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Wärme

Heizungswasser fachgerecht konditionieren

Montag, 28.08.2017

Korrosion und Ablagerungen

Insbesondere bei Eisenwerkstoffen (hierzu zählt auch die Wärmeverteilung), hochlegierten Stählen und Aluminiumlegierungen besteht Korrosionsgefahr. Bei Eisenwerkstoffen ist der Sauerstoffanteil im Heizungswasser besonders relevant. Als Grenzwert gilt ein Sauerstoffgehalt von 0,1 g/m3.

Bei der Messung des Sauerstoffgehaltes muss berücksichtigt werden, dass sich der Wert durch Sauerstoffeintrag verändern kann. Dies erfolgt zum Beispiel durch Unterdruck in geschlossenen Heizsystemen, der infolge von Temperaturschwankungen auftritt, wobei Sauerstoff durch Dichtungen oder organische Werkstoffe diffundiert. Daher ist es besonders wichtig, eine Druckhaltung nach VDI 2035-2 Anhang A bzw. VDI 4708-1 zu gewährleisten, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Korrosion ist die elektrische Leitfähigkeit des Heizungswassers, die vom Anteil der Ionen abhängig ist. Befindet sich neben Sauerstoff auch Kohlendioxid im Heizungswasser, kann dies zu Ablagerungen in Form von Eisencarbonat führen. Als Richtgröße zur Vermeidung dieser Ablagerungen gibt die VDI 2035 daher einen pH-Wert von mindestens 8,2 an.

Zur Vermeidung von Korrosion lassen sich stark alkalisierende Zusätze (Inhibitoren) einsetzen. Diese sind jedoch kritisch zu betrachten, wenn bei Mischinstallationen Aluminiumwerkstoffe (Wärmeübertrager, Heizkörper) verwendet werden. Auch umweltrelevante Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden: Viele der am Markt angebotenen Inhibitor-Mischungen enthielten bis vor kurzer Zeit umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe. Mittlerweile sind weitgehend unbedenkliche Inhibitoren auf dem Markt, dennoch ist es ratsam, bei Reparaturarbeiten zu prüfen, wie mit dem Heizungswasser und dessen Entsorgung umgegangen werden muss.

Die Korrosionsgeschwindigkeit ist abhängig von der elektrischen Leitfähigkeit des Heizungswassers, die mit Siemens pro Meter bzw. Mikrosiemens pro Zentimeter (µS/cm) angegeben wird. Maßgeblich für die Leitfähigkeit ist der Anteil ionisch gelöster Stoffe im Wasser. Vereinfacht gesagt: Je mehr Salze sich im Wasser befinden, desto größer ist dessen Leitfähigkeit.

Die VDI 2035 empfiehlt, die Leitfähigkeit des Heizungswassers auf über 100 µS/cm zu begrenzen. Höhere Leitfähigkeitswerte setzen voraus, dass die Sauerstoffkonzentration 0,02 mg/l nicht übersteigt. Da in unbehandeltem Füll- und Ergänzungswasser (Trinkwasser) Salze enthalten sind, ist die Leitfähigkeit dementsprechend hoch. Der Korrosionsschutz ist dann durch die Vermeidung von Sauerstoffeintrag in Kombination mit dem in der VDI 2035 empfohlenen pH-Wert von mind. 8,2 und max. 9,5 sicherzustellen. Zudem soll bei Verwendung von Aluminiumwerkstoffen die Säurekapazität (bezogen auf einen pH-Wert von 8,2) 0,1 mmol nicht übersteigen.

Die Nachfüllkombination
Quelle: Honeywell
Die Nachfüllkombination "NK300S" mit der Verschneideeinheit "VE300S".

Sorgfalt beim Trinkwasseranschluss

Neben dem Heizsystemschutz ist bei der Befüllung von Heizsystemen auch der Trinkwasserschutz von enormer Bedeutung! Zitat aus der Trinkwasserverordnung: "Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne des § 3 Nummer 1 bestimmt ist, verbunden werden."

