21, geht man von der gleichen Annahme aus. Auch hier spielt die Anpassung an die saisonalen Bedingungen eine große Rolle. Der thermische Wirkungsgrad η(s,th) berücksichtigt das Teil- und Volllastverhalten der Geräte.
Klaus Dödtmann, Prokurist des Herstellers von direktbeheizten Warmlufterzeugern nordluft Wärme- und Lüftungstechnik und Vorsitzender des figawa-Arbeitskreises der Warmlufterzeuger: "Die ErP-Richtlinie hat uns zweifelsohne wichtige Impulse für die Entwicklung neuer Warmluftgeräte gebracht. Das Potential, inwieweit Warmluftgeräte den Brennwertanteil ausnutzen können, ist heute ebenso wichtig, wie die Möglichkeit der Modulation, also Teil- und Volllastverhalten."
Die figawa, die Bundesvereinigung der Firmen im Gas-Wasserfach e.V., hat die europäische Kommission bei der Entwicklung der neuen Richtlinie mit unterstützt und wichtige Impulse im Sinne einer praxisgerechten Umsetzung geliefert.
figawa-Geschäftsführer Harald Petermann vom Fachbereich Gas betont, dass die Ökodesign-Richtlinie gerade für die Branche der Hallenheizungshersteller ein wichtiger Meilenstein sei: "Um die geforderten Werte der ErP-Richtlinie zu erreichen, müssen sich einige Hersteller mächtig ins Zeug legen. Das Positive daran: Man spürt regelrecht, dass die Branche mit Hochdruck an noch effizienteren Geräten arbeitet. Die Kennzeichnungspflicht schafft deutlich mehr Transparenz, die Hersteller messen unter gleichen Bedingungen und müssen korrekte Werte angeben. Die Branche hat hiermit die Chance, mit hervorragenden Effizienzwerten zu überzeugen."
Kritik bringt die ErP voran
Wie jede Verordnung oder Richtlinie muss sich auch die ErP-Richtlinie mit Kritikpunkten auseinandersetzen. So gibt es Kritiker, die meinen, dass die gebildeten LOTs nicht immer ein homogenes Bild abgeben. Will heißen, die Produktgruppen seien nicht 1:1 vergleichbar und es müssten andere Bewertungsmaßstäbe gefunden, andere Grenzwerte festgelegt bzw. neue LOTs gebildet werden.
Auch in der praktischen Umsetzung stoße die Richtlinie fallweise an ihre Sinnhaftigkeit, vgl. die Diskussionen rund um die Einführung von Produkt- und Paketlabeln für Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher sowie Kombiheizgeräte zum 26. September 2015.
"Das Fundament stimmt! Klar, dass jedes LOT im Umgang mit den ErP-Richtlinien lernen muss. Wichtig ist, dass die Erfahrungen auf europäischer Ebene zurückgespielt werden und die regelmäßige Überarbeitung somit »step-by-step« besser, ja, praxistauglicher wird. Und mit praxistauglicher meine ich auch die sinnige Beurteilung von Aufwand und Nutzen, die in einem vernünftigen Verhältnis stehen müssen", so Petermann.
Fazit
Die ErP-Richtlinie ist allen Kritikpunkten zum Trotz schon wegen der Kennzeichnungspflicht und der damit gewonnenen Transparenz ein Gewinn. figawa-Geschäftsführer Harald Petermann: "Die Richtlinie schafft hingegen noch mehr. Die Hersteller messen die Geräte europaweit nach genormten Verfahren und vielleicht hat man eine Branche über die Bewertung der Teillastwerte so zu Innovationen motiviert. Der Gewinner ist in jedem Falle der Verbraucher, der sich über bessere Effizienzen und damit einhergehend geringere Energiekosten freuen kann. Aber auch der Planer kann nun nach objektiven Bewertungskriterien beurteilen und seine Kunden besser beraten."