Im Markt wird denn auch vermehrt eine grundlegende Neustrukturierung der Abgaben und Umlagen gefordert. Besonders bedürfe es eines alternativen Finanzierungsmodells für die EEG-Umlage (die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, indem die daraus entstehenden Mehrbelastungen auf die Letztverbraucher umgelegt werden). Neben der EEG-Umlage fallen für Haushaltskunden aber auch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen an: so die Stromsteuer (auch Ökosteuer genannt, sie ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch), die Umlage für abschaltbare Lasten (damit werden die Anbieter von Abschaltleistungen vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft), die Offshore-Netzumlage (damit werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert und die entstehenden Belastungen an die Verbraucher weitergegeben), die § 19 StromNEV-Umlage (damit werden die aus der Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten aus der Strom-Netzentgeltverordnung entstehenden Kosten an die Letztverbraucher weitergegeben), der KWK-Aufschlag (damit werden die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz entstehenden Belastungen an die Letztverbraucher weitergegeben), die Konzessionsabgabe (ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können) und nicht zu vergessen die Mehrwertsteuer (sie wird auf den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben).
Doch letztere wird in der Kommunikation gerne „vergessen“ – speziell in Bezug auf die EEG-Umlage. Diese steht bei einem Großteil der Bevölkerung als Synonym für die Finanzierung der Energiewende. Bei den regelmäßigen und überaus medienwirksamen Berichten über Änderungen in der Höhe der EEG-Umlage wird zumeist nur der Netto-Wert genannt. Unerwähnt bleibt in der Regel der Hinweis, dass der Staat auch darauf noch die Mehrwertsteuer von den Haushaltskunden fordert.
So spricht denn auch das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) in seiner Meldung über die „Absenkung der EEG-Umlage von 6,756 ct/kWh in 2020 auf 6,5 ct/kWh ab Januar 2021“ wieder nur von den Netto-Werten. Apropos Absenkung: Eigentlich wäre es zu einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage gekommen. Doch wie von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, wird sie in 2021 auf netto 6,5 ct/kWh und in 2022 auf netto 6,0 ct/kWh gesenkt. Dies ist jedoch nur durch einen Bundeszuschuss möglich. Der Bundeszuschuss beträgt allein für 2021 rund 10,8 Mrd. Euro. Er setzt sich aus Mitteln des Konjunkturpakets sowie Einnahmen aus der neuen nationalen Kohlendioxid-Bepreisung zusammen. Übrigens gibt es für stromintensive Unternehmen seit Jahren eine besondere Ausgleichsregelung. Beispielsweise haben für das Jahr 2020 nach Information des BMWi rund 2.200 energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen einen Antrag auf teilweise Befreiung von der EEG-Umlage gestellt.
Heiztechnik erlebt dynamische Marktentwicklung
Die relativ ungetrübte Kaufkraft der privaten Investoren bescherte der Heizungsbranche jedenfalls nach drei Wachstumsjahren auch im Corona-Jahr 2020 eine dynamische Marktentwicklung, insbesondere bei Pelletskesseln, Wärmepumpen und der Solarthermie. Dies hat sich auch im Handwerk durch eine Verschiebung der Aktivitäten bemerkbar gemacht. Früher dominierte der Sanitärbereich für das Handwerk mit einem Anteil von rund 60 Prozent gegenüber dem Bereich Heizung mit 40 Prozent. Doch im vergangenen Jahr hat die Heizung merkbar an Bedeutung gewonnen, so dass sich die Aktivitäten je zur Hälfte auf die Bereiche Sanitär und Heizung aufteilen. Dabei wuchs der Gesamtmarkt für Wärmeerzeuger in Deutschland im Jahr 2020 nach Information des BDH um 13 Prozent auf 842.000 Stück (Abb. 10, 11).