Die mikrobiologischen und chemischen Anforderungen der TrinkwV müssen auch bei an die Trinkwasser-Installation angeschlossenen Apparaten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) gesichert sein. Die a.a.R.d.T sind in der DIN EN 1717 und der DIN 1988-100 festgelegt. Die Absicherung des Anschlusses des Heizungsfüllventils an trinkwasserseitige Auslaufarmaturen ist vom in der DIN EN 1717 definierten Gefährdungspotential des Heizungswassers abhängig. Zielsetzung ist, die Gefährdung durch Rückfließen von verunreinigtem Wasser in die Trinkwasseranlage zu ver­hindern.

Weil in Heizungswasser (ohne Inhibitoren) einer oder mehrere mindergiftige Stoffe enthalten sein können, ist es mindestens in Flüssigkeitskategorie drei eingeordnet. Hier ist die Mindestanforderung der Absicherung beispielsweise ein zwischengeschalteter Systemtrenner Typ "CA".

Heizungswasser mit Inhibitoren ist der Flüssigkeitskategorie vier zugeordnet (Flüssigkeiten, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die An­wesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen darstellt) und muss zum Beispiel mit einem Systemtrenner Typ "BA" abgesichert werden. Da es im Lebenszyklus einer ­Heizungsanlage erforderlich werden kann, nachträglich ­Inhibitoren einzusetzen, ist es sinnvoll, grundsätzlich die Absicherung mit einem Systemtrenner Typ "BA" zu realisieren.

Für beide Flüssigkeitskategorien bietet Honeywell entsprechende Produkte an, wobei bei der Absicherung nach Flüssigkeitskategorie vier zum einen eine komfortable Nachfüllkombination ("NK300S"), zum anderen eine Nachrüstlösung ("BA295D") verfügbar ist. Die "NK300S" fasst auf kompakte Weise Systemtrenner, Druckminderer, Schmutzfänger, Manometer sowie zwei Absperrkugelhähne für den ständigen Anschluss an die Heizungsanlage zusammen. Der Systemtrenner "BA295D" von Honeywell sorgt für die zuverlässige und sichere Befüllung einer Heizungsanlage bei Verwendung eines Schlauchanschlusses. Die Besonderheit des Gerätes liegt in der minutenschnellen Wartung durch eine werksseitig vorgeprüfte Austauscheinheit.

Pflichten des Betreibers

In Blatt 2 der VDI 2035 sind die Verantwortlichkeiten festgelegt. Demnach steht allein der Anlagenbetreiber für die VDI-konforme Konditionierung des Heizungswassers in der Pflicht. Zudem muss er die jährlich erforderliche Wartung verantworten, wobei durch fachkundige SHK-Fachbetriebe der Anlagendruck, die Leitfähigkeit sowie der pH-Wert zu messen und zu dokumentieren sind.

Planer und Installateure müssen hierzu bei Erstellung der Heizungsanlage ihre Dokumentationspflicht erfüllen. Das impliziert, dass für alle installierten Anlagenteile eine Bewertung des geeigneten Heizungswassers erfolgen muss. Dies gilt auch bei nachträglichen Veränderungen der Anlage. Versäumnisse der Dokumentation können zu Gewährleistungsrisiken führen.

Fazit

Steinbildung und Korrosion haben einen signifikanten Einfluss auf den wirtschaftlichen Betrieb und die dauerhafte Betriebssicherheit der Heizungsanlage. Die komplexer werdende Anlagentechnik und die Werkstoffvielfalt erfordern eine gesamtheitliche Bewertung. Hierbei müssen neben den Vorgaben der VDI 2035 immer auch die Maßgaben der einzelnen Hersteller einfließen. Zur Vermeidung von Gewährleistungsrisiken ist es auch für die in der VDI 2035 als "ohne Anforderung" aufgeführten Heizungsanlagen ratsam, mögliche Gefahren im Vorhinein abzuwägen.

Weiterführende Informationen: https://www.honeywell.com

Von Martin Pagel
Seminarleiter Trinkwassertechnik, Honeywell GmbH Haustechnik
